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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie zum Kunst- und Kulturpreis vom20.10.1998 wird um folgenden Zusatz ergänzt:

 

Jedes Mitglied der Jury erhält eine einmalige Pauschale von 100,- €, abweichend hiervon erhält der oder die Vorsitzende eine einmalige Pauschale von 150,- €.

 

Die Sitzungsgelder für die Sachrichter richten sich nach der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg.

 

Die Fachrichter erhalten für jede Zusammenkunft 40,- € Sitzungsgeld, bei mehr als zweistündigen Sitzungen verdoppelt sich die Summe des Sitzungsgeldes auf 80,- €. Die Fahrtkosten werden auf Grundlage  der tatsächlich gefahrenen Kilometer erstattet.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Entschädigung für die Mitglieder der Jury des Kunst- und Kulturpreises wird zurzeit wie folgt berechnet:

 

  • Einmalige Pauschale von 150,- € für die/den Vorsitzende/n und 100,- € für jedes andere Mitglied der Jury
  • Für jede Zusammenkunft 40,- € Sitzungsgeld
  • Die Fachrichter erhalten zusätzlich eine Fahrkostenerstattung in Höhe von 0,30 €/km und bei einer Sitzungsdauer von mehr als zwei Stunden ein doppeltes Sitzungsgeld

 

Um eine Gleichbehandlung der Sachrichter insbesondere bei den Aufwendungen für Fahrtkosten zu gewährleisten, sollten sich die Sitzungsgelder für die Sachrichter zukünftig nach der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg richten. Die Änderung hätte für die Sachrichter je nach Wohnortnähe eine Erhöhung bzw. Verminderung der Entschädigung zur Folge.

 

Eine Angleichung der Entschädigung der Fachrichter an die der Sachrichter hätte eine Verminderung der Entschädigung zur Folge. Dies sollte vermieden werden, da  die zurzeit gezahlten Beträge gemessen am tatsächlichen Arbeitsaufwand bereits gering erscheinen und eine qualifizierte fachliche Begleitung unabdingbar ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Sind abhängig von der Wohnortnähe und der Häufigkeit der Jurysitzungen

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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