04.09.2006 - 4.1 Gutachten über weitere Anschlussstellen an die A 7
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Anlage
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Umwelt
- Datum:
- Mo., 04.09.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
Wortprotokoll
Der
Vorsitzende informiert den Ausschuss, dass die Vorlage der Verwaltung
(DrS/2006/057) und der Antrag der CDU-Fraktion (DrS/2006/070) gemeinsam unter
diesem TOP behandelt werden soll. Anschließend stellt Herr Hartmann die Vorlage
Drs/2006/057 vor. Das Gutachten habe für den Kreis Segeberg zwei weitere
Anschlussstellen vorgeschlagen:
a)
AS 20 (zwischen Ellerau und Henstedt-Ulzburg)
b)
AS 22 (Höhe Garstedt).
Nach dem
bisherigem Stand sollte die Planung der beiden Anschlussstellen beim
Bund zeitlich und inhaltlich in die anstehenden Planungen für den
6-streifigen Ausbau der A7 eingebunden werden. Die kommunalpolitischen
Beratungen zu den beiden vorgeschlagenen Anschlussstellen seien
bereits angelaufen. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg habe bereits ein positives
Votum abgegeben. Die Kommune Ellerau habe die AS 20 hingegen mit
negativem Votum beraten. Die weiteren beteiligten Kommunen und der Kreis
Pinneberg beraten im Laufe des September. Am 5.10. stehe die nächste Sitzung
der Lenkungsgruppe an, um auf Basis der politischen Voten über die weitere
Bearbeitung zu entscheiden.
Herr
Hartmann informiert den Ausschuss, dass die Landesstraßenbauverwaltung nun
die Planung der Anschlussstellen formal nicht mit
dem Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der
A7 vermischen wolle, um dieses als unproblematisch angesehene
Verfahren nicht mit der ungleich komplexeren Thematik zusätzlicher Anschlussstellen
zu belasten. Gleichwohl sei eine frühzeitige Beantragung der
Anschlussstellen zum Beginn des Jahres 2007 geboten, um Fehlplanungen beim
Ausbau der A 7 zu vermeiden. Herr Hartmann betont, dass bei der
Thematik zusätzlicher Anschlussstellen und insbesondere bei der vorgeschlagenen
AS 22 die Sicherstellung der Anbindung an das nachgeordnete
Straßennetz wichtig sei. Die zukünftige Trägerschaft der Straßenbaulast dieser
Anbindung richte sich nach der Einordnung in die Netzhierarchie. Da die
Netzhierarchie für eine Beantragung vom Land ausgearbeitet werde, sei
dieser Punkt im Moment noch nicht entscheidungsreif, es zeichnet sich
jedoch eine Einordnung als Kreisstraßen ab. Für diesen Fall sei für die
Beantragung noch ein Grundsatzbeschluss des Kreises zur Übernahme der
künftigen Baulastträgerschaft erforderlich.
Nach den
Ausführungen von Herrn Hartmann stellt der Vorsitzende den Antrag seiner
Fraktion vor und unterbreitet den Vorschlag, den Antrag um den 2. Absatz des
Beschlussvorschlages der Vorlage DrS/2006/057 zu ergänzen.
Antrag
CDU-Fraktion:
Der Kreistag beschließt:
Nach
Auswertung der von den Kreisen Pinneberg und Segeberg in Auftrag gegebenen
interdisziplinären Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros Schnüll, Haller und
Partner vom Mai 2006 für die Autobahn A 7 im Siedlungsraum Norderstedt /
Quickborn / Henstedt-Uzburg wird beantragt, zwischen den zur Zeit bestehenden
Autobahnanschlussstellen 19 ( Henstedt-Ulzburg / Kaltenkirchen Süd) und 21 (AS
Quickborn) sowie 21 und 23 (Schnelsen-Nord) jeweils eine weitere Autobahnanschlussstelle
herzustellen.
Die
Untersuchung hat ergeben, dass in Höhe von Norderstedt (südlich der
Friedrich-Ebert-Straße) die in der Planskizze auf Seite 44 der Untersuchung mit
d 2 bezeichnete neue Anschlussstelle 22 verkehrlich zwingend geboten ist. Der Zubringer
zu dieser Anschlussstelle in Richtung Osten soll in die von Norderstedt
geplante Umgehungsstraße des Ortsteiles Garstedt münden.
Ebenso
ist eine neue Anschlussstelle 20 in Höhe von Henstedt-Ulzburg (Ortsteil Ulzburg
Süd / Beckershof) im Bereich der Querung der K 24 über die A 7 in der Form der
mit b 2 in der Planskizze bezeichneten Trassierung erforderlich.
In
beiden Fällen ( Anschlussstelle 22 und Anschlussstelle 20) ist die jeweilige
Anbindung der neuen Anschlussstellen an die Bundesstraße B 4 absolut
erforderlich, weil man nur so möglichst viele Verkehre aus der Region auf die
zukünftig mit dem sechsspurigen Ausbau noch leistungsfähigere Autobahn ziehen
kann.
Bei der
Durchbindung der Trasse b 2 nach Westen mit Anbindung an die Bundesstraße B 4 ist
darauf zu achten, dass bei einer Neutrassierung der IC 24 als nördliche
Umgehung von Ellerau die Belastung für die Wohnbevölkerung minimal gehalten
wird und diese nicht zu einer Existenzbedrohung landwirtschaftlicher Betriebe
und Grundbesitzer führen darf.
Die
notwendige Anbindung von der Anschlussstelle 22 an die Bundesstraße B 4 (Trasse
d 2) sollte zur Vermeidung zu starker Verkehre und der damit verbundenen
Lärmbelästigung für die dortige Wohnbevölkerung nicht in den Orten Bönningstedt
und Hasloh, sondern zwischen diesen beiden Orten vorgesehen werden.
In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen werden, dass auch eine westliche
Anbindung der BAB-Anschlussstelle 19 über die vom Gutachter mit a skizzierten
Trassen an die B 4 erforderlich ist, um insbesondere Verkehre aus der Stadt
Kaltenkirchen und der Gemeinde Alveslohe herauszuhalten.
Frau
Loedige äußert, der Antrag der CDU weiter gefasst sei als die Vorlage der
Verwaltung. Herr Hartmann berichtet, die Planungen zur AS
22 beziehen auch die Ergebnisse der Verkehrsentwicklungsplanung der
Stadt Norderstedt ein. Der Landrat äußert, bis zum Jahresende seien nicht
alle Abstimmungsgespräche zu bewältigen. Daher werde heute ein
Grundsatzbeschluss benötigt, mit dem sich der Kreis gegenüber dem Bund klar zu den
beiden Anschlussstellen bekenne.
Der
Vorsitzende unterbreitet den Vorschlag, den Antrag der CDU um folgenden 2.
Absatz der Verwaltungsvorlage zu erweitern:
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte
bis hin zur Beantragung der vorgeschlagenen Anschussstellen 20 und 22 beim
Bundesverkehrsministerium in Abstimmung mit den beteiligten Kommunen und der
Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein und unter Verwendung der
hierfür noch bereitstehenden Finanzmittel zu veranlassen.
Von Teilen
des Ausschusses wird angeregt, die Verwaltungsvorlage heute nur zur Kenntnis zu
nehmen, da eine Zustimmung erst erfolgen könne, wenn die auf den Kreis
zukommenden Kosten bekannt seien. Herr Hartmann informiert, dass nun
zunächst ein Beschluss erforderlich sei, der die beteiligten Kreise
und Gemeinden in die Lage versetze, das Antragsverfahren zu betreiben und
die hierfür erforderlichen ergänzenden Arbeiten zu beauftragen, wie z.B. die
notwendige Erarbeitung der Netzhierarchie und eine Kostenschätzung. Weitere
Beschlüsse würden dann auf Basis dieser Ergebnisse erst in der
nächsten bzw. übernächsten Sitzung zu treffen sein. Herr Hansen äußert,
dass es sich bei dem vorliegenden Gutachten nur um ein sog.
„Gefälligkeitsgutachten“ handele, da sowohl die Kostenfrage nicht geklärt als
auch der ÖPNV nicht in das Gutachten integriert worden sei. Das Gutachten zeuge
von einer schlechten Methodik.
In der
weiteren Diskussion wird im Ausschuss um Zustimmung für den vorliegenden Antrag
der CDU-Fraktion geworben.
Zum Abschluss
der Diskussion stellt der Vorsitzende den um den 2. Absatz des
Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage DrS/2006/057 erweiterten Antrag der
CDU-Fraktion (DrS/2006/070) als weitergehenden Antrag zuerst zur Abstimmung.
Erweiterter
Antrag CDU-Fraktion:
Der Kreistag beschließt:
Nach
Auswertung der von den Kreisen Pinneberg und Segeberg in Auftrag gegebenen
interdisziplinären Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros Schnüll, Haller und
Partner vom Mai 2006 für die Autobahn A 7 im Siedlungsraum Norderstedt /
Quickborn / HenstedtUzburg wird beantragt, zwischen den zur Zeit bestehenden
Autobahnanschlussstellen 19 ( Henstedt-Ulzburg / Kaltenkirchen Süd) und 21 (AS
Quickborn) sowie 21 und 23 (Schnelsen Nord) jeweils eine weitere
Autobahnanschlussstelle herzustellen.
Die
Untersuchung hat ergeben, dass in Höhe von Norderstedt (südlich der
Friedrich-Ebert-Straße) die in der Planskizze auf Seite 44 der Untersuchung mit
d 2 bezeichnete neue Anschlussstelle 22 verkehrlich zwingend geboten ist. Der
Zubringer zu dieser Anschlussstelle in Richtung Osten soll in die von
Norderstedt geplante Umgehungsstraße des Ortsteiles Garstedt münden.
Ebenso
ist eine neue Anschlussstelle 20 in Höhe von Henstedt-Ulzburg (Ortsteil Ulzburg
Süd / Beckershof) im Bereich der Querung der K 24 über die A 7 in der Form der
mit b 2 in der Planskizze bezeichneten Trassierung erforderlich.
In
beiden Fällen ( Anschlussstelle 22 und Anschlussstelle 20) ist die jeweilige
Anbindung der neuen Anschlussstellen an die Bundesstraße B 4 absolut
erforderlich, weil man nur so möglichst viele Verkehre aus der Region auf die
zukünftig mit dem sechsspurigen Ausbau noch leistungsfähigere Autobahn ziehen
kann.
Bei der
Durchbindung der Trasse b 2 nach Westen mit Anbindung an die Bundesstraße B 4
ist darauf zu achten, dass bei einer Neutrassierung der IC 24 als nördliche
Umgehung von Ellerau die Belastung für die Wohnbevölkerung minimal gehalten
wird und diese nicht zu einer Existenzbedrohung landwirtschaftlicher Betriebe
und Grundbesitzer führen darf.
Die
notwendige Anbindung von der Anschlussstelle 22 an die Bundesstraße B 4 (Trasse
d 2) sollte zur Vermeidung zu starker Verkehre und der damit verbundenen
Lärmbelästigung für die dortige Wohnbevölkerung nicht in den Orten Bönningstedt
und Hasloh, sondern zwischen diesen beiden Orten vorgesehen werden.
In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen werden, dass auch eine westliche
Anbindung der BAB-Anschlussstelle 19 über die vom Gutachter mit a skizzierten
Trassen an die B 4 erforderlich ist, um insbesondere Verkehre aus der Stadt
Kaltenkirchen und der Gemeinde Alveslohe herauszuhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte
bis hin zur Beantragung der vorgeschlagenen Anschussstellen 20 und 22 beim
Bundesverkehrsministerium in Abstimmung mit den beteiligten Kommunen und der
Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein und unter Verwendung der
hierfür noch bereitstehenden Finanzmittel zu veranlassen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
226,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
11,8 kB
|
