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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die landesweite Initiative des Sozialministeriums, der Wohlfahrtsverbände und der Stiftung Familie in Not „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in Kindergärten. In Erweiterung dieser Aktion stellt der Kreis ab dem Schuljahr 2008/2009 jährlich 50.000 EUR für Mahlzeiten an Ganztagsschulen zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Vergabe der Mittel vorzulegen. Der Sperrvermerk für den Einsatz der Mittel wird aufgehoben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag hat am 06.12.2007 beschlossen: „Die von der SPD-Fraktion beantragten Mittel für den Fonds i.H.v. 50 TEUR werden im Haushalt bereitgestellt und bis zur Befassung im Jugendhilfeausschuss mit einen Sperrvermerk versehen.“ Die SPD-Fraktion hatte am 20.11.2007 im Kern beantragt, einen Kinder- und Jugendsozialfonds einzurichten, der die Bereitstellung einer warmen Hauptmahlzeit für Schülerinnen und Schüler aller Ganztagsschulen und der Kinder in Kindertagesstätten sicherstellt.

 

Wie dem Jugendhilfeausschuss bereits am 06.02.2008 berichtet, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein unter dem Dach des Kinder- und Jugend-Aktionsplans Schleswig-Holstein eine landesweite „Offensive gegen Kinderarmut“ gestartet. Teil dieser Offensive ist das der Kreisinitiative ähnliche Leitprojekt Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“.

 

Unter finanzieller Unterstützung aus Mitteln der Stiftung „Familie in Not“ und in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden wurden zwischenzeitlich bereits regionale Kinderhilfsfonds eingerichtet. Die regionalen Fonds haben zum Ziel, jedem Kind in Not eine tägliche warme Mahlzeit im Kindergarten zu ermöglichen. Dabei wird überschlägig von einer so genannten  Drittelfinanzierung ausgegangen: Von ca. 3.- EUR Kosten einer Mahlzeit sollen Eltern, Kommunen und Stiftung jeweils 1.- EUR aufbringen. Mit der Durchführung des regionalen Fonds u.a. für das Gebiet des Kreises Segeberg wurde vom Land der AWO-Landesverband beauftragt, der anhand eines vorgegebenen Antragverfahrens die Fondsmittel zweckgebunden an die Kindergärten weiterleitet.

 

Hinsichtlich der vom Kreis für einen vergleichbaren Zweck bereit gestellten Mittel in Höhe von 50 TEUR per anno ist nun im Wege einer Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses der zielgerichtete Abfluss der Kreismittel und deren Freigabe zu bewirken. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

 

  1. Weitergabe der Kreismittel an den regionalen Kinderhilfsfonds des AWO-Landesverbandes mit der Maßgabe, die Mittel im Rahmen des bestehenden Antragverfahrens an die Kindergärten als kommunale Mitfinanzierung der Mahlzeiten für bedürftige Kinder weiterzugeben. Hierfür wäre ein Zuwendungsbescheid durch die Verwaltung gegenüber der AWO ausreichend.

 

  1. Gründung eines Kinder- und Jugendfonds im Kreis Segeberg in eigenständiger Rechtsform mit dem Ziel, diesem neben den begrenzten Haushaltsmitteln des Kreises weitere Mittelzuflüsse aus dritter Hand (z.B. Spenden, Geldbußen) zu ermöglichen. Denkbar wäre die -allerdings recht aufwändige- Neugründung eines Vereins / einer Stiftung oder aber die Beauftragung eines vorhandenen freien Trägers mit der Aufgabe.

 

  1. Zweckgebundene Vergabe der bereitstehenden Kreismittel nur für die Anteils-finanzierung von Mahlzeiten an Ganztagsschulen im Kreis Segeberg. Dies wäre über eine entsprechende Erweiterung der bestehenden Kreisrichtlinien über die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe um einen zusätzlichen Förderungszweck möglich und umsetzbar. Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Zuschüsse würden durch die Kreisverwaltung erfolgen.

 

Für die Abwägung dieser drei Möglichkeiten gilt es, die Zielsetzung des Kreistags-beschlusses sowie die begrenzte Höhe der bereit gestellten Kreismittel anhand folgender Umstände zu bedenken:

 

·        Der KT-Beschluss bzw. der diesem zugrunde liegende Antrag der SPD-Fraktion verfolgt neben den Kindergärten insbesondere das Ziel, den Schülerinnen und Schülern von Ganztagsschulen warme Mahlzeiten bereit zu stellen. Diese vom Kreis favorisierte Zielgruppe wird jedoch von der Landesinitiative nicht berücksichtigt. Will der Kreis an dieser Zielgruppe festhalten, muss er einen eigenständigen Förderungsweg gegenüber den Schulen bzw. Schulträgren eröffnen. Die Landesinitiative für Kindergärten würde damit durch einen regionalen Schwerpunkt des Kreises für Schulen ergänzt.

 

·        Die Höhe der vom Kreis jährlich bereit gestellten Mittel ist nicht geeignet, die von der Landesinitiative erwartete kommunale Anteilsfinanzierung in Höhe von 1.- EUR pro Mahlzeit in Kindergärten sicherzustellen. Nach Ermittlungen der Verwaltung sind für diesen Zweck, bei Bezuschussung von rund 20 % der werktäglich rund 3.000 in Kindergärten ausgegebenen Mittagessen, jährlich mindestens 135 TEUR aufzuwenden. Der Betrag würde sich noch verdoppeln, wenn gleichzeitig auf eine Mitfinanzierung der Eltern verzichtet werden sollte. Zudem würde die Übernahme durch den Kreis die kreisangehörigen Kommunen veranlassen, keinen oder nur einen geringeren Anteil aus eigenen Mitteln bereit zu stellen. Diese Auswirkungen sollten vermieden werden.

 

·        Die Verteilung einer jährlich im Kreishaushalt festgeschriebenen Förderungssumme an Ganztagsschulen nach Maßgabe der angemeldeten Schülerinnen und Schüler schließt aus, dass der Kreis Segeberg ein unüberschaubares Finanzierungsrisiko eingeht, da die Restkosten nach Abzug des Kreiszuschusses vor Ort (z.B. durch Eltern, Spenden, Schulträger) aufzubringen wären.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss,  die Kreismittel des Kinder- und Jugendsozialfonds für kostenfreie oder kostengünstigere Abgabe von Mahlzeiten an bedürftige Schülerinnen und Schüler von Ganztagsschulen im Wege eines unbürokratischen Verfahrens einzusetzen. Bei einer dem Kindergartenbereich ähnlichen Drittelfinanzierung könnten schultäglich mindestens rund 250 Mittagessen in Schulen mit den Kreismitteln gefördert werden. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

50 TEUR p.a., Freigabe der vom KT bereit gestellten Mittel

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 3631, Jugendsozialarbeit, erz. Kinder- und Jugendschutz

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Strategisches Ziel 2: Bildungsmöglichkeiten verbessern, Bildungschancen und Bildungsniveau steigern

Operatives Ziel 2.1: Bedarfsgerechte Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen fördern.

 

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