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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt den Landrat mit der Agentur für Arbeit Neumünster und Elmshorn eine Vertragsverlängerung für ein Jahr bis zum 31.12.2010 bzw. bis zu einer etwaigen gesetzlichen Änderung zu vereinbaren.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Kreis Segeberg und der Agentur für Arbeit Neumünster und der Agentur für Arbeit Elmshorn wurde am 29.12.2004 unterzeichnet.

In § 18 Abs. 2 des Vertrages wurde vereinbart, dass die Wahrnehmung der Aufgaben durch das Leistungszentrum am 01.01.2005 beginnt und zunächst auf die Dauer von fünf Jahren befristet ist. Die Vertragspartner können die Laufzeit einvernehmlich um jeweils drei weitere Jahre verlängern.

Somit endet der jetzige gültige Vertrag am 31.12.2009.

 

Am 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung für Recht erkannt, dass § 44 b SGB II, der die Regelung der Arbeitsgemeinschaften enthält, mit Art. 28 Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Art. 83 des Grundgesetzes unvereinbar und nur noch bis 31.12.2010 anwendbar ist, wenn der Gesetzgeber nicht zuvor eine andere Regelung trifft.

Somit bleibt, wenn der Gesetzgeber die Frist bis zum 31.12.2010 für eine Neuregelung ausnutzt, das Jahr 2010, für das zwischen dem Kreis Segeberg und der Agentur für Arbeit in Neumünster und Elmshorn noch keine Vereinbarung getroffen wurde. Ohne eine Vertragsverlängerung müssten die Aufgaben nach dem SGB II in getrennter Aufgabenwahrnehmung durchgeführt werden, was durch eine etwaige gesetzliche Neuregelung wieder aufgehoben werden könnte.

Aufgrund der vom Gesetzgeber geforderten Änderung bezüglich der Regelungen der Arbeitsgemeinschaften, erscheint es sinnvoll, den Vertrag vorbehaltlich eintretender gesetzlicher Änderungen in seiner jetzigen Form zu verlängern. Inhaltliche Änderungen für längstens ein Jahr sind nicht erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Der Kreis Segeberg ist an den Verwaltungskosten mit 12,04 % beteiligt. Nach bisherigen Berechnungen ergaben sich in 2007 für den Kreis Kosten in Höhe von rund 790.000,00 €.

Bei einer Vertragsverlängerung könnte unter Umständen der kommunale Finanzanteil auf 12,6 % erhöht werden.

Ohne Vertragsverlängerung müsste der Kreis ggf. die kommunalen Aufgaben in getrennter Trägerschaft übernehmen und für ein Jahr eine komplett neue Behörde errichten und ausstatten.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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