Drucksache - DrS/2008/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunst- und Kulturpreis 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Susanne Hesse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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15.04.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Kunst- und Kulturpreis 2008 soll nach einer Ausarbeitung eines Durchführungskonzeptes
durch die Jury ausgelobt werden. Die Jury setzt sich aus den von den Fraktionen
benannten Sachrichtern sowie Herrn Hartwig Knoche und Herrn Wulf Helmert
zusammen. Ein dritter Fachrichter soll aus dem Bereich der Muthesius
Kunsthochschule in Kiel gewonnen werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 29.08.06 hat der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschlossen, dass in 2008 im Rahmen des Kunst- und Kulturpreises ein Wettbewerb für Steinbildhauer und Steinmetze ausgelobt werden soll.
Um die Rahmenbedingungen dieses Preises festzulegen muss die Jury vorab einberufen werden.
Nach den Richtlinien über die Vergabe setzt sich die Jury aus drei unabhängigen Sachverständigen der Kunstgattung, in der der Preis vergeben werden soll (Fachrichter) und je einem Vertreter der im Kreistag vertretenen Parteien (Sachrichter) zusammen. Die Mitglieder der Jury werden vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport jeweils für das Jahr der Preisverleihung benannt.
Die Fraktionen werden gebeten, bis zur Sitzung am
05.03.08 die vier Sachrichter zu benennen.
Die Verwaltung schlägt als Fachrichter Herrn Hartwig Knoche, Fachbereich V, vor. Als weiterer Fachrichter hat sich Herr Wulf Helmert in seiner Funktion als Landesinnungsmeister der Steinmetzinnung Schleswig- Holstein bereit erklärt, in der Jury mitzuwirken. Zusätzlich soll ein Vertreter der Muthesius Kunsthochschule in Kiel als Fachrichter gewonnen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
x |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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