Drucksache - DrS/2007/120
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss für Projekt Solaranlage Zeltplatz Wittenborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gebäudemanagement des Kreises Segeberg AöR
- Bearbeitung:
- Irene Gaßner
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Kita, Jugend, Schule, Kultur; Finanzen und Finanzcontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Planung und Umwelt
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Vorberatung
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27.11.2007
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Geplant
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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03.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt einer
zweckgebundenen Förderung des Projektes Solaranlage Zeltplatz Wittenborn in
Höhe von ca. 60.000,00 € zu. Die Gelder werden im Budget der PG 1 für 2008 im
Teilplan 366 – Einrichtungen der Jugendarbeit - eingestellt. Eine
Haushaltsstelle ist hierfür noch einzurichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenberechnung zu
erstellen und Förderprogramme zu prüfen. Werden Fördermittel gewährt, ist die
vorgenannte Förderung des Kreises entsprechend zu reduzieren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung wurde am 02.11.2007 von der Vorsitzenden des
Planungs- und Umweltausschusses, Frau Rathje-Hoffmann, vor dem Hintergrund der
Tätigkeit der AG „Klimaschutz“ gebeten, kreiseigene Gebäude zu benennen, bei
denen eine Nutzung von Solarenergie möglich ist. Ziel ist die Förderung der
erneuerbaren Energien. Der Kreis soll vorbildhaft erneuerbare Energien bei
seinen eigenen Gebäuden einsetzen.
Eine detaillierte Prüfung aller kreiseigenen Gebäude ist
wegen der vielen zu prüfenden Kriterien (z.B. Wirtschaftlichkeit, Ausrichtung
der Dachflächen, bestehende Versorgungsverträge, Installationsstruktur,
Förderprogramme, Einspeisevergütungen) sehr zeitaufwändig. Nach einer Schnell-Prüfung
der Liegenschaften bietet sich aber der Einbau einer Solaranlage bei der für
2008/ 2009 geplanten Neuerrichtung des Versorgungsgebäudes für den Zeltplatz
Wittenborn an.
Grundsätzlich ist bei der Nutzung der Solarenergie zu
differenzieren in Solarthermie (Nutzung der Solarenergie für die Erzeugung von
Warmwasser und Heizwärme) und in Photovoltaik (Nutzung der Solarenergie für die
Erzeugung von Strom). Nach bisherigen Erkenntnissen ist die Solarthermie im
allgemeinen und auch im speziellen beim Zeltplatz wirtschaftlicher als die
Photovoltaik (geringerer anlagentechnischer Aufwand, höhere Ausbeute). Es wird
daher nachfolgend nur der Einsatz einer Solaranlage für die Erzeugung von
Warmwasser und Heizwärme betrachtet.
Eine Solarthermie-Anlage ist beim Zeltplatz Wittenborn aus
vielen Gründen sinnvoll:
- Das
Gebäude wird im Wesentlichen in den Sommermonaten genutzt, d.h. dann, wenn
die Solaranlage hohe Erträge liefert. Die Mindestanforderung an Heizwärme
unterliegt zum Zeitpunkt des höchsten Heizenergiebedarfs, also im Winter,
einer gewissen Bandbreite. Schwankungen bei der Raumtemperatur sind
tolerabel, da in dieser Zeit keine Nutzung stattfindet. In den
Wintermonaten muss das Gebäude lediglich frostfrei gehalten werden. Sollte
ein Überschuss über dem Mindestbedarf (Raumtemperatur ca. 10 °C)
auftreten, wäre dieser unschädlich.
- Das
Versorgungsgebäude des Zeltplatzes Wittenborn ist aufgrund seiner o.g.
spezifischen Nutzung voraussichtlich als einziges Gebäude des Kreises
Segeberg geeignet, seinen Energiebedarf mit einer wirtschaftlich
dimensionierten Anlage nur über Solarenergie zu decken.
- Durch
eine reine Versorgung über die Solaranlage entfallen die Kosten für
weitere technische Einrichtungen, die ansonsten erforderlich würden, z.B.
Erdgasanschluss oder Heizölbehälter, Heizkessel. Zudem ist die
Regelungsanlage einfacher, als wenn eine Kombination aus Solar- und
konventioneller Energie eingesetzt würde.
- Die
Solaranlage kann aufgrund der Anbringung an einem Gebäude mit großem
öffentlichem Interesse und bei entsprechender öffentlicher Darstellung des
Projektes Vorbild-Wirkung für die Bürger im Kreis Segeberg erzielen.
- Mit
der Solaranlage kann zugleich ein pädagogischer Ansatz verknüpft werden:
Durch entsprechende didaktische Aufbereitung der Wirkung einer Solaranlage
können die den Zeltplatz nutzenden Kinder und Jugendlichen an das Thema
„erneuerbare Energien“ herangeführt werden.
- Unter
dem o.g. pädagogischen Aspekt ist die Anlage ggf. auch für weitere
Förderprogramme interessant.
- Mit
der Förderung dieses Projektes unterstützt der Kreis nicht nur die
Verwendung erneuerbarer Energien, sondern auch das Projekt Zeltplatz und
die Jugendarbeit des VJKA.
Die Kosten für die Errichtung einer Solaranlage werden vom
Gebäude- und Flächenmanagement auf Grundlage der bisherigen Planung für das
Versorgungsgebäude auf ca. 60.000,00 € geschätzt.
Die Förderung wird dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit
mit der Auflage gewährt, die Mittel für die Errichtung einer Solaranlage zu
verwenden. Die Mittel werden bis zur Vorlage der Kostenberechnung mit einem
Sperrvermerk versehen, die Aufhebung des Sperrvermerkes und die Freigabe der
Haushaltsmittel erfolgt durch den Planungs- und Umweltausschuss.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
x |
Ja: |
x |
Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Einmalige
Kosten: 60.000,00 € |
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Mittelbereitstellung |
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Im
Verwaltungshaushalt 2007 |
Haushaltsstelle: |
x |
Im
Vermögenshaushalt 2008 |
Haushaltsstelle:
noch nicht eingerichtet |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderausgaben
bei Haushaltsstelle: |
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Mehreinnahmen
bei Haushaltsstelle: |
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