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ALLRIS - Auszug

21.09.2021 - 3.10 Erhöhung des Taschengeldes der Dienstleistenden...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Kowitz teilt Herr Stankat mit, dass mit der Erhöhung alle Bundesfreiwilligendienstler*innen erfasst seien, die für den Kreis in den Förderzentren geistiger Entwicklung arbeiten. Mit der Erhöhung würde das nachgeholt, was an anderer Stelle schon gezahlt werde.

 

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Beschlussvorschlag:

Für den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahre an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung wird ab dem Schuljahr 2022/2023 das monatliche Taschengeld auf den gesetzlich vorgegebenen Höchstbetrag  erhöht. Zusätzlich werden die zukünftigen Erhöhungen dieses Höchstbetrages bei den Zahlungen an die Dienstleistenden berücksichtigt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4 

 

 

4 

SPD

 3

 

 

 3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

 2

FDP

 1

 

 

 1

AfD

 1

 

 

 1

WI-SE

 1

 

 

 1

Gesamt

 12

 

 

 12