Drucksache - DrS/2008/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigung der Jury-Mitglieder des Kunst- und Kulturpreises
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Susanne Hesse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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15.04.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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24.04.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zum Kunst- und Kulturpreis vom20.10.1998 wird um folgenden Zusatz ergänzt:
Jedes Mitglied der Jury erhält eine einmalige Pauschale von 100,- €, abweichend hiervon erhält der oder die Vorsitzende eine einmalige Pauschale von 150,- €.
Die Sitzungsgelder für die Sachrichter richten sich nach der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg.
Die Fachrichter erhalten für jede Zusammenkunft 40,- € Sitzungsgeld, bei mehr als zweistündigen Sitzungen verdoppelt sich die Summe des Sitzungsgeldes auf 80,- €. Die Fahrtkosten werden auf Grundlage der tatsächlich gefahrenen Kilometer erstattet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Entschädigung für die Mitglieder der Jury des Kunst- und Kulturpreises wird zurzeit wie folgt berechnet:
- Einmalige Pauschale von 150,- € für die/den Vorsitzende/n und 100,- € für jedes andere Mitglied der Jury
- Für jede Zusammenkunft 40,- € Sitzungsgeld
- Die Fachrichter erhalten zusätzlich eine Fahrkostenerstattung in Höhe von 0,30 €/km und bei einer Sitzungsdauer von mehr als zwei Stunden ein doppeltes Sitzungsgeld
Um eine Gleichbehandlung der Sachrichter insbesondere bei den Aufwendungen für Fahrtkosten zu gewährleisten, sollten sich die Sitzungsgelder für die Sachrichter zukünftig nach der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg richten. Die Änderung hätte für die Sachrichter je nach Wohnortnähe eine Erhöhung bzw. Verminderung der Entschädigung zur Folge.
Eine Angleichung der Entschädigung der Fachrichter an die der Sachrichter hätte eine Verminderung der Entschädigung zur Folge. Dies sollte vermieden werden, da die zurzeit gezahlten Beträge gemessen am tatsächlichen Arbeitsaufwand bereits gering erscheinen und eine qualifizierte fachliche Begleitung unabdingbar ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
x |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Sind
abhängig von der Wohnortnähe und der Häufigkeit der Jurysitzungen |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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