Drucksache - DrS/2008/096
Grunddaten
- Betreff:
-
Personal ARGE Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- Personalrat; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung; Soziale Sicherung
- Verfasser 1:
- Frau Baum; Arbeitsgemeinschaft Kreis Segeberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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30.10.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.11.2008
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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13.11.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg schafft für den Ansatz in der ARGE
Segeberg 2 Stellen für die Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II bzw.
zur Einkommensermittlung Selbständiger (Entgeltgruppe 9) und stellt sie ab dem
1.1.2009 bis zum Ende der Laufzeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages über
die Gründung Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44b SGB II (zurzeit
31.12.2009) in den Stellenplan des Kreises ein.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Steuerungskreis der ARGE Segeberg hat
bereits im November 2007 die Einrichtung zweier zusätzlicher Stellen für
die Einkommensermittlung Selbstständiger und die Rückforderung zu
unrecht erbrachter Leistungen beschlossen. Eine Umsetzung des Beschlusses durch
entsprechende Personaleinstellungen über die Agentur für Arbeit war jedoch
aufgrund der im Dezember 2008 durch das BMAS eingeführten
Stellenobergrenzenregelungen für die ARGEn nicht mehr möglich. Eine
entsprechende Umsetzung über den Kreis scheiterte bislang an den fehlenden
Planstellen. Die Planstellen sind weiterhin zur Umsetzung des Beschlusses
erforderlich.
Für jeden Beschäftigen der
ARGE wird dem Kreis der kommunale Finanzanteil in Höhe von derzeit 12,04 % für
die anfallenden Personalkosten in Rechnung gestellt! Der entstehende
Mehraufwand wird über zusätzliche Einnahmen (Reduzierung des Aufwandes für die
Kosten der Unterkunft aus Rückforderungen bzw. Anrechnung von Einkommen
Selbständiger) gedeckt.
In der ARGE Segeberg gibt
es zurzeit etwa 300 Bedarfsgemeinschaften, in denen Leistungen nach dem
SGB II erbracht werden, obwohl eine selbständige Tätigkeit ausgeübt
wird. Das Einkommen aus dieser Selbständigkeit reicht nicht aus, den Bedarf der
Bedarfsgemeinschaft zu decken. In einer Vielzahl dieser Fälle wird nur ein
geringes oder kein Einkommen angerechnet.
Die Ursache für eine
fehlende Anrechnung liegt möglicherweise auch in der komplexen Thematik der
Ermittlung des Einkommens bei Selbständigkeit. Das Herauslösen dieser Aufgabe
aus der allgemeinen Sachbearbeitung hin zu einer Spezialisierung kann zu einem
höheren Anteil von Fällen mit Einkommensanrechnung führen und damit zur Senkung
der passiven Leistungen sowohl bei der Regelleistung als auch bei den Kosten
der Unterkunft beitragen.
Bei der Bearbeitung der
Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen (Rückforderungen) handelt es sich um
ein rechtlich kompliziertes Verfahren, das zudem auf den Einzelfall bezogen
sehr hohe zeitliche Ressourcen in der Sachbearbeitung bindet, die vorrangig in
der Bearbeitung der Anträge benötigt werden.
Aktuell hat die ARGE
zurzeit ca. 450 zu bearbeitende Rückforderungen. Eine erste grobe
Einschätzung der aufgelaufenen Bearbeitungsrückstände deutet auf ein
finanzielles Volumen von ca. 450.000 Euro hin. In 2007 lag die Quote der
beigetriebenen Forderungen bei gut 50%.
Zusammenfassend kann
festgestellt werden, dass durch die aufgezeigten Minderausgaben bei der höheren
Anrechnung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und der Erhöhung der
Einnahmen aus Rückforderungen die zusätzlich anfallenden Personalkosten
ausgeglichen werden können.
Voraussetzung für die
Stellen ist ein geeignetes Studium bzw. die 2. Angestelltenprüfung. Zunächst
erfolgt eine Einstellung in der Entgeltgruppe 9, eine Bewertung der Stellen
wird noch durchgeführt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Die
Schaffung zusätzlicher Planstellen wirkt sich auf die Personalausgaben aus,
die bis auf die 12,04 % kommunaler Finanzanteil durch Einnahmen auf der
Sachkostenebene ausgeglichen werden. Geschätzte Personalkosten pro Stelle
42.000,00 €, kommunaler Finanzanteil pro Stelle 5.056,80 €. |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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