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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung und Umwelt (PUA) und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag folgenden Beschluss:

Der 3. Regionale Nahverkehrsplan (RNVP) Kreis Segeberg 2008-2012 wird inklusive der Abwägungen der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 5 (1) des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) können Kreise einen RNVP als Rahmen für die Entwicklung des straßengebundenen ÖPNV aufstellen oder fortschreiben. Der nach § 2 (2) ÖPNVG verantwortliche ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Segeberg hat seine SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH damit beauftragt, den 3. RNVP Kreis Segeberg 2008-2012 als wichtiges, demokratisch legitimiertes Steuerungsinstrument für die ÖPNV-Entwicklung zu erarbeiten und das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

In diesem Sinne wurden die Essentials des 3. RNVP-Entwurfs am 06.11.2007 dem ÖPNV-Beirat und am 27.11.2007 dem Ausschuss für Planung und Umwelt des Kreises Segeberg vorgestellt. Daran schloss sich im März/April 2008 das 2monatige Beteiligungsverfahren an, in dessen Rahmen der RNVP-Entwurf sämtlichen zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange inklusive der Kreistagsfraktionen zugeschickt und selbigen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Das Ergebnis befindet sich in Form einer tabellarischen Zusammenstellung der Stellungnahmen nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage.

Im Anschluss an den Kreistagsbeschluss ist der 3. RNVP Kreis Segeberg 2008-2012 gemäß § 5 (4) ÖPNVG dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein zur Prüfung im Rahmen der Rechtsaufsicht vorzulegen; anschließend wird der RNVP rechtswirksam.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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