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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/064-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt/ der Kreistag beschließt  den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg  mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA). 

Für den Zeltplatz Wittenborn ist dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit jährlich zusätzlich ein Mietkostenzuschuss in Höhe von 185.742 € zu gewähren, um die Mietkosten für den Neubau des Versorgungsgebäudes auf dem Zeltplatz Wittenborn auszugleichen.

Für das Gebäude „Mühle“ erhält der Verein einen Mietzuschuss in Höhe von 86.241 € p.a.. Nach dort erfolgten Baumaßnahmen ist ein erneuter Beschluss über den Mietzuschuss für das Gebäude „Mühle“ erforderlich.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der seit fünf Jahren unveränderte Kreiszuschuss für die inhaltliche Vereinsarbeit in Höhe von 1.021.700 € ist angesichts der steigenden Leistungs- und Kostenentwicklung zu erhöhen. Der VJKA beantragt eine Erhöhung um 18,5 % auf 1.210.000,00 € jährlich. Die Verwaltung empfiehlt eine Erhöhung um 17,5 % auf 1.200.000,00 € jährlich, was einer Steigerung für die Jahre 2004 bis 2008 um 3,5 % pro Jahr entspricht.

Der Vertrag wurde insgesamt an die im Fachbereich III entwickelten Standards für Verträge mit Leistungserbringern aus der Sozialwirtschaft sowie an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Insbesondere werden die Leistungen in Art, Umfang und Qualität genauer beschrieben, und es ist zukünftig eine engere fachliche Abstimmung von Schwerpunkten des VJKA mit der Kreisverwaltung vorgesehen.

Der Fachdienst Finanzen weist darauf hin, dass der Vertragentwurf als Ausnahme im Sinne der Ziffer 3.7 der ZRL durch den Hauptausschuss zu beschließen ist. Danach sind Ausnahmen zulässig, wenn hieran ein besonderes öffentliches Interesse besteht oder besondere Umstände des Einzelfalls eine abweichende Vorgehensweise rechtfertigen. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben.

Der Jugendhilfeausschusses hat am 06.02.2008 zur Drucksache 2008/005 empfohlen, einen Vertrag auf der Basis des von der Verwaltung  vorgelegten Entwurfes abzuschließen und darauf hingewiesen, dass die Höhe der zu zahlenden Mieten die durch den Vertrag festgelegten Inhalte nicht gefährden darf.

In der Sitzung des Hauptausschusses am 22.05. und 23.06.2008 ist das Thema diskutiert und dem Ausschuss weiteres Material insbesondere zu Mieten, die das GMSE fordern wird, vorgelegt worden.

Das GMSE wird jährlich Mieten vom VJKA in folgender Höhe fordern:

 Zeltplatz Wittenborn nach Neubau/Umbau: 185.742 €

Jugendbildungsstätte „Mühle“: 86.241 €.

 Änderungen in der Miethöhe können sich nach notwendigen Umbaumaßnahmen in der Jugendbildungsstätte „Mühle“ ergeben. Bisher war eine Miete in Höhe von 55.200 € veranschlagt und im Zuschuss an den VJKA für die Miete der Jugendbildungsstätte enthaltenen.

 Die gestiegene Miethöhe für den Jugendzeltplatz Wittenborn resultiert aus den für den weiteren Betrieb unabwendbar notwendigen Umbaumaßnahmen auf dem Zeltplatz. Entsprechende Erläuterungen ergeben sich aus der Vorlage DrS/2008/059.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 01.07.2008 über den vorgelegten Vertragsentwurf beraten, zahlreiche Änderungen in den Entwurf eingearbeitet und legt den geänderten Vertragsentwurf dem Hauptausschuss zur Beratung und dem Kreistag zur Entscheidung vor. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja: Jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von 1.581.983 €

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

252, Nichtwissenschaftliche Sammlungen und Museen: 13.700 €

263, Musikschulen: 600.000 €

366, Einrichtungen der Jugendarbeit: 968.283 €

 

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Maßnahme 2.1.2: Erziehungs-, Bildungseinrichtungen und Jugendhilfe stärker vernetzen durch eine flächendeckendes Angebot des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit und des Projektes „Jugend

 

 

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Anlagen

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