Drucksache - DrS/2006/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Gutachten über weitere Anschlussstellen an die A 7
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beteiligt:
- Unterhaltung und Ausbau von Straßen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Planung und Umwelt
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Entscheidung
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04.09.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Ergebnisse des Gutachtens zur
interdisziplinären Verkehrsuntersuchung für die A7 im Siedlungsraum Norderstedt
/ Quickborn / Henstedt-Ulzburg werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die weiteren Schritte bis hin zur Beantragung der vorgeschlagenen
Anschussstellen 20 und 22 beim Bundesverkehrsministerium in Abstimmung mit den
beteiligten Kommunen und der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein
und unter Verwendung der hierfür noch bereitstehenden Finanzmittel zu veranlassen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kreise Pinneberg
und Segeberg haben im Rahmen einer beispielhaften interkommunalen Kooperation
gemeinsam und in enger Abstimmung mit den Kommunen Alveslohe, Bönningstedt,
Ellerau, Hasloh, Henstedt-Ulzburg, Norderstedt und Quickborn sowie der
Landesplanung und der Landesstraßenbauverwaltung Schleswig-Holstein eine
interdisziplinäre Verkehrsuntersuchung zur A 7 im Bereich der Siedlungsachse
Norderstedt - Kaltenkirchen in Auftrag gegeben.
Für diese Region
bestehen derzeit vier Anschlussstellen an die BAB 7, wobei die Anschlussstelle
Schnelsen-Nord (23) noch auf Hamburger Gebiet liegt. In Schleswig-Holstein
befinden sich die Anschlussstellen Quickborn (21), Henstedt-Ulzburg / Kaltenkirchen-Süd
(19) sowie Kaltenkirchen (18). Die bisherige dynamische Entwicklung des
Achsenraumes hat insbesondere im Bereich der Anschlussstellen Schnelsen-Nord
und Quickborn zu sehr starken Belastungen geführt. Eine weitere Zunahme der Bevölkerung
und des KFZ-Verkehrs ist zu erwarten. Ziel des Gutachtens war es, fachlich
fundierte Erkenntnisse über die Erforderlichkeit und ggf. die Lage weiterer
Anschlussstellen an der BAB 7 zwischen den Anschlussstellen Schnelsen-Nord (23)
und Henstedt-Ulzburg / Kaltenkirchen-Süd (19) zu erlangen. Diese sollen die
Region in die Lage versetzen, einen einvernehmlichen und realisierbaren Antrag
auf zusätzliche Anschlussstellen in die Planung für den 6-streifigen Ausbau der
A 7 einzubringen.
Die Ergebnisse dieses
Gutachten liegen nunmehr vor. Sie wurden am 8. Mai 2006 in Norderstedt
kommunalpolitischen Vertretern aus der Region vorgestellt. Die Gutachter
schlagen zwei weitere Anschlussstellen (s. Anlage) vor:
-
AS 20 zwischen Ellerau und Henstedt-Ulzburg mit Anschluss
an die K 24 i. V. m. einer nördlichen Ortsumfahrung Elleraus und Verlängerung
nach Westen bis zur B4,
-
AS 22 auf der Höhe Garstedt mit einer vollständig neuen
Straßenanbindung an das nachgeordnete Netz nach Westen und Osten unter
Berücksichtigung der von der Stadt Norderstedt vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen
(u.a. Umfahrung Garstedt).
Zusammenfassend
kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass vor dem Hintergrund der
durchgeführten Analysen, erarbeiteten Prognosen und dargestellten Bewertungen
beide Varianten begründet sind und Realisierungschancen haben. Es wird daher empfohlen,
beide zusätzlichen Anschlussstellen für die Region weiter zu verfolgen und in
Abstimmung mit dem Planverfahren zum Ausbau der A7 eine entsprechende Antragsstellung
vorzubereiten. Das Gutachten kann auf der Internetseite
des Kreises Segeberg eingesehen werden.
Die Ergebnisse des
Gutachtens werden derzeit in den beteiligten Kommunen beraten. Die Gemeinde
Henstedt-Ulzburg hat bereits einen zustimmenden Beschluss gefasst. Von den
übrigen Kommunen werden diese noch im September erwartet.
Aufgrund der
beabsichtigten inhaltlichen Einbindung in die Planungen für den anstehenden
6-streifigen Ausbau der A7 ist eine Beantragung der Anschlussstellen beim Bund
bis Anfang 2007 erforderlich. Für den Abschnitt Norderstedt erfolgen die
Entwurfsarbeiten bereits in 2007, das Planfeststellungsverfahren ist für 2008
vorgesehen (s. Anlage). Die Erarbeitung der für den Antrag erforderlichen
fachlich-inhaltlichen Begründung soll daher bis Ende 2006 erfolgen. Sie bedarf
eines Folgeauftrages (sinnvollerweise an das schon bisher beauftragte Büro),
der von den bereits zur Verfügung gestellten Mitteln noch mit finanziert werden
kann.
Formell wird das Land
Schleswig-Holstein Antragsteller sein. Das MWWV hat allerdings in einem
Gespräch am 13.7.06 deutlich gemacht, dass es sowohl eine verfahrenstechnische
als auch bauliche Vermischung mit dem anstehenden 6-streifigen Ausbau nicht für
sinnvoll und realistisch hält. Vielmehr wird aus dortiger Sicht eine klare
Trennung angestrebt. Es besteht von dort insbesondere auch keine Bereitschaft,
das bereits angelaufene und inhaltlich relativ einfache Verfahren zum
6-streifigen Ausbau mit unserem, im Verhältnis dazu schwierigen und in der
Sache selbständigen neuen Projekt zu belasten.
Für die beabsichtigte
Antragstellung wird es auch darauf ankommen, dass geklärt ist, von wem und wann
die notwendigen Straßenanbindungen im nachgeordneten Netz realisiert werden.
Dies betrifft hinsichtlich einer möglichen AS 20 die vorgeschlagene Verlegung
der K 24 nördlich Ellerau mit Verlängerung nach Westen bis zur B 4 und
hinsichtlich einer möglichen AS 22 die neuen beidseitigen Straßenanbindungen.
Hier bedarf es verbindlicher Erklärungen über deren vorgesehene Realisierung
seitens des künftigen Baulastträgers. Die Baulastträgerschaft muss sich
fachlich-argumentativ aus der künftigen Netzhierarchie ableiten. Diese wird
derzeit erarbeitet. Nach übereinstimmender Einschätzung aller bislang
Beteiligten scheint hier eine Einstufung als Kreisstraßen nahe liegend. Sie
würde zudem die Inanspruchnahme von GVFG-Mitteln in Höhe von 60% bis zu 75 %
ermöglichen. Die grundsätzliche Zusage für eine Förderung wurde durch das MWWV
am 13.7. bereits gegeben. Dies schließt eine weitere finanzielle Beteiligung
aus der Region nicht aus, diese wäre lediglich förderungsunschädlich
auszugestalten.
Es
bedarf also neben der
- grundsätzlichen Zustimmung zu den gutachterlich vorgeschlagenen Anschlussstellen
voraussichtlich
auch eines zwischen den Kreisen Segeberg und Pinneberg abgestimmten
- Grundsatzbeschlusses über deren Realisierung und Anbindung an das nachgeordnete Straßennetz als Kreisstraßen.
Für letzteren liegen derzeit jedoch noch nicht alle Entscheidungsgrundlagen vor. Insbesondere die Entwicklung einer künftigen Netzhierarchie und eine Kostenschätzung werden im Rahmen der Antragsbegründung noch zu erarbeiten sein. Eine Beschlussfassung hierüber könnte ggf. in der Herbst-Sitzung erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
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Ja: |
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X |
Darstellung
der Folgekosten |
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Im
Falle einer Baulastträgerschaft der Kreise für die notwendigen
Straßenanbindungen an das nachgeordnete Netz würden die hierfür
erforderlichen Kosten aufzubringen sein. Sie lassen sich derzeit in der Höhe
noch nicht bestimmen. Eine erste Grobschätzung erfolgt im Rahmen der
Antragsbegründung im 3. Quartal 2006. Der vom Kreis Segeberg konkret zu
tragende Anteil wäre u.a. abhängig von der Höhe einer GVFG-Förderung, der
Aufteilung unter den Kreisen PI und SE und einer weiteren Beteiligung durch
Dritte. |
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Mittelbereitstellung |
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Im
Verwaltungshaushalt 2005 |
Haushaltsstelle: |
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Im
Vermögenshaushalt 2005 |
Haushaltsstelle: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderausgaben
bei Haushaltsstelle: |
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Mehreinnahmen
bei Haushaltsstelle: |
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Anlagen
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(wie Dokument)
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2 MB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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11,8 kB
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