Drucksache - DrS/2024/029
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsplan 2023/24 zur Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) gemäß § 10 KitaG S-H
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Liane Glage
- Beteiligt:
- FB Jugend und Bildung
- Verfasser 1:
- Glage, Liane
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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07.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan 2023/24 zur Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) gemäß §10 KitaG S-H. Gleichzeitig wird der erforderliche Bedarf nach § 10 KiTaG an Gruppen nach Gruppenart und Gruppengröße sowie Öffnungszeiten in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ab dem 01.01.2025 unbefristet festgelegt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Verwaltung des Jugendamtes legt den aktuellen Bedarfsplan gemäß § 10 KiTaG zur Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) vor.
Sachverhalt:
Als örtlicher Träger der Jugendhilfe hat der Kreis Segeberg die Pflicht, einen Bedarfsplan zu erstellen und kontinuierlich fortzuschreiben. Der Bestand an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen ist zu erheben sowie der Bedarf an Plätzen zu ermitteln.
Im Herbst fanden mit allen Städten, amtsfreien Gemeinden und Amtsverwaltungen im Kreis Segeberg Gespräche zur Kindertagesbetreuung statt. Dabei wurde erneut festgestellt, dass die Platzkapazitäten im Vergleich zu den Vorjahren nicht mehr ausreichend sind. Es fehlen derzeit insgesamt 834 Betreuungsplätze und prognostiziert in 2026 bis zu 1226 Plätze. Die einzelnen Kommunalbögen enthalten kompakt und detailliert alle planungsrelevanten Daten inkl. der prognostizierten Fehlbedarfe oder Reservekapazitäten.
Gemäß Beschluss der DrS/2021/172 wurde der Aufnahmezeitraum für die in den Bedarfsplan aufgenommenen Gruppen vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 befristet, um den Trägern einerseits die Sicherung der Fördergelder innerhalb des Übergangszeitraumes der Kitareform zu gewährleisten und anderseits die Ergebnisse der Evaluation in den folgenden Bedarfsplan ab 2025 einfließen zu lassen. Neuaufnahmen und Änderungen, die die Gruppen im Bedarfsplan betreffen, sind jederzeit durch Antrag des Trägers möglich und stellen eine fortlaufende Aktualisierung des Planes dar. Die Erfahrungen der letzten 4 Jahre haben gezeigt, dass effektiv und zeitnah alle Veränderungen angezeigt und umgesetzt wurden. Aufgrund der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden und den Trägern im Kreis Segeberg wird vorgeschlagen, den Aufnahmezeitraum zeitlich nicht mehr zu begrenzen und somit alle Bescheide ab dem 01.01.2025 zu entfristen. Diese bereits von anderen Kreisen praktizierte Verfahrensweise sichert den Trägern die o.a. Sicherheit, die Gruppen zu betreiben und ist im Sinne des Bürokratieabbaus für alle Beteiligten eine Vereinfachung und Zeitersparnis. Lt. § 13 Abs. 3 KitaG ergehen die Bescheide unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall der Änderung des ersten Abschnitts des Bedarfsplans; der Widerruf darf nur mit Wirkung für das auf das übernächste Kindergartenjahr folgende Kindergartenjahr erklärt werden. Somit kann im Falle eines wegfallenden Bedarfes entsprechend reagiert werden und die Gruppen können aus dem Bedarfsplan genommen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,3 MB
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