Drucksache - DrS/2008/064-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag über die Übertragung der Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Sandra Fait-Böhme
- Verfasser 1:
- Hoffmann, Dr. Georg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.07.2008
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●
Geplant
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.07.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
empfiehlt/ der Kreistag beschließt den
Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und
Kulturförderung des Kreises Segeberg mit
dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA).
Für den Zeltplatz
Wittenborn ist dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit jährlich zusätzlich ein
Mietkostenzuschuss in Höhe von 185.742 € zu gewähren, um die Mietkosten
für den Neubau des Versorgungsgebäudes auf dem Zeltplatz Wittenborn
auszugleichen.
Für das Gebäude
„Mühle“ erhält der Verein einen Mietzuschuss in Höhe von 86.241
€ p.a.. Nach dort erfolgten Baumaßnahmen ist ein erneuter Beschluss über
den Mietzuschuss für das Gebäude „Mühle“ erforderlich.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der seit fünf Jahren
unveränderte Kreiszuschuss für die inhaltliche Vereinsarbeit in Höhe von
1.021.700 € ist angesichts der steigenden Leistungs- und
Kostenentwicklung zu erhöhen. Der VJKA beantragt eine Erhöhung um 18,5 % auf
1.210.000,00 € jährlich. Die Verwaltung empfiehlt eine Erhöhung um 17,5 %
auf 1.200.000,00 € jährlich, was einer Steigerung für die Jahre 2004 bis
2008 um 3,5 % pro Jahr entspricht.
Der Vertrag wurde
insgesamt an die im Fachbereich III entwickelten Standards für Verträge mit
Leistungserbringern aus der Sozialwirtschaft sowie an die aktuellen
gesetzlichen Anforderungen angepasst. Insbesondere werden die Leistungen in
Art, Umfang und Qualität genauer beschrieben, und es ist zukünftig eine engere
fachliche Abstimmung von Schwerpunkten des VJKA mit der Kreisverwaltung
vorgesehen.
Der Fachdienst Finanzen
weist darauf hin, dass der Vertragentwurf als Ausnahme im Sinne der Ziffer 3.7
der ZRL durch den Hauptausschuss zu beschließen ist. Danach sind Ausnahmen
zulässig, wenn hieran ein besonderes öffentliches Interesse besteht oder
besondere Umstände des Einzelfalls eine abweichende Vorgehensweise
rechtfertigen. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben.
Der
Jugendhilfeausschusses hat am 06.02.2008 zur Drucksache
2008/005 empfohlen, einen Vertrag auf der Basis des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes abzuschließen und
darauf hingewiesen, dass die Höhe der zu zahlenden Mieten die durch den Vertrag
festgelegten Inhalte nicht gefährden darf.
In der Sitzung des
Hauptausschusses am 22.05. und 23.06.2008 ist das Thema
diskutiert und dem Ausschuss weiteres Material insbesondere zu Mieten, die das
GMSE fordern wird, vorgelegt worden.
Das GMSE wird jährlich
Mieten vom VJKA in folgender Höhe fordern:
Zeltplatz
Wittenborn nach Neubau/Umbau: 185.742 €
Jugendbildungsstätte
„Mühle“: 86.241 €.
Änderungen in der
Miethöhe können sich nach notwendigen Umbaumaßnahmen in der
Jugendbildungsstätte „Mühle“ ergeben. Bisher war eine Miete in Höhe
von 55.200 € veranschlagt und im Zuschuss an den VJKA für die Miete der
Jugendbildungsstätte enthaltenen.
Die gestiegene
Miethöhe für den Jugendzeltplatz Wittenborn resultiert aus den für den weiteren
Betrieb unabwendbar notwendigen Umbaumaßnahmen auf dem Zeltplatz. Entsprechende
Erläuterungen ergeben sich aus der Vorlage DrS/2008/059.
Der Ausschuss für
Bildung, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 01.07.2008 über den vorgelegten
Vertragsentwurf beraten, zahlreiche Änderungen in den Entwurf eingearbeitet und
legt den geänderten Vertragsentwurf dem Hauptausschuss zur Beratung und dem
Kreistag zur Entscheidung vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: Jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von 1.581.983 € |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: 252, Nichtwissenschaftliche Sammlungen und
Museen: 13.700 € 263, Musikschulen: 600.000 € 366, Einrichtungen der Jugendarbeit: 968.283 € |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
X |
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
Maßnahme 2.1.2: Erziehungs-, Bildungseinrichtungen und
Jugendhilfe stärker vernetzen durch eine flächendeckendes Angebot des Vereins
für Jugend- und Kulturarbeit und des Projektes „Jugend |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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201,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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50,6 kB
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