07.03.2024 - 3.1 Bedarfsplan 2023/24 zur Kindertagesbetreuung im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 07.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Liane Glage
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Glage erläutert einige Eckpunkte des Kita-Bedarfsplans anhand einer Präsentation.
Auf Nachfrage von Herrn Pohlmann teilt Frau Glage mit, dass für die Erstellung des Bedarfsplans mehrere Monate Arbeitszeit benötigt werden. Es finden Gespräche in allen Städten und Gemeinden des Kreises statt. Eine Einflussnahme auf die Schaffung von Plätzen habe der Kreis nur bedingt. Herr Pohlmann befürwortet die unbefristete Festlegung, da diese eine Entbürokratisierung bedeute. Er weist darauf hin, dass von 1.226 kreisweit (ohne Stadt Norderstedt) fehlenden Plätzen auf Bad Bramstedt ein Anteil von 427 Plätzen entfalle, was eine Quote von 35 % bedeute. Hier gebe es dringenden Handlungsbedarf. Herr Wenzel erklärt, dass der Kreis die Kommunen nicht zwingen könne, Plätze zu schaffen. Gleichzeitig sei der Kreis aber Beklagter, wenn es um die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz gehe. Viele Kommunen würden bei der Ausweisung von neuen Baugebieten gleich eine entsprechende Anzahl Kita-Plätze planen, in anderen Kommunen erfolge dies nicht. Ein häufiges Argument sei, dass es ohnehin keine Fachkräfte gebe und die Gruppenräume leer stehen würden. In Bad Bramstedt sei die Situation eklatant, so die Aussage von Fr. Prohn. Es sei vorgesehen, das Thema in der nächsten Runde der hauptamtlichen Bürgermeister*innen anzusprechen. Frau Saggau unterstützt dies. Frau Lüdemann verweist darauf, dass bei einigen Kommunalpolitiker*innen ein falsches Bild entstehe, weil Eltern ihre Kinder über das Kita-Portal in mehreren Kitas anmelden. So seien einige der Meinung, dass die Eltern dadurch schon einen Platz finden werden, was aber nicht immer der Fall sei. Sie regt an, bei den Stellungnahmen des Kreises zu Baugebieten ganz konkret zu schreiben, wie viele Plätze derzeit in der jeweiligen Kommunen vakant seien, um hier ein Bewusstsein zu schaffen.
Herr Rydz möchte wissen, warum bei den finanziellen Folgen in der Vorlage „nein“ angekreuzt worden sei, obwohl es um die Entfristung von Gruppen gehe. Frau Glage erläutert, dass gesetzlich geregelt sei, dass alle Gruppen im Kita-Bedarfsplan verankert sein müssen, um finanziert zu werden. Somit gebe es die Gruppen ohnehin, eine Entfristung verursache nicht mehr Kosten, sondern schaffe Planungssicherheit und verringere den Verwaltungsaufwand. Es werden kontinuierlich notwendige Änderungen am Bedarfsplan vorgenommen. Frau Meyer erkundigt sich, ob Gruppen, die geschlossen seien, im Bedarfsplan enthalten seien. Frau Glage verneint und teilt mit, dass die Gruppen jederzeit auf Antrag wieder geöffnet werden können, dann erfolge eine Anpassung im Bedarfsplan.
Frau Josties weist darauf hin, dass die Rappelkiste Bad Bramstedt nicht aufgeführt sei. Frau Glage teilt mit, dass die Rappelkiste auf jeden Fall Teil des Plans sei. Sie werde die Auflistung überprüfen, vermutlich fehle die Kita in der Liste. Frau Prohn klärt auf Nachfrage von Frau Josties auf, dass die Kita Schlüskamp nicht geschlossen werde, um die Kita Arche zu unterstützen, sondern weil die Kirche das Gebäude sanieren möchte.
Herr Wenzel macht deutlich, dass einige Träger bereits geäußert hätten, sich aus den Trägerschaften der Kitas zurückzuziehen, wenn es weiterhin ungeklärte Finanzierungen gebe. Das Land müsse schnellstmöglich Fakten für die Situation ab 01.01.2025 schaffen, sonst werde es viele Schließungen geben.
Herr Kraft rechnet vor, dass bei rund 1.200 fehlenden Plätzen auch 60 Fachkräfte notwendig wären. Er möchte wissen, ob die Entfristung den Kreis in der Steuerung einschränke. Frau Saggau erklärt, dass die Entfristung Planungssicherheit für die Träger bedeute und deshalb vorteilhaft sei. Für den Kreis gebe es keine Nachteile. Herr Wenzel dankt Herrn Büsking für das Schreiben der Kreiselternvertretung.
Frau Lüdemann formuliert zur Klarstellung eine Änderung des Beschlussvorschlags. Herr Pohlmann lässt darüber abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan 2023/24 zur Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) gemäß §10 KitaG S-H. Gleichzeitig wird der erforderliche Bedarf nach § 10 KiTaG an Gruppen nach Gruppenart und Gruppengröße sowie Öffnungszeiten in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ab dem 01.01.2025 entfristet und kontinuierlich fortgeschrieben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,3 MB
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