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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2006/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Ergebnisse des Gut­achtens zur interdisziplinären Verkehrsuntersuchung für die A7 im Siedlungsraum Norder­stedt / Quickborn / Henstedt-Ulzburg werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte bis hin zur Beantragung der vorgeschlagenen Anschussstellen 20 und 22 beim Bundesverkehrsministerium in Abstimmung mit den beteiligten Kommunen und der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein und unter Verwendung der hierfür noch bereitstehenden Finanzmittel zu ver­anlassen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Kreise Pinneberg und Segeberg haben im Rahmen einer beispielhaften interkommunalen Kooperation gemeinsam und in enger Abstimmung mit den Kommunen Alveslohe, Bönningstedt, Ellerau, Hasloh, Henstedt-Ulzburg, Norderstedt und Quickborn sowie der Landesplanung und der Landesstraßenbauverwaltung Schleswig-Holstein eine interdisziplinäre Verkehrsuntersuchung zur A 7 im Bereich der Siedlungsachse Norderstedt - Kaltenkirchen in Auftrag gegeben.

 

Für diese Region bestehen derzeit vier Anschlussstellen an die BAB 7, wobei die Anschlussstelle Schnelsen-Nord (23) noch auf Hamburger Gebiet liegt. In Schleswig-Holstein befinden sich die Anschlussstellen Quickborn (21), Henstedt-Ulzburg / Kaltenkirchen-Süd (19) sowie Kaltenkirchen (18). Die bisherige dynamische Entwicklung des Achsenraumes hat insbesondere im Bereich der Anschlussstellen Schnelsen-Nord und Quickborn zu sehr starken Belastungen geführt. Eine weitere Zunahme der Bevölkerung und des KFZ-Verkehrs ist zu erwarten. Ziel des Gutachtens war es, fachlich fundierte Erkenntnisse über die Erforderlichkeit und ggf. die Lage weiterer Anschlussstellen an der BAB 7 zwischen den Anschlussstellen Schnelsen-Nord (23) und Henstedt-Ulzburg / Kaltenkirchen-Süd (19) zu erlangen. Diese sollen die Region in die Lage versetzen, einen einvernehmlichen und realisierbaren Antrag auf zusätzliche Anschlussstellen in die Planung für den 6-streifigen Ausbau der A 7 einzubringen.

 

Die Ergebnisse dieses Gutachten liegen nunmehr vor. Sie wurden am 8. Mai 2006 in Norderstedt kommunalpolitischen Vertretern aus der Region vorgestellt. Die Gutachter schlagen zwei weitere Anschlussstellen (s. Anlage) vor:

 

-         AS 20 zwischen Ellerau und Henstedt-Ulzburg mit Anschluss an die K 24 i. V. m. einer nördlichen Ortsumfahrung Elleraus und Verlängerung nach Westen bis zur B4,

 

-         AS 22 auf der Höhe Garstedt mit einer vollständig neuen Straßenanbindung an das nachgeordnete Netz nach Westen und Osten unter Berücksichtigung der von der Stadt Norderstedt vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen (u.a. Umfahrung Garstedt).

 

Zusammenfassend kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass vor dem Hintergrund der durchgeführten Analysen, erarbeiteten Prognosen und dargestellten Bewertungen beide Varianten begründet sind und Realisierungschancen haben. Es wird daher empfohlen, beide zusätzlichen Anschlussstellen für die Region weiter zu verfolgen und in Abstimmung mit dem Planverfahren zum Ausbau der A7 eine entsprechende Antragsstellung vorzubereiten. Das Gutachten kann auf der Internetseite des Kreises Segeberg eingesehen werden.

 

Die Ergebnisse des Gutachtens werden derzeit in den beteiligten Kommunen beraten. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat bereits einen zustimmenden Beschluss gefasst. Von den übrigen Kommunen werden diese noch im September erwartet.

 

Aufgrund der beabsichtigten inhaltlichen Einbindung in die Planungen für den anstehenden 6-streifigen Ausbau der A7 ist eine Beantragung der Anschlussstellen beim Bund bis Anfang 2007 erforderlich. Für den Abschnitt Norderstedt erfolgen die Entwurfsarbeiten bereits in 2007, das Planfeststellungsverfahren ist für 2008 vorgesehen (s. Anlage). Die Erarbeitung der für den Antrag erforderlichen fachlich-inhaltlichen Begründung soll daher bis Ende 2006 erfolgen. Sie bedarf eines Folgeauftrages (sinnvollerweise an das schon bisher beauftragte Büro), der von den bereits zur Verfügung gestellten Mitteln noch mit finanziert werden kann.

 

Formell wird das Land Schleswig-Holstein Antragsteller sein. Das MWWV hat allerdings in einem Gespräch am 13.7.06 deutlich gemacht, dass es sowohl eine verfahrenstechnische als auch bauliche Vermischung mit dem anstehenden 6-streifigen Ausbau nicht für sinnvoll und realistisch hält. Vielmehr wird aus dortiger Sicht eine klare Trennung angestrebt. Es besteht von dort insbesondere auch keine Bereitschaft, das bereits angelaufene und inhaltlich relativ einfache Verfahren zum 6-streifigen Ausbau mit unserem, im Verhältnis dazu schwierigen und in der Sache selbständigen neuen Projekt zu belasten.

                       

Für die beabsichtigte Antragstellung wird es auch darauf ankommen, dass geklärt ist, von wem und wann die notwendigen Straßenanbindungen im nachgeordneten Netz realisiert werden. Dies betrifft hinsichtlich einer möglichen AS 20 die vorgeschlagene Verlegung der K 24 nördlich Ellerau mit Verlängerung nach Westen bis zur B 4 und hinsichtlich einer möglichen AS 22 die neuen beidseitigen Straßenanbindungen. Hier bedarf es verbindlicher Erklärungen über deren vorgesehene Realisierung seitens des künftigen Baulastträgers. Die Baulastträgerschaft muss sich fachlich-argumentativ aus der künftigen Netzhierarchie ableiten. Diese wird derzeit erarbeitet. Nach übereinstimmender Einschätzung aller bislang Beteiligten scheint hier eine Einstufung als Kreisstraßen nahe liegend. Sie würde zudem die Inanspruchnahme von GVFG-Mitteln in Höhe von 60% bis zu 75 % ermöglichen. Die grundsätzliche Zusage für eine Förderung wurde durch das MWWV am 13.7. bereits gegeben. Dies schließt eine weitere finanzielle Beteiligung aus der Region nicht aus, diese wäre lediglich förderungsunschädlich auszugestalten.

 

Es bedarf also neben der

-         grundsätzlichen Zustimmung zu den gutachterlich vorgeschlagenen Anschlussstellen

 

voraussichtlich auch eines zwischen den Kreisen Segeberg und Pinneberg abgestimmten

-         Grundsatzbeschlusses über deren Realisierung und Anbindung an das nachgeordnete Straßennetz als Kreisstraßen.

 

Für letzteren liegen derzeit jedoch noch nicht alle Entscheidungsgrundlagen vor. Insbesondere die Entwicklung einer künftigen Netzhierarchie und eine Kostenschätzung werden im Rahmen der Antragsbegründung noch zu erarbeiten sein. Eine Beschlussfassung hierüber könnte ggf. in der Herbst-Sitzung erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

X

Darstellung der Folgekosten

 

 

Im Falle einer Baulastträgerschaft der Kreise für die notwendigen Straßenanbindungen an das nachgeordnete Netz würden die hierfür erforderlichen Kosten aufzubringen sein. Sie lassen sich derzeit in der Höhe noch nicht bestimmen. Eine erste Grobschätzung erfolgt im Rahmen der Antragsbegründung im 3. Quartal 2006. Der vom Kreis Segeberg konkret zu tragende Anteil wäre u.a. abhängig von der Höhe einer GVFG-Förderung, der Aufteilung unter den Kreisen PI und SE und einer weiteren Beteiligung durch Dritte.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2005

Haushaltsstelle:

 

Im Vermögenshaushalt 2005

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle:

 

 

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Anlagen

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