Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2007/112

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt gem. Ziffer 1.3 Unterpunkt 2 der Richtlinie des Kreises für die finanzielle Förderung von Maßnahmen der Jüdischen Gemeinde Bad Segeberg einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 50.000€ für die Schaffung eines Kultur - und Begegnungszentrums zu gewähren.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Erstmals im Jahre 2003 und letztlich abschließend konkretisiert mit Schreiben vom 17. Oktober 2007 hat die Jüdische Gemeinde eine finanzielle Förderung für die Errichtung eines Kultur- und Begegnungszentrums in Bad Segeberg beantragt.

 

Die Jüdische Gemeinde Bad Segeberg e.V. hat das Gebäude und das Grundstück der alten Lohmühle von der Stadt Bad Segeberg erworben und dort ein jüdisches Gemeindezentrum mit Synagoge durch Um- bzw. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen verwirklicht.

Dabei sieht die Planung weiterhin vor, Räume baulich bestimmten kulturellen Zwecken zuzuordnen. Im 3-geteilten Souterrain sollen noch ein Jugendraum und ein Spiel- und Aufenthaltsraum für Kinder entstehen. Der dritte, größte Raum ist für den Sportclub SC Makkabi Segeberg vorgesehen. Dort soll die Tischtennisgruppe trainieren können und die Bewegungsgymnastik für Seniorinnen und Senioren stattfinden. Der SC Makkabi Segeberg ist ein Verein, der unabhängig von Religion oder Herkunft jedem Interessierten offen steht.

Im Erdgeschoss wird neben dem großen Saal für Gottesdienste ein Teil als Bibliothek und Begegnungsstätte ausgebaut werden.

 

Damit wird der Charakter des Jüdischen Gemeindezentrums als offenes Kulturzentrum und als Begegnungsstätte deutlich.

 

Die Jüdische Gemeinde beantragt jeweils 25.000€ für die Kinder- und Jugendräume sowie für die den Seniorinnen und Senioren zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten.

 

Nach Ziffer 1.3 der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 29.06.2006 könnte eine institutionelle Förderung gewährt werden. Sie muss im öffentlichen Interesse liegen, ohne die Zuwendung nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können und unter angemessener finanzieller Beteiligung des Zuwendungsempfängers durchgeführt werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Folgekosten muss gesichert sein und mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Dieses ist bereits mehrfach in den Sitzungen des Hauptausschusses dargelegt worden.

Bei dem hier vorliegenden Förderantrag ist herauszustellen, dass es sich nicht um die Beantragung der Förderung von Gottesräumen handelt. Es geht um Zuwendungen für die Schaffung von Kultur- und Begegnungsräumen. Es ist ein Vorhaben, dass nicht nur der Stadt Bad Segeberg zugute kommt, sondern in die gesamte Region ausstrahlt. Bereits jetzt ist ein großes öffentliches Interesse an dem Projekt zu verzeichnen. Auch das Land Schleswig-Holstein würdigt seine überregionale Bedeutung. Auch im Sinne der LEADER+ Strategie gilt es als bedeutsam, da es sowohl in seiner Öffentlichkeitswirksamkeit als auch in seiner Einzigartigkeit im norddeutschen Raum als herausragend bezeichnet werden kann, daher sollte auch der Kreis sich einer Förderung nicht verschließen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

50 TEUR

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2007

Haushaltsstelle:

 

Im Vermögenshaushalt 2007

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle:

 

 

Loading...