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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:

1. Der Landrat wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Kreisen Dithmarschen, Segeberg, Steinburg und Pinneberg über die Einrichtung und den Betrieb einer Integrierten Regionalleitstelle abzuschließen.

2. Redaktionelle Änderungen des Vertragstextes bleiben vorbehalten.

3. Die Zustimmung zum Vertrag nach § 3 Abs. 5 Brandschutzgesetz soll beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein eingeholt werden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Nachdem übergangsweise eine Übernahme der Aufgabendurchführung zur Sicherstellung einer Integrierten Leitstelle für das Kreisgebiet Segeberg zum 31.03./01.04. per öffentlich-rechtlichen Vertrag durch den Kreis Pinneberg übernommen wurde, soll nun, wie geplant, eine Übertragung der Aufgabenträgerschaft gem. § 18 GkZ erfolgen. Die Kostenregelung in § 7 (Anteil des Kreises Segeberg: 32%) entspricht den seinerzeit gegebenen Antworten des Kreises Pinneberg im Rahmen des Fragenkataloges zu der Prüfung von Alternativen hinsichtlich der Leitstelle in Norderstedt (vgl. Seite 6 der Anlage 10 zur DrS/2020/285).

Sachverhalt:

Der Kreis Segeberg ist nach Maßgabe des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG), des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - RDG) und des Gesetzes über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG -) für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz zuständig und hat dafür eine Einsatzleitstelle einzurichten, zu unterhalten und zu betreiben.

Diese Vorlage schließt an die Beschlussvorlage DrS/2021/040-1 an. Nachdem übergangsweise eine Übernahme der Aufgabendurchführung zur Sicherstellung einer Integrierten Leitstelle für das Kreisgebiet Segeberg zum 31.03./01.04. per öffentlich-rechtlichen Vertrag durch den Kreis Pinneberg übernommen wurde, soll nun, wie geplant, eine Übertragung der Aufgabenträgerschaft gem. § 18 GkZ erfolgen.

Der Vertragsinhalt ist mit den Vertragspartnern abgestimmt und nach zu erwartender Zustimmung aller Gremien (Entscheidungen der Kreistage von Dithmarschen am 10.06., Pinneberg am 16.06.2021 und Steinburg am 17.06.2021) unterschriftsreif. Nach § 3 Abs. 5 Brandschutzgesetz steht der Vertrag unter der Bedingung der Zustimmung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung; vgl. auch Entwurf § 9 Abs. 4. Mit der Zustimmung ist zu rechnen.

Das Hinzukommen des Kreises Segeberg war willkommener Anlass, den in die Jahre gekommenen Altvertrag aus 2000 zu überarbeiten. Der neue Vertrag wurde bei Beibehaltung der Grundstruktur moderat angepasst.

Dem Bedürfnis nach beratender Begleitung der operativen Arbeit der IRLS an der Schnittstelle zu den Kreisverwaltungen, den Feuerwehren und dem RKiSH-Rettungsdienst wurde durch Schaffung eines Beirates Rechnung getragen (Entwurf § 6 Abs. 1 und 2), der neben dem gemeinsamen Gremium besteht. Das gemeinsame Gremium (Entwurf § 6 Abs. 3 und 4) ist wie nach dem Altvertrag weiterhin für die Streitschlichtung sowie für strategische Abstimmungen in einvernehmlicher Entscheidung zuständig.

Die Kostenregelung in § 7 (Anteil des Kreises Segeberg: 32%) entspricht den seinerzeit gegebenen Antworten des Kreises Pinneberg im Rahmen des Fragenkataloges zu der Prüfung von Alternativen hinsichtlich der Leitstelle in Norderstedt (vgl. Seite 6 der Anlage 10 zur DrS/2020/285).

Die Aufgaben werden in der Kooperativen Regionalleitstelle West (KRLS) in Elmshorn ausgeführt. Richtigerweise wird im Vertrag durchgehend die Zusammenarbeit/ Aufgabenerfüllung der vier Kreise unter dem Dach der KRLS in Elmshorn als „Integrierte Regionalleitstelle (IRLS)“ beschrieben. Diese Formulierung bildet den kommunalen Teil (horizontale Kooperation) ab. Zur „Kooperativen Regionalleitstelle“ wird die KRLS durch das Hinzutreten des Leitstellenteils der Landespolizei (vertikale Kooperation). Diese Zusammenarbeit ist jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Vertragsentwurfs.

Von der technisch-logistischen Auslegung her ist die IRLS in der Lage, das erhöhte Aufgabenvolumen ohne Einbußen der Qualität seit Ende März 2021 zu erfüllen. In Zukunft ist mit einer weiteren Professionalisierung zugunsten aller Einwohner*innen der vier Kreise bei gleichzeitig großer Wirtschaftlichkeit zu rechnen. Mit dem neuen Vertrag wird die Arbeit der KRLS, des kommunalen Teils Rettungsleitstelle, rechtlich und auch finanziell „zukunftsfest“ ausgestaltet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die notwendigen HH-Mittel (800.000 €) sind bereits mit Beschluss zur DrS/2020/285 für den Haushalt 2021 unter Teilplan 1261100, Konto 5452100000 aufgenommen worden.
 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 1261100

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 54521000000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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