07.05.2008 - 4.1 Kinder- und Jugendkreisfonds
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Vorlage zu TOP 4.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 07.05.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss begrüßt die landesweite Initiative des Sozialministeriums,
der Wohlfahrtsverbände und der Stiftung Familie in Not „Kein Kind ohne
Mahlzeit“ in Kindergärten. In Erweiterung dieser Aktion stellt der Kreis ab dem
Schuljahr 2008/2009 jährlich 50.000 EUR für Mahlzeiten an Ganztagsschulen zur
Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Vergabe der
Mittel vorzulegen. Der Sperrvermerk für den Einsatz der Mittel wird aufgehoben.
Herr Busch
erinnert nochmals den Hintergrund des SPD-Antrages der im Dezember 2007 vom
Kreistag beschlossen worden sei. Vor diesem Hintergrund komme natürlich die
unter Ziffer 2 dargestellte Möglichkeit einer „Gründung eines Kinder- und
Jugendkreisfonds“ der Intention des Antrages am nächsten. Seine Fraktion könne
sich jedoch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen, wenn hinter den
Worten „eine Richtlinie zur Vergabe der Mittel vorzulegen“ folgender
Halbsatz angefügt wird: „, die der Beschreibung unter Ziffer 2 des
dargestellten Sachverhaltes entspricht.“.
Die
Vorsitzende informiert, dass die CDU-Fraktion die unter Ziffer 3 der
Beschlussvorlage aufgeführte Option, nämlich die Weitergabe der Kreismittel für
Mahlzeiten an Ganztagsschulen, favorisiere. Anschließend skizziert Herr Dr.
Hoffmann kurz die Konstruktion eines Sozialfonds. Dieser habe eine Funktion wie
ein Sparbuch. Es würden jeweils nur die Zinsen abgeschöpft, das Grundkapital
würde hingegen nicht verbraucht. Bei einer vergleichsweise geringen Summe von
50 TEUR sei jedoch der Zinsertrag nicht ausreichend für die laufende
Finanzierung von Mahlzeiten.
Herr Klinke
moniert, in der Vorlage werde angenommen, dass die vom Land zur Verfügung
gestellten Stiftungsmittel der Stiftung „Familie in Not“ unbefristet zur
Verfügung gestellt würden. Dies sei allerdings nicht der Fall, tatsächlich
würden die Mittel nur für einen begrenzten Zeitraum ausgekehrt, danach seien
sie verbraucht. Die Stiftungsmittel seien vom Land nur als eine Art
Anschubfinanzierung gedacht. Er verteilt als Tischvorlage eine statistische
Auswertung zu „Kinder im Alter unter 7 Jahre in Hartz-IV-Haushalten
differenziert nach Kreisen und kreisfreien Städten in SH“. Es zeige sich
mittlerweile, dass zahlreiche Kinder nicht von den Stiftungsmitteln profitieren
könnten, da man mit der Stiftung deren Eltern nicht erreiche. Grundsätzlich
müsse die Essensversorgung über die Sozialstaffel sichergestellt werden.
Insoweit sollte die Förderung nicht nur den Ganztagsschulen, sondern auch den
Kindergärten zugute kommen.
Anschließend
erläutert Herr Stankat die Finanzierung der Mahlzeiten in Kindergärten durch
die Stiftungsmittel des Landes. In der Vorlage seien 3 Optionen zur Verwendung
der bereitgestellten Mittel i.H.v. 50 TEUR aufgeführt. Aufgrund der geringen
Mittel spreche die Verwaltung sich für die Variante 3 aus. Auf diese Art
könnten täglich mindestens 250 Mahlzeiten für bedürftige Schülerinnen und
Schüler von Ganztagsschulen bezuschusst werden. Dies sei aktuell auch
ausreichend und durch eine Umfrage des Schulamtes über die täglichen
Essensausgaben der Ganztagsschulen hinterlegt.
Aus dem
Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Landesstiftung und der
heutigen Verwaltungsvorlage um zwei unterschiedliche Förderungen handelt.
Förderungsschwerpunkt seitens des Kreises sollte der Ganztagsschulbereich sein,
da für die Kindergärten mit den Stiftungsmitteln bereits eine Förderung
existiere. Herr Wilken stellt zudem die Frage, ob die Verwaltung zu Ziffer 2
bereits andere Variante als die Einrichtung einer Stiftung geprüft habe. Herr
Dr. Hoffmann führt hierzu aus, dass er eine Stiftung bevorzuge. In der Frage
der Stiftungsträgerschaft sei es wahrscheinlich sogar praktischer, eine
kommunale Stiftung, als eine Kreisstiftung zu gründen.
Herr Klinke
betont, auch mit der schwerpunktmäßigen Förderung im Ganztagsschulbereich leben
zu können, weist aber darauf hin, dass der Ausschuss sich mit der Angelegenheit
wieder werde befassen müssen, wenn ab 2009 das 3. Kita-Jahr für die Eltern
beitragsfrei gestellt werde.
Herr Dr.
Hoffmann führt hierzu aus, dass dies dann zu einer höheren Finanzierung von
Kommunen und Kreis führen werde. Zur Frage einer Vereinsgründung informiert er,
dass ein solcher Verein eine örtliche Ausprägung benötige.
Zum
Abschluss der weiteren Wortbeiträge unterbreitet Herr Dr. Hoffmann folgenden
Formulierungsvorschlag zur Ergänzung des bestehenden Beschlussvorschlages, der
zum Ausdruck bringt, dass der Ausschuss sich langfristig für eine Lösung im
Sinne der Ziffer 2 ausspricht: „Die Verwaltung wird beauftragt, die
Initiative zu Ziffer 2 (des Sachverhaltes) weiter zu verfolgen.“
Anschließend
stellt die Vorsitzende den um diesen Satz ergänzten Beschlussvorschlag zur
Abstimmung.
Geänderter
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss begrüßt die landesweite Initiative des Sozialministeriums,
der Wohlfahrtsverbände und der Stiftung Familie in Not „Kein Kind ohne
Mahlzeit“ in Kindergärten. In Erweiterung dieser Aktion stellt der Kreis ab dem
Schuljahr 2008/2009 jährlich 50.000 EUR für Mahlzeiten an Ganztagsschulen zur
Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Vergabe der
Mittel vorzulegen. Der Sperrvermerk für den Einsatz der Mittel wird aufgehoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Initiative zu Ziffer 2 (des
Sachverhaltes) weiter zu verfolgen.