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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/101-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Fortsetzung des Vertrages zwischen dem Kreis Segeberg und dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA) über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg wird für die Jahre 2022-2026 mit folgenden Zuschussbeträgen beschlossen:

2022: 2.684.100 EUR

2023: 2.740.500 EUR

2024: 2.798.000 EUR

2025: 2.861.500 EUR

2026: 2.932.400 EUR

 

Der entsprechende Vertrag ab 01.01.2022 ist von der Verwaltung auszuarbeiten.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Seit vielen Jahren gibt es Verträge zur Übertragung und Durchführung von Auf­gaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg durch den Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (kurz VJKA). Diese dienen der Fortsetzung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Kreis und Verein, die am 01.01.1998 mit der Ausgründung der zuvor kreiseigenen Einrich­tungen „Kreismusikschule“, „Jugendbildungsstätte Mühle“ und „Jugendzeltplatz Wittenborn“ in die Trägerschaft des Vereins begonnen hat. Der am 12.12.2016 unterzeichnete und ab 01.01.2017 unbefristet in Kraft getretene Vertrag legt die Zuschüsse für die Jahre 2017-2021 fest, so dass er ab 01.01.2022 zu aktuali­sieren ist.

 

Auf die Berichtsvorlagen DrS/2016/175-2 und DrS/2021/101 zu diesem Thema wird verwiesen. Nachfolgend werden Einzelheiten der geplanten Vertragsände­rungen erläutert.

 

 

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage Vertrag 2017

 

Ende 2015 wurde bekannt, dass der VJKA sich seit dem Jahr 2013 mit den von ihm selbst in die JugendAkademie vorgenommenen Investitionen finanziell über­nommen und sich daraus eine sehr ernste Lage entwickelt hatte. Es schloss sich eine gemeinsame umfassenderen Analyse und Prüfung der tatsächlichen Lage des Vereins in einer Arbeitsgruppe zur Vereinskonsolidierung an. Verbunden war damit auch eine angestrebte strukturelle Veränderung der Vereinsorgane.

 

Der unbefristet laufende Vertrag berücksichtigt die Ergebnisse der wirtschaftli­chen, inhaltlichen und rechtlichen Prüfungen, die im Laufe eines mehrmonatigen Arbeitsprozesses zur Neuordnung der Angelegenheiten des Vereins von Verwal­tung, Verein, AMB - Aktive Management Beratung GmbH sowie einem Fachan­walt für Vergaberecht durchgeführt wurden.

 

2. Neuaufbau des Vertrages

 

Der laufende Vertrag ist sehr umfangreich, in einzelnen Bereichen aber trotzdem nicht sehr konkret. Dieses betrifft z.B. den Teilbereich „Ziele und Aufgaben“. Der Verein muss wissen, welche Aufgabenerfüllung von ihm erwartet wird. Der Kreis muss wissen, welche Leistungserbringung er vom VJKA fordern kann. Dieses muss festgelegt werden, gleichzeitig muss der Verein in seinen Angeboten flexi­bel bleiben und auf aktuelle Entwicklungen und Nachfragen zu reagieren. Es ist deshalb vorgesehen, diesen Punkt im Vertrag selbst relativ kurz darzustellen und auf einen Rahmenplan (Stand Mai 2021) zu verweisen, der als Anlage beigefügt wird.

 

 

Einvernehmen besteht, die Durchführung der SE-Kulturtage und den dafür not­wendigen Zuschuss dauerhaft in den Vertrag aufzunehmen (siehe auch DrS/2019/082).

 

Die Förderung durch den Kreis ist bisher gegliedert in

  • Erstattungsbetrag für Personalkosten
  • Erstattungsbetrag für Mieten / Pachten
  • Inhaltszuwendung

Dieses hat sich für die Umsetzung des Vertrages als nicht praktikabel erwiesen, da die Mittel weder beim Verein noch beim Kreis in dieser Form verbucht werden (Erläuterungen siehe DrS/2016/175-2).

 

Es war davon auszugehen, dass es nach der bisherigen Laufzeit des Vertrages sehr gute Referenzen für die finanzielle Situation des Vereins und die Vertrags­fortsetzung geben wird. Das hat sich für die drei Jahre von 2017-2019 auch be­stätigt. Für 2020 und 2021 gab und gibt es natürlich durch die inzwischen abge­schlossene umfangreiche Sanierung der JugendAkademie und die starken Ein­schränkungen bzw. notwendigen Veränderungen durch die Corona-Pandemie keinen Regelbetrieb. Hierüber hat der Geschäftsführer in der Sitzung des Ju­gendhilfeausschusses am 27.05.2021 (siehe DrS/2021/101) umfangreich be­richtet.

 

Die jährlichen Zuschussbeträge sollen wieder für fünf Jahre festgeschrieben wer­den. Bei den Formulierungen ist zu berücksichtigen, dass das Umsatzsteuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts mit dem Steueränderungsgesetz vom 02.11.2015 gravierende Änderungen erfahren hat. Die Gesetzesänderung trat zum 01.01.2017 in Kraft. Eine diesbezügliche Prüfung des laufenden Vertra­ges durch den zuständigen Fachdienst ist erfolgt. Die entsprechenden Hinweise müssen in den neuen Vertrag eingearbeitet werden.

 

3. Finanzen / Zuschussbedarf

 

In den vergangen fünf Jahren erhielt der VJKA gemäß Vertrag (inkl. der Mittel für die SE-Kulturtage):

2017: 2.096.500 EUR

2018: 2.129.500 EUR

2019: 2.163.500 EUR

2020: 2.215.750 EUR

2021: 2.285.250 EUR

 

Der VJKA hat eine Jahresplanung für das Jahr 2022 und eine Fortschreibung bis 2026 (siehe Anlagen 1 und 2 – beide nichtöffentlich) vorgelegt. Die Kalkulationen sind schlüssig. Wesentliche Kostensteigerungen ergeben sich durch

- erhöhte Miet- und Nebenkosten nach Sanierung der JugendAkademie (Ein­nahme und Ausgabe im Kreishaushalt)

- Umsetzung der schon seit 2017 vorgesehenen Angleichung an die Vergütun­gen des TVöD, um Mitarbeiter*innen halten bzw. Nachbesetzungen mit qualifi­ziertem Personal zu ermöglichen
(aktuell 53 VJKA-Mitarbeiter*innen, 12 TVöD-Mitarbeiter*innen)

- je eine zusätzliche Referent*innenstelle je Teileinrichtung
(JugendAkademie, JugendZeltplatz, KulturAkademie)

- Nachbesserung der personellen Ausstattung im Bereich Hauswirtschaft der JugendAkademie und des JugendZeltplatzes wegen erhöhter Frequentierung der Einrichtungen

 

Neben der Berechnung der notwendigen Ausgaben hat der VJKA Potentiale für die Einnahmeverbesserung ermittelt. Zusätzliche Einnahmen wurden insbeson­dere für die Einrichtung „JugendZeltplatz Wittenborn“ berechnet, durch die Erhö­hung von Teilnehmer*innenentgelten und für Platzmieten / Gastbelegungen so­wie eine Erweiterung der Saison bis November. Im Bereich der Kreismusikschule sollen durch moderate Anpassungen der Entgelte zusätzliche Einnahmen erzielt werden.

 

Für die Bereiche der JugendAkademie und der KulturAkademie sind Preisanpas­sungen ab 2023 ff. geplant. In der Beherbergung bleiben die Preise zunächst noch stabil, da viele Preise bereits seit langem kommuniziert und tlw. bereits vertraglich verabredet wurden. Voraussichtlich ab 2023 wird es aber auch in die­sem Bereich Anpassungen geben.

 

Es wurde folgender Zuschussbedarf ermittelt:

2022: 2.684.100 EUR

2023: 2.740.500 EUR

2024: 2.798.000 EUR

2025: 2.861.500 EUR

2026: 2.932.400 EUR

 

Aus den o.g. Gründen ergibt sich von 2021 auf 2022 eine wesentliche Kosten­steigerung, die den Zuschussbedarf erheblich erhöht. Für die Folgejahre ergeben sich jährliche Steigerungen, die mit denen im aktuell noch gültigen Vertrag ver­gleichbar sind. Einzelheiten sind in der Anlage 3 „Finanzen 2017-2021 + Fort­schreibung“ dargestellt.

 

Seit 2019 werden die Zuschüsse im Kreishaushalt in den Teilplänen

a) 3661000 JugendAkademie (inkl. JugendZeltplatz Wittenborn)

b) 2521200 Kunst- und Kulturförderung (KulturAkademie inkl. Remise u. SE-Kulturtage)

c) 2631100 Kreismusikschule (KMS)

entsprechend dem tatsächlichen Bedarf gebucht. Dort sind dann die auf die je­weilige Einrichtung entfallenden Anteile für Personalkosten, Mieten / Pachten und die Inhaltszuwendung enthalten.

 

Aufgrund der Abrechnungen 2019 und 2020 sowie Kalkulationen für 2021 und 2022 ergeben sich prozentuale Teilbeträge (Anlage 3, Seite 3) für die Folgejahre, die entsprechend für die Haushaltsplanungen angemeldet werden:

 

 

Jahr

3661
Jugend

25212
Kultur

26311
Musik

gesamt

2022

1.349.200 EUR

659.000 EUR

675.900 EUR

2.684.100 EUR

2023

1.315.400 EUR

548.100 EUR

877.000 EUR

2.740.500 EUR

2024

1.343.000 EUR

559.600 EUR

895.400 EUR

2.798.000 EUR

2025

1.373.500 EUR

572.300 EUR

915.700 EUR

2.861.500 EUR

2026

1.407.500 EUR

586.500 EUR

938.400 EUR

2.932.400 EUR

 

5. Vertragsentwurf

 

Der konkrete Vertragsentwurf ist in Arbeit. Bevor dieser den Gremien zur Kennt­nis gegeben wird, muss noch eine Abstimmung mit verschiedenen Abteilungen des Hauses sowie dem VJKA erfolgen. Diese wird aufgrund der Ferien- / Urlaubs­zeit erst im August möglich sein, so dass der Vertragsentwurf nachgereicht wer­den muss und erst zu den September-Sitzungen von Hauptausschuss und Kreis­tag vorgelegt werden kann.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

2022: 2.684.100 EUR

2023: 2.740.500 EUR

2024: 2.798.000 EUR

2025: 2.861.500 EUR

2026: 2.932.400 EUR

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:

a) 3661000 Jugendakademie

b) 2521200 Kunst- und Kulturförderung

c) 2631100 Kreismusikschule (VJKA)

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

a) 5317170000 lfd. Zuw. Jugendbildungsstätte

b) 5318000000 Zuw&Zusch.f. lfd. Zwecke an übrige Bereiche

c) 5317170000 lfd. Zuw. Jugendbildungsstätte

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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