24.04.2008 - 4.2 Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- bereits versandt am 04.04.08
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 24.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Annett Rohwer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beauftragt den Landrat mit der Agentur für Arbeit Neumünster und
Elmshorn eine Vertragsverlängerung für ein Jahr bis zum 31.12.2010 bzw. bis zu
einer etwaigen gesetzlichen Änderung zu vereinbaren.
Der
Vorsitzende berichtet, die Verlängerung des Vertrages sei auch im Beirat
beraten worden. Der Beirat habe seinerseits die Vertragsverlängerung empfohlen.
Anschließend skizziert der Landrat auf Nachfrage die Diskussion des vergangenen
Jahres zur Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils. Das vom Kreis in
Auftrag gegebene Gutachten der Firma KUBUS habe damals einen Kostenanteil von
12,04% ermittelt. Daraufhin wurde der Anteil des Kreises Segeberg von 7,8% auf
12,04% zum 01.01.07 erhöht. Dieser Anteil gelte für den bestehenden Vertrag. Ob
dieser Anteil bei der Vertragsverlängerung gehalten werden könne, oder ob die
Agentur für Arbeit auf dem Kostenanteil von 12,6% bestehen werde, lasse sich
derzeit nicht abschätzen. Anschließend informiert der Landrat über die heutige
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu den
geplanten kooperativen Jobcentern. Dies würde tatsächlich wieder eine getrennte
Aufgabenwahrnehmung bedeuten. Grundsätzlich sollten die Leistungen aber „aus
einer Hand“ erbracht werden. Hierfür sollten nach seiner Meinung eher die Zahl
der optierenden Kommunen erhöht werden.
Zum
Abschluss der Diskussion fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Geänderter
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beauftragt den Landrat mit der Agentur für Arbeit Neumünster und
Elmshorn eine Vertragsverlängerung für ein Jahr bis zum 31.12.2010 bzw. bis zu
einer etwaigen gesetzlichen Änderung zu vereinbaren. Der Hauptausschuss
geht davon aus, dass
a)
der durch Gutachten der Firma Kubus für den Kreis Segeberg ermittelte
kommunale Finanzanteil i.H.v. 12,04% bestehen bleibt und
b)
dem Hauptausschuss vor Unterschrift des Vertrages über die
Vertragsverhandlungen mit der Agentur für Arbeit Neumünster und Elmshorn
berichtet wird.