Drucksache - DrS/2022/256
Grunddaten
- Betreff:
-
Verstetigung externer Wohnungen des Frauenhauses Norderstedt; Antrag der Diakonie Hamburg-West/Südholstein vom 26.10.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Gleichstellungsbeauftragte; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Herr Giesecke
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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10.11.2022
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Bereit
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.11.2022
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Bereit
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Diakonie Hamburg-West/Südholstein vom 26.10.2022 ist aus Sicht der Verwaltung nicht beschlussreif. Daher sollte die Beschlussfassung auf die Frühjahrssitzung des Sozialausschusses vertagt werden, um auf Basis verlässlicher Zahlen einen Beschluss fassen zu können.
Die Kreisverwaltung und der Träger werden gebeten, sich beim Land Schleswig-Holstein dafür einzusetzen, dass die Finanzierung der Wohnungen zukünftig durch das Land erfolgt, so dass sich der Zuschuss des Kreises verringert bzw. ganz wegfallen kann.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Mit Beschluss vom 17.06.2021 (DrS/2021/059) und 02.12.2021 (DrS/2021/250) hat der Kreistag Zuschüsse zur Finanzierung externer Plätze des Frauenhauses Norderstedt bis zum 31.12.2024 gewährt. Mit Antrag vom 26.10.2022 (Anlage) beantragt der Träger Diakonie Hamburg-West/Südholstein die Verstetigung dieser Förderung über 2024 hinaus.
Sachverhalt:
Die Diakonie Hamburg-West/Südholstein begründet ihren Antrag im Wesentlichen damit, dass die beiden Wohnungen seit ihrer Eröffnung durchgängig vollständig belegt seien, so dass trotz dieser Plätze 311 Personen abgewiesen werden mussten. Der Bedarf über das Jahr 2024 sei also gegeben.
Des Weiteren wird ausgeführt, dass eine sozialpädagogische Fachkraft zur Unterstützung der Frauen und deren Kinder aufgrund der Befristung der Finanzierung lediglich befristet eingestellt wurde. Durch die Verstetigung könnte diese Kraft unbefristet beschäftigt werden.
Vertreter*innen der Diakonie bzw. des Frauenhauses sind bei der Sitzung anwesend und stehen für Fragen zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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