Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2021/213

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Abs. 5 des Gesetzes zur Weiterentwicklung und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein sind die Jugendämter gehalten, alle zwei Jahre einen Kinderschutzbericht vorzulegen. Seit 2009 hat das Jugendamt die Kinderschutzberichte für den Kreis Segeberg regelmäßig in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vorgestellt.

 

Als Anlage wird der Kinderschutzbericht 2021 übersandt, der die Jahre 2019 und 2020 als Berichtszeitraum umfasst. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.09.2021 werden die wesentlichen Punkte des Kinderschutzberichts 2021 prägnant dargestellt.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...