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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2007/120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt einer zweckgebundenen Förderung des Projektes Solaranlage Zeltplatz Wittenborn in Höhe von ca. 60.000,00 € zu. Die Gelder werden im Budget der PG 1 für 2008 im Teilplan 366 – Einrichtungen der Jugendarbeit - eingestellt. Eine Haushaltsstelle ist hierfür noch einzurichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenberechnung zu erstellen und Förderprogramme zu prüfen. Werden Fördermittel gewährt, ist die vorgenannte Förderung des Kreises entsprechend zu reduzieren.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde am 02.11.2007 von der Vorsitzenden des Planungs- und Umweltausschusses, Frau Rathje-Hoffmann, vor dem Hintergrund der Tätigkeit der AG „Klimaschutz“ gebeten, kreiseigene Gebäude zu benennen, bei denen eine Nutzung von Solarenergie möglich ist. Ziel ist die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Kreis soll vorbildhaft erneuerbare Energien bei seinen eigenen Gebäuden einsetzen.

 

Eine detaillierte Prüfung aller kreiseigenen Gebäude ist wegen der vielen zu prüfenden Kriterien (z.B. Wirtschaftlichkeit, Ausrichtung der Dachflächen, bestehende Versorgungsverträge, Installationsstruktur, Förderprogramme, Einspeisevergütungen) sehr zeitaufwändig. Nach einer Schnell-Prüfung der Liegenschaften bietet sich aber der Einbau einer Solaranlage bei der für 2008/ 2009 geplanten Neuerrichtung des Versorgungsgebäudes für den Zeltplatz Wittenborn an.

 

Grundsätzlich ist bei der Nutzung der Solarenergie zu differenzieren in Solarthermie (Nutzung der Solarenergie für die Erzeugung von Warmwasser und Heizwärme) und in Photovoltaik (Nutzung der Solarenergie für die Erzeugung von Strom). Nach bisherigen Erkenntnissen ist die Solarthermie im allgemeinen und auch im speziellen beim Zeltplatz wirtschaftlicher als die Photovoltaik (geringerer anlagentechnischer Aufwand, höhere Ausbeute). Es wird daher nachfolgend nur der Einsatz einer Solaranlage für die Erzeugung von Warmwasser und Heizwärme betrachtet.

 

Eine Solarthermie-Anlage ist beim Zeltplatz Wittenborn aus vielen Gründen sinnvoll:

 

  1. Das Gebäude wird im Wesentlichen in den Sommermonaten genutzt, d.h. dann, wenn die Solaranlage hohe Erträge liefert. Die Mindestanforderung an Heizwärme unterliegt zum Zeitpunkt des höchsten Heizenergiebedarfs, also im Winter, einer gewissen Bandbreite. Schwankungen bei der Raumtemperatur sind tolerabel, da in dieser Zeit keine Nutzung stattfindet. In den Wintermonaten muss das Gebäude lediglich frostfrei gehalten werden. Sollte ein Überschuss über dem Mindestbedarf (Raumtemperatur ca. 10 °C) auftreten, wäre dieser unschädlich.
  2. Das Versorgungsgebäude des Zeltplatzes Wittenborn ist aufgrund seiner o.g. spezifischen Nutzung voraussichtlich als einziges Gebäude des Kreises Segeberg geeignet, seinen Energiebedarf mit einer wirtschaftlich dimensionierten Anlage nur über Solarenergie zu decken.
  3. Durch eine reine Versorgung über die Solaranlage entfallen die Kosten für weitere technische Einrichtungen, die ansonsten erforderlich würden, z.B. Erdgasanschluss oder Heizölbehälter, Heizkessel. Zudem ist die Regelungsanlage einfacher, als wenn eine Kombination aus Solar- und konventioneller Energie eingesetzt würde.
  4. Die Solaranlage kann aufgrund der Anbringung an einem Gebäude mit großem öffentlichem Interesse und bei entsprechender öffentlicher Darstellung des Projektes Vorbild-Wirkung für die Bürger im Kreis Segeberg erzielen.
  5. Mit der Solaranlage kann zugleich ein pädagogischer Ansatz verknüpft werden: Durch entsprechende didaktische Aufbereitung der Wirkung einer Solaranlage können die den Zeltplatz nutzenden Kinder und Jugendlichen an das Thema „erneuerbare Energien“ herangeführt werden.
  6. Unter dem o.g. pädagogischen Aspekt ist die Anlage ggf. auch für weitere Förderprogramme interessant.
  7. Mit der Förderung dieses Projektes unterstützt der Kreis nicht nur die Verwendung erneuerbarer Energien, sondern auch das Projekt Zeltplatz und die Jugendarbeit des VJKA.

 

Die Kosten für die Errichtung einer Solaranlage werden vom Gebäude- und Flächenmanagement auf Grundlage der bisherigen Planung für das Versorgungsgebäude auf ca. 60.000,00 € geschätzt.

 

Die Förderung wird dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit mit der Auflage gewährt, die Mittel für die Errichtung einer Solaranlage zu verwenden. Die Mittel werden bis zur Vorlage der Kostenberechnung mit einem Sperrvermerk versehen, die Aufhebung des Sperrvermerkes und die Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch den Planungs- und Umweltausschuss.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Einmalige Kosten: 60.000,00 €

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2007

Haushaltsstelle:

x

Im Vermögenshaushalt 2008

Haushaltsstelle: noch nicht eingerichtet

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle:

 

 

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