08.11.2007 - 4.2 Neue Synagoge Bad SegebergAntrag der jüdischen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 08.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Jutta Harter
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Da die CDU-Fraktion noch nicht abschließend beraten hat,
bittet Herr Wulf um Aussetzung dieses TOP´s und Beschlussfassung in der
Dezembersitzung.
Herr Gorrissen erläutert die Vorlage und betont, dass mit
der zu bezuschussenden Maßnahme noch nicht begonnen worden ist. Er weist darauf
hin, dass es sich bei der Vorlage um die Informationen handelt, um die der
Hauptausschuss gebeten habe. Er stellt heraus, dass eine mögliche Förderung als
Kofinanzierung für die Leader+ Fördermittel gedacht ist.
Es schließt sich eine intensive Diskussion an, in der zum
Ausdruck kommt, dass prüffähige Unterlagen unerlässlich seien. Frau McGregor
weist auf die Fristen im Hinblick auf mögliche Leader+Fördermittel hin. Am
15.11.2007 finde ein Gespräch in Kiel statt, bis dahin müsste eine Entscheidung
des Kreises gefallen sein. Vor diesem Hintergrund bittet Herr Dingeldein um
eine Sitzungsunterbrechung.
Die Sitzung wird von 16.05 – 16.20 Uhr unterbrochen.
Nach der Sitzungsunterbrechung erklärt Herr Dingeldein, dass
seine Fraktion zwar einer Förderung mehrheitlich zustimmen werde, um die
EU-Fördermittel nicht zu gefährden, das Verfahren aber eine Farce sei.
Herr Wilken führt aus, dass seine Fraktion dem Antrag wegen
fehlender prüffähiger Unterlagen nicht zustimmen werde. Die SPD-Fraktion werde
es sich vorbehalten die Angelegenheit in den Kreistag zu ziehen.
Der
Hauptausschuss beschließt der Jüdischen Gemeinde Bad Segeberg einen Zuschuss
als Kofinanzierung für Leader+ Fördermittel in Höhe von maximal 50.000€ für die
Schaffung eines Kultur - und Begegnungszentrums zu gewähren. Weitere
Voraussetzungen: Die Leader+ Mittel müssen tatsächlich fließen und nur in ihrer
Höhe wird der Zuschuss gewährt, die Mittel dürfen nicht für aufgelaufene
Verbindlichkeiten verwendet werden, die Mittelvergabe richtet sich nach den
üblichen Verfahren beim Kreis und ihre zweckentsprechende Verwendung wird
geprüft.
Abstimmungsergebnis: 7
ja Stimmen
4
nein Stimmen
1
Enthaltung