Drucksache - DrS/2008/031
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweckbindung und Freigabe der Mittel des Kinder- und Jugendkreisfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beteiligt:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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07.05.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
begrüßt die landesweite Initiative des Sozialministeriums, der
Wohlfahrtsverbände und der Stiftung Familie in Not „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in
Kindergärten. In Erweiterung dieser Aktion stellt der Kreis ab dem Schuljahr
2008/2009 jährlich 50.000 EUR für Mahlzeiten an Ganztagsschulen zur Verfügung.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Vergabe der Mittel vorzulegen.
Der Sperrvermerk für den Einsatz der Mittel wird aufgehoben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreistag hat am
06.12.2007 beschlossen: „Die von der SPD-Fraktion beantragten Mittel für den
Fonds i.H.v. 50 TEUR werden im Haushalt bereitgestellt und bis zur Befassung im
Jugendhilfeausschuss mit einen Sperrvermerk versehen.“ Die SPD-Fraktion hatte
am 20.11.2007 im Kern beantragt, einen Kinder- und Jugendsozialfonds
einzurichten, der die Bereitstellung einer warmen Hauptmahlzeit für
Schülerinnen und Schüler aller Ganztagsschulen und der Kinder in
Kindertagesstätten sicherstellt.
Wie dem Jugendhilfeausschuss
bereits am 06.02.2008 berichtet, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein unter dem Dach des
Kinder- und Jugend-Aktionsplans Schleswig-Holstein eine landesweite „Offensive
gegen Kinderarmut“ gestartet. Teil dieser Offensive ist das der Kreisinitiative
ähnliche Leitprojekt Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“.
Unter finanzieller
Unterstützung aus Mitteln der Stiftung „Familie in Not“ und in Zusammenarbeit
mit den Wohlfahrtsverbänden wurden zwischenzeitlich bereits regionale
Kinderhilfsfonds eingerichtet. Die regionalen Fonds haben zum Ziel, jedem Kind
in Not eine tägliche warme Mahlzeit im Kindergarten zu ermöglichen. Dabei wird
überschlägig von einer so genannten
Drittelfinanzierung ausgegangen: Von ca. 3.- EUR Kosten einer Mahlzeit
sollen Eltern, Kommunen und Stiftung jeweils 1.- EUR aufbringen. Mit der
Durchführung des regionalen Fonds u.a. für das Gebiet des Kreises Segeberg
wurde vom Land der AWO-Landesverband beauftragt, der anhand eines vorgegebenen
Antragverfahrens die Fondsmittel zweckgebunden an die Kindergärten weiterleitet.
Hinsichtlich der vom Kreis
für einen vergleichbaren Zweck bereit gestellten Mittel in Höhe von 50 TEUR per
anno ist nun im Wege einer Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses der
zielgerichtete Abfluss der Kreismittel und deren Freigabe zu bewirken. Dafür
gibt es drei Möglichkeiten:
- Weitergabe der Kreismittel an den regionalen
Kinderhilfsfonds des AWO-Landesverbandes mit der Maßgabe, die Mittel im
Rahmen des bestehenden Antragverfahrens an die Kindergärten als kommunale
Mitfinanzierung der Mahlzeiten für bedürftige Kinder weiterzugeben.
Hierfür wäre ein Zuwendungsbescheid durch die Verwaltung gegenüber der AWO
ausreichend.
- Gründung eines Kinder- und Jugendfonds im Kreis
Segeberg in eigenständiger Rechtsform mit dem Ziel, diesem neben den
begrenzten Haushaltsmitteln des Kreises weitere Mittelzuflüsse aus dritter
Hand (z.B. Spenden, Geldbußen) zu ermöglichen. Denkbar wäre die
-allerdings recht aufwändige- Neugründung eines Vereins / einer Stiftung
oder aber die Beauftragung eines vorhandenen freien Trägers mit der
Aufgabe.
- Zweckgebundene Vergabe der bereitstehenden
Kreismittel nur für die Anteils-finanzierung von Mahlzeiten an
Ganztagsschulen im Kreis Segeberg. Dies wäre über eine entsprechende
Erweiterung der bestehenden Kreisrichtlinien über die Zusammenarbeit von
Schule und Jugendhilfe um einen zusätzlichen Förderungszweck möglich und
umsetzbar. Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Zuschüsse
würden durch die Kreisverwaltung erfolgen.
Für die Abwägung dieser drei
Möglichkeiten gilt es, die Zielsetzung des Kreistags-beschlusses sowie die
begrenzte Höhe der bereit gestellten Kreismittel anhand folgender Umstände zu
bedenken:
·
Der KT-Beschluss bzw.
der diesem zugrunde liegende Antrag der SPD-Fraktion verfolgt neben den Kindergärten
insbesondere das Ziel, den Schülerinnen und Schülern von Ganztagsschulen warme
Mahlzeiten bereit zu stellen. Diese vom Kreis favorisierte Zielgruppe wird
jedoch von der Landesinitiative nicht berücksichtigt. Will der Kreis an dieser
Zielgruppe festhalten, muss er einen eigenständigen Förderungsweg gegenüber den
Schulen bzw. Schulträgren eröffnen. Die Landesinitiative für Kindergärten würde
damit durch einen regionalen Schwerpunkt des Kreises für Schulen ergänzt.
·
Die Höhe der vom Kreis
jährlich bereit gestellten Mittel ist nicht geeignet, die von der
Landesinitiative erwartete kommunale Anteilsfinanzierung in Höhe von 1.- EUR
pro Mahlzeit in Kindergärten sicherzustellen. Nach Ermittlungen der Verwaltung
sind für diesen Zweck, bei Bezuschussung von rund 20 % der werktäglich rund
3.000 in Kindergärten ausgegebenen Mittagessen, jährlich mindestens 135 TEUR
aufzuwenden. Der Betrag würde sich noch verdoppeln, wenn gleichzeitig auf eine
Mitfinanzierung der Eltern verzichtet werden sollte. Zudem würde die Übernahme
durch den Kreis die kreisangehörigen Kommunen veranlassen, keinen oder nur
einen geringeren Anteil aus eigenen Mitteln bereit zu stellen. Diese
Auswirkungen sollten vermieden werden.
·
Die Verteilung einer
jährlich im Kreishaushalt festgeschriebenen Förderungssumme an Ganztagsschulen
nach Maßgabe der angemeldeten Schülerinnen und Schüler schließt aus, dass der
Kreis Segeberg ein unüberschaubares Finanzierungsrisiko eingeht, da die
Restkosten nach Abzug des Kreiszuschusses vor Ort (z.B. durch Eltern, Spenden,
Schulträger) aufzubringen wären.
Die Verwaltung empfiehlt
daher dem Ausschuss, die
Kreismittel des Kinder- und Jugendsozialfonds für kostenfreie oder
kostengünstigere Abgabe von Mahlzeiten an bedürftige Schülerinnen und Schüler
von Ganztagsschulen im Wege eines unbürokratischen Verfahrens einzusetzen. Bei
einer dem Kindergartenbereich ähnlichen Drittelfinanzierung könnten
schultäglich mindestens rund 250 Mittagessen in Schulen mit den Kreismitteln
gefördert werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
X |
Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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50 TEUR
p.a., Freigabe der vom KT bereit gestellten Mittel |
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Mittelbereitstellung |
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X |
Teilplan:
3631, Jugendsozialarbeit, erz. Kinder- und Jugendschutz |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
X |
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
Strategisches
Ziel 2:
Bildungsmöglichkeiten verbessern, Bildungschancen und Bildungsniveau steigern Operatives
Ziel 2.1:
Bedarfsgerechte Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungs- und
Bildungseinrichtungen fördern. |
