Drucksache - DrS/2007/112
Grunddaten
- Betreff:
-
Neue Synagoge Bad SegebergAntrag der jüdischen Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Jutta Harter
- Verfasser 1:
- Georg Gorrissen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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08.11.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss beschließt gem. Ziffer 1.3 Unterpunkt 2 der Richtlinie des
Kreises für die finanzielle Förderung von Maßnahmen der Jüdischen Gemeinde Bad
Segeberg einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 50.000€ für die Schaffung eines
Kultur - und Begegnungszentrums zu gewähren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Erstmals im Jahre 2003 und letztlich abschließend
konkretisiert mit Schreiben vom 17. Oktober 2007 hat die Jüdische Gemeinde eine
finanzielle Förderung für die Errichtung eines Kultur- und Begegnungszentrums
in Bad Segeberg beantragt.
Die Jüdische Gemeinde Bad Segeberg e.V. hat das Gebäude und
das Grundstück der alten Lohmühle von der Stadt Bad Segeberg erworben und dort
ein jüdisches Gemeindezentrum mit Synagoge durch Um- bzw. Neubau- und
Sanierungsmaßnahmen verwirklicht.
Dabei sieht die Planung weiterhin vor, Räume baulich
bestimmten kulturellen Zwecken zuzuordnen. Im 3-geteilten Souterrain sollen
noch ein Jugendraum und ein Spiel- und Aufenthaltsraum für Kinder entstehen.
Der dritte, größte Raum ist für den Sportclub SC Makkabi Segeberg vorgesehen.
Dort soll die Tischtennisgruppe trainieren können und die Bewegungsgymnastik
für Seniorinnen und Senioren stattfinden. Der SC Makkabi Segeberg ist ein
Verein, der unabhängig von Religion oder Herkunft jedem Interessierten offen
steht.
Im Erdgeschoss wird neben dem großen Saal für Gottesdienste
ein Teil als Bibliothek und Begegnungsstätte ausgebaut werden.
Damit wird der Charakter des Jüdischen Gemeindezentrums als
offenes Kulturzentrum und als Begegnungsstätte deutlich.
Die Jüdische Gemeinde beantragt jeweils 25.000€ für die
Kinder- und Jugendräume sowie für die den Seniorinnen und Senioren zur
Verfügung stehenden Räumlichkeiten.
Nach Ziffer 1.3 der Richtlinien für die finanzielle
Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 29.06.2006 könnte eine
institutionelle Förderung gewährt werden. Sie muss im öffentlichen Interesse
liegen, ohne die Zuwendung nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden
können und unter angemessener finanzieller Beteiligung des Zuwendungsempfängers
durchgeführt werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der
Folgekosten muss gesichert sein und mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen
worden sein.
Dieses ist bereits mehrfach in den Sitzungen des
Hauptausschusses dargelegt worden.
Bei dem hier vorliegenden Förderantrag ist herauszustellen,
dass es sich nicht um die Beantragung der Förderung von Gottesräumen handelt. Es
geht um Zuwendungen für die Schaffung von Kultur- und Begegnungsräumen. Es ist
ein Vorhaben, dass nicht nur der Stadt Bad Segeberg zugute kommt, sondern in
die gesamte Region ausstrahlt. Bereits jetzt ist ein großes öffentliches
Interesse an dem Projekt zu verzeichnen. Auch das Land Schleswig-Holstein
würdigt seine überregionale Bedeutung. Auch im Sinne der LEADER+ Strategie gilt
es als bedeutsam, da es sowohl in seiner Öffentlichkeitswirksamkeit als auch in
seiner Einzigartigkeit im norddeutschen Raum als herausragend bezeichnet werden
kann, daher sollte auch der Kreis sich einer Förderung nicht verschließen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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50 TEUR |
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Mittelbereitstellung |
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Im
Verwaltungshaushalt 2007 |
Haushaltsstelle: |
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Im
Vermögenshaushalt 2007 |
Haushaltsstelle: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderausgaben
bei Haushaltsstelle: |
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Mehreinnahmen
bei Haushaltsstelle: |
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