15.04.2008 - 3.2.2 Entschädigung der Jury-Mitglieder des Kunst- un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.2
- Zusätze:
- bereits versandt am 22.02.08
- Datum:
- Di., 15.04.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Susanne Hesse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Muschke stellt den Antrag, dass die Entscheidung über die Entschädigung im Hauptausschuss getroffen werden soll und erklärt, dass er als soeben berufenes Jurymitglied nicht an der Entscheidung teilnehmen möchte. Herr Stankat weist darauf hin, dass dies in der Beratungsfolge auch so vorgesehen ist und hier lediglich ein Empfehlungsbeschluss zu fassen ist.
Der Ausschuss beschließt daraufhin einstimmig, unter Nichtteilnahme der zuvor in die Jury berufenen Mitglieder an der Abstimmung, dem Hauptausschuss die Beschlussvorlage der Verwaltung über die Entschädigung der Jury-Mitglieder des Kunst- und Kulturpreises zur Annahme zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zum Kunst- und Kulturpreis vom20.10.1998 wird
um folgenden Zusatz ergänzt:
Jedes Mitglied der Jury erhält eine einmalige Pauschale von
100,- €, abweichend hiervon erhält der oder die Vorsitzende eine einmalige
Pauschale von 150,- €.
Die Sitzungsgelder für die Sachrichter richten sich nach der
Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg.
Die Fachrichter erhalten für jede Zusammenkunft 40,- € Sitzungsgeld,
bei mehr als zweistündigen Sitzungen verdoppelt sich die Summe des
Sitzungsgeldes auf 80,- €. Die Fahrtkosten werden auf Grundlage der tatsächlich gefahrenen Kilometer
erstattet.