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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg schafft für den Ansatz in der ARGE Segeberg 2 Stellen für die Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II bzw. zur Einkommensermittlung Selbständiger (Entgeltgruppe 9) und stellt sie ab dem 1.1.2009 bis zum Ende der Laufzeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44b SGB II (zurzeit 31.12.2009) in den Stellenplan des Kreises ein. 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Steuerungskreis der ARGE Segeberg hat bereits im November 2007 die Einrichtung zweier zusätzlicher Stellen für die Einkommensermittlung Selbstständiger und die Rückforderung zu unrecht erbrachter Leistungen beschlossen. Eine Umsetzung des Beschlusses durch entsprechende Personaleinstellungen über die Agentur für Arbeit war jedoch aufgrund der im Dezember 2008 durch das BMAS eingeführten Stellenobergrenzenregelungen für die ARGEn nicht mehr möglich. Eine entsprechende Umsetzung über den Kreis scheiterte bislang an den fehlenden Planstellen. Die Planstellen sind weiterhin zur Umsetzung des Beschlusses erforderlich.

Für jeden Beschäftigen der ARGE wird dem Kreis der kommunale Finanzanteil in Höhe von derzeit 12,04 % für die anfallenden Personalkosten in Rechnung gestellt! Der entstehende Mehraufwand wird über zusätzliche Einnahmen (Reduzierung des Aufwandes für die Kosten der Unterkunft aus Rückforderungen bzw. Anrechnung von Einkommen Selbständiger) gedeckt.

In der ARGE Segeberg gibt es zurzeit etwa 300 Bedarfsgemeinschaften, in denen Leistungen nach dem SGB II erbracht werden, obwohl eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Das Einkommen aus dieser Selbständigkeit reicht nicht aus, den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft zu decken. In einer Vielzahl dieser Fälle wird nur ein geringes oder kein Einkommen angerechnet.

Die Ursache für eine fehlende Anrechnung liegt möglicherweise auch in der komplexen Thematik der Ermittlung des Einkommens bei Selbständigkeit. Das Herauslösen dieser Aufgabe aus der allgemeinen Sachbearbeitung hin zu einer Spezialisierung kann zu einem höheren Anteil von Fällen mit Einkommensanrechnung führen und damit zur Senkung der passiven Leistungen sowohl bei der Regelleistung als auch bei den Kosten der Unterkunft beitragen.

Bei der Bearbeitung der Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen (Rückforderungen) handelt es sich um ein rechtlich kompliziertes Verfahren, das zudem auf den Einzelfall bezogen sehr hohe zeitliche Ressourcen in der Sachbearbeitung bindet, die vorrangig in der Bearbeitung der Anträge benötigt werden.

Aktuell hat die ARGE zurzeit ca. 450 zu bearbeitende Rückforderungen. Eine erste grobe Einschätzung der aufgelaufenen Bearbeitungsrückstände deutet auf ein finanzielles Volumen von ca. 450.000 Euro hin. In 2007 lag die Quote der beigetriebenen Forderungen bei gut 50%.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die aufgezeigten Minderausgaben bei der höheren Anrechnung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und der Erhöhung der Einnahmen aus Rückforderungen die zusätzlich anfallenden Personalkosten ausgeglichen werden können.

Voraussetzung für die Stellen ist ein geeignetes Studium bzw. die 2. Angestelltenprüfung. Zunächst erfolgt eine Einstellung in der Entgeltgruppe 9, eine Bewertung der Stellen wird noch durchgeführt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die Schaffung zusätzlicher Planstellen wirkt sich auf die Personalausgaben aus, die bis auf die 12,04 % kommunaler Finanzanteil durch Einnahmen auf der Sachkostenebene ausgeglichen werden. Geschätzte Personalkosten pro Stelle 42.000,00 €, kommunaler Finanzanteil pro Stelle 5.056,80 €.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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