Drucksache - DrS/2008/145
Grunddaten
- Betreff:
-
Normenkontrollverfahren zur Kreisumlage; Änderungsbeschluss zum Haus-haltsbeschluss 2008 vom 06.12.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Thorsten Ingo Wolf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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17.01.2008
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Geplant
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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17.01.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 12.12.2007 entschied das
OVG Schleswig, dass § 3 der Haushaltssatzung des Kreises Segeberg bezüglich der
zusätzlichen Kreisumlagenerhöhung (Absenkung des Schwellenwertes von 130 % auf
120 %) formal rechtswidrig sei. Die allgemeine Kreisumlagenerhöhung dagegen sei
rechtmäßig.
Das Gericht ist der Ansicht,
dass die Gemeinden hinsichtlich der zusätzlichen Kreisumlagenerhöhung hätten
angehört werden müssen; dies sei nicht ordnungsgemäß erfolgt und somit formal
rechtsfehlerhaft.
Rechtsmittel gegen diese
Entscheidung sind m. E. aussichtslos und sollten folglich nicht ergriffen
werden; die Rechtsmittelfrist liefe im übrigen am 27.01.2008 ab.
Für
den Kreis bedeutet das:
Die
allgemeine Kreisumlage ist gesichert!
2006 = 2.719.506,59 €
(strittiger Anteil von 1,5%)
2007 = 2.887.110,86 € (
----------- “ ------------------)
Die
zusätzliche Kreisumlage (Schwellenwert) ist dagegen zurückzuzahlen:
2006 = 840.875,40 € (davon an Norderstedt: 823.126,69 €
und an Wittenborn: 17.748,71 €)
2007 = 403.408,14 € (davon an Norderstedt: 332.990,65 €
und an Wittenborn: 19.738,32 € und an Wahlstedt: 50.679,17 €)
U. a. wegen der Jährlichkeit
der Haushaltssatzung kann sie nicht im Nachhinein geheilt werden (durch die
Genehmigung des Innenministeriums und der Veröffentlichung wird eine HH-Satzung
bestands- und rechtskräftig). Die eingeplanten Gelder aus der zusätzlichen
Kreisumlage 2006 und 2007 sind damit unwiderruflich für den Kreis verloren.
Auch die HH-Satzung 2008 ist in diesem Punkt (120 statt 130 % Schwellenwert)
formal rechtswidrig.
Anmerkung:
Leider
können in diesem Vermerk die tatsächlichen Zahlen 2008 nicht berücksichtigt
werden, da der Finanzausgleichserlass des IM noch nicht vorliegt; folglich wird
zzt. mit den Planzahlen 2008 gerechnet.
Weiteres Vorgehen:
Ziel sollte eine
Entscheidung des Kreistages am 13.03.2008 sein.
Für den Haushalt 2008
bedeutet das:
- Vorerst ist mit dem alten Schwellenwert von 130%
zu rechnen.
- Sollte eine Absenkung auf 120 % für den HH 2008
geplant sein, so müsste dies m. E. in einem Änderungs- oder
Abänderungsbeschluss zum HH–Satzungsbeschluss 2008 erfolgen. Eine
Nachtragssatzung scheidet begrifflich aus, da keine rechtswirksame
HH-Satzung vorliegt.
Denn ein Nachtragshaushalt setzt voraus, dass
·
a) die HH-Satzung rechtmäßig
zustande gekommen ist,
·
b) die HH-Satzung vom
IM genehmigt und
·
c) die HH-Satzung
veröffentlicht wurde - und somit in Kraft getreten ist.
Zur
Zeit befinden wir uns noch im internen Verfahren, so dass dies möglich
wäre.
- Aufbereitung der tatsächlichen Zahlen des
Kreis-HH 2008 (Ist-Stand Januar 2008; gegenwärtige Einnahme- und
Ausgabesituation); Berücksichtigung des Finanzausgleichserlasses des IM.
- Anhörung der Ämter und Gemeinden ab 01.02.2008
zur möglichen zusätzlichen Kreisumlage. Unter Zugrundelegung der
Kreiszahlen (Ist-Stand Januar 2008) und verschiedener Modellberechnungen
(mit Schwellenwerten von 130, 125, 120, 115 und 110 %) werden die
Gemeinden mit einer Frist von 2 Wochen aufgefordert, zu den jeweiligen
Schwellenwerten Stellung zu beziehen.
- Die Stellungnahmen der Gemeinden werden von der
Verwaltung aufbereitet und mit den Ist-Zahlen des Kreises den Fraktionen
zur Beratung zugesandt (ca. ab 20.02.2008).
- Im Kreistag sind die Argumente/Interessen der
Gemeinden zu berücksichtigen und gegen die Interessen des Kreises (an
einer Absenkung des Schwellenwertes) abzuwägen (die Eindeutige
Protokollierung/Dokumentation dieses Abwägungsvorganges ist vom Gericht
gefordert worden).
Der Kreistag beschließt
evtl. – in einem Änderungsbeschluss zum HH-Beschluss vom 06.12.2007 - eine
Absenkung des Schwellenwertes um x % am 13.03.2008.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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