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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/145

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 12.12.2007 entschied das OVG Schleswig, dass § 3 der Haushaltssatzung des Kreises Segeberg bezüglich der zusätzlichen Kreisumlagenerhöhung (Absenkung des Schwellenwertes von 130 % auf 120 %) formal rechtswidrig sei. Die allgemeine Kreisumlagenerhöhung dagegen sei rechtmäßig.

 

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Gemeinden hinsichtlich der zusätzlichen Kreisumlagenerhöhung hätten angehört werden müssen; dies sei nicht ordnungsgemäß erfolgt und somit formal rechtsfehlerhaft.

 

Rechtsmittel gegen diese Entscheidung sind m. E. aussichtslos und sollten folglich nicht ergriffen werden; die Rechtsmittelfrist liefe im übrigen am 27.01.2008 ab.

 

Für den Kreis bedeutet das:

 

Die allgemeine Kreisumlage ist gesichert!

 

2006 = 2.719.506,59 € (strittiger Anteil von 1,5%)

 

2007 = 2.887.110,86 € ( ----------- “ ------------------)

 

 

Die zusätzliche Kreisumlage (Schwellenwert) ist dagegen zurückzuzahlen:

 

2006 = 840.875,40 € (davon an Norderstedt: 823.126,69 € und an Wittenborn: 17.748,71 €)

 

2007 = 403.408,14 € (davon an Norderstedt: 332.990,65 € und an Wittenborn: 19.738,32 € und an Wahlstedt: 50.679,17 €)

 

U. a. wegen der Jährlichkeit der Haushaltssatzung kann sie nicht im Nachhinein geheilt werden (durch die Genehmigung des Innenministeriums und der Veröffentlichung wird eine HH-Satzung bestands- und rechtskräftig). Die eingeplanten Gelder aus der zusätzlichen Kreisumlage 2006 und 2007 sind damit unwiderruflich für den Kreis verloren. Auch die HH-Satzung 2008 ist in diesem Punkt (120 statt 130 % Schwellenwert) formal rechtswidrig.

 

Anmerkung:

Leider können in diesem Vermerk die tatsächlichen Zahlen 2008 nicht berücksichtigt werden, da der Finanzausgleichserlass des IM noch nicht vorliegt; folglich wird zzt. mit den Planzahlen 2008 gerechnet.

 

 

Weiteres Vorgehen:

Ziel sollte eine Entscheidung des Kreistages am 13.03.2008 sein.

 

Für den Haushalt 2008 bedeutet das:

  • Vorerst ist mit dem alten Schwellenwert von 130% zu rechnen.
  • Sollte eine Absenkung auf 120 % für den HH 2008 geplant sein, so müsste dies m. E. in einem Änderungs- oder Abänderungsbeschluss zum HH–Satzungsbeschluss 2008 erfolgen. Eine Nachtragssatzung scheidet begrifflich aus, da keine rechtswirksame HH-Satzung vorliegt.

Denn ein Nachtragshaushalt setzt voraus, dass

·        a) die HH-Satzung rechtmäßig zustande gekommen ist,

·        b) die HH-Satzung vom IM genehmigt und

·        c) die HH-Satzung veröffentlicht wurde - und somit in Kraft getreten ist.

Zur Zeit befinden wir uns noch im internen Verfahren, so dass dies möglich wäre. 

  • Aufbereitung der tatsächlichen Zahlen des Kreis-HH 2008 (Ist-Stand Januar 2008; gegenwärtige Einnahme- und Ausgabesituation); Berücksichtigung des Finanzausgleichserlasses des IM.
  • Anhörung der Ämter und Gemeinden ab 01.02.2008 zur möglichen zusätzlichen Kreisumlage. Unter Zugrundelegung der Kreiszahlen (Ist-Stand Januar 2008) und verschiedener Modellberechnungen (mit Schwellenwerten von 130, 125, 120, 115 und 110 %) werden die Gemeinden mit einer Frist von 2 Wochen aufgefordert, zu den jeweiligen Schwellenwerten Stellung zu beziehen.
  • Die Stellungnahmen der Gemeinden werden von der Verwaltung aufbereitet und mit den Ist-Zahlen des Kreises den Fraktionen zur Beratung zugesandt (ca. ab 20.02.2008).
  • Im Kreistag sind die Argumente/Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen und gegen die Interessen des Kreises (an einer Absenkung des Schwellenwertes) abzuwägen (die Eindeutige Protokollierung/Dokumentation dieses Abwägungsvorganges ist vom Gericht gefordert worden).

Der Kreistag beschließt evtl. – in einem Änderungsbeschluss zum HH-Beschluss vom 06.12.2007 - eine Absenkung des Schwellenwertes um x % am 13.03.2008.

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Anlagen

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