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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/161

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahre an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung wird ab dem Schuljahr 2022/2023 das monatliche Taschengeld auf den gesetzlich vorgegebenen Höchstbetrag  erhöht. Zusätzlich werden die zukünftigen Erhöhungen dieses Höchstbetrages bei den Zahlungen an die Dienstleistenden berücksichtigt.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Für die jungen Menschen im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr an den Förderzentren wird ab dem Schuljahr 2022/2023 eine Erhöhung des monatlichen Taschengeldes auf den Höchstbetrag angestrebt. Aktuell beträgt die monatliche Zahlung 350 EUR. Der Höchstbetrag für 2021 ist mit 426 EUR vorgegeben. Zukünftig soll weiterhin die jährliche Erhöhung des Taschengelds um ca. 3 % automatisch bei den Zahlungen berücksichtigt werden. Dies stellt einen Baustein dar, um die Attraktivität der Stellen in den Freiwilligendiensten zu erhöhen.

 

Sachverhalt:

An den Förderzentren Geistige Entwicklung in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt sind in jedem Schuljahr jeweils um die 15 bis knapp 20 junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) tätig. Insgesamt 58 Stellen können besetzt werden. Sie unterstützen die pädagogischen und weiteren Kräfte der Schule während der Unterrichtszeit und in den Pausen, in der Nachmittagsbetreuung und begleiten die Kinder und Jugendlichen in der Schülerbeförderung.

 

Den Dienstleistenden im BFD steht nach § 2 Ziff. 4 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) ein angemessenes Taschengeld zu. Die Obergrenze liegt bei sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Im Jahr 2021 beträgt das monatliche Taschengeld somit maximal 426 EUR (414  EUR im Jahr 2020  und 402 EUR im Jahr 2019).  Die konkrete Höhe wird mit den Dienstleistenden im BFD nach § 8 BFDG vertraglich vereinbart.

 

Für die Dienstleistenden im FSJ gilt gemäß Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) eine vergleichbare Regelung sowohl für die Zahlung eines Taschengeldes als auch die Definition der Angemessenheit.

 

Aktuell wird den jungen Menschen, die an den Förderzentren im BFD oder FSJ tätig sind, ein Taschengeld in Höhe von monatlich 350 EUR gezahlt. Das Geld, das die Freiwilligen erhalten, ist kein Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinn. Es ist mehr eine Aufwandsentschädigung, denn bei den Freiwilligendiensten handelt es sich um ein Ehrenamt.

 

Als Anerkennung für die fordernden Aufgaben in einem Förderzentrum ist aus Sicht der Verwaltung die Zahlung des o.g. monatlichen Höchstbetrages ab dem Schuljahr 2022/2023  sinnvoll. Weiterhin sollte die jährliche Steigerung der Taschengeldhöhe zukünftig berücksichtigt werden. Es gestaltet sich zunehmend schwer, trotz aller Aufrufe und Werbemaßnahmen, alle Stellen an den Schulen jedes Jahr mit Freiwilligen zu besetzen. Die Höhe des Taschengeldes kann somit einen zusätzlichen Anreiz darstellen.

 

Der Aufwand für das Taschengeld wird beim BFD der Einsatzstelle vom Bund erstattet, so dass dem Kreis Segeberg durch die Erhöhung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Für die 25 FSJ-Stellen fallen im Jahr 2022 für fünf Monate ab August zusätzliche Kosten i.H.v. ca. 9.800 EUR an. Für die folgenden Jahre Kosten i.H.v. ca. 23.500 EUR, wobei dann die jeweilige jährliche Erhöhung von ca. 3 % zu berücksichtigen ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 X

Ja:

 

 X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Für 2022 Kosten i.H.v. 9.800 EUR für die Monate August bis Dezember. Ab 2023 werden Mittel i.H.v. 23.500 EUR zzgl. der jährlichen Erhöhung um ca. 3 % benötigt.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 X

Ja; Darstellung der Maßnahme

6.1 Der Kreis Segeberg fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen des Kreises

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 X

Ja

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 X

Ja

 

 

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