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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Projekt „Wohnen und Arbeit“ in Norderstedt wird über den 31.12.2021 hinaus fortgeführt. Fördermittel in Höhe von max. 61.980 € jährlich werden zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgt wie bisher einzelfallbezogen gegen Rechnung nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Sozialausschusses am 21.05.2019 wurde beschlossen, dass die Diakonie Hamburg-West/Südholstein im 2. Quartal 2021 einen Erfahrungsbericht zum Projekt „Wohnen und Arbeit“ vorstellt (DrS/2019/091) und über eine mögliche Verlängerung des Projektes über den 31.12.2021 hinaus beraten wird.

 

Die Diakonie erbittet aufgrund der allgemeinen Tarifsteigerung eine Erhöhung der monatlichen Pauschale von 670,00 € pro Teilnehmer*in auf 715,00 €. Diese Pauschale wird hälftig vom Jobcenter als Einzelfall-Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 f SGB II und hälftig von der Kreisverwaltung über § 67 SGB XII übernommen. Daher würden der Kreisverwaltung ab dem 01.01.2022 Kosten in Höhe von 357,50 € statt 335,00 € monatlich pro Teilnehmer entstehen.

 

In den beiden Projekthäusern stehen insgesamt maximal zehn Plätze für die aktiven Teilnehmer*innen sowie zwei Plätze für die Nachsorge zur Verfügung. Die Kosten für die Betreuung der Klient*innen betragen für den Kreis Segeberg somit pro Jahr maximal 51.480 €.

 

Weiter beantragt die Diakonie Hamburg-West/Südholstein ab dem 01.01.2022 die Kostenübernahme für die Vorbetreuung der Teilnehmer*innen. Zu dieser gehören folgende Tätigkeiten:

 

        Vorbereitung Anbahnung

        Erstgespräch und Vorstellung des Projekts

        Folgegespräch über Motivation und erste Anamnese

        versch. bürokratische Angelegenheiten

        Begleitung zum Gespräch mit dem Jobcenter

        Übergabe/Einstieg/Umzugsgespräch

        Klärung von Schwierigkeiten im Vorwege der Bewilligung

        Bedarfsweise Unterstützung in der Bereitstellung erforderlicher Unterlagen

 

Da es für das Jobcenter vor Maßnahmebeginn keine Bewilligungsgrundlage gibt, kommt eine Kostenübernahme lediglich durch den Kreis Segeberg über § 67 ff. SGB XII (Hilfen zur Überwindung besonderer soziales Schwierigkeiten) in Betracht. Abgerechnet werden soll die Betreuung in Form von Fachleistungsstunden bis zum Vorliegen der Bewilligung des eigentlichen Betreuungsbeginns.

 

Es wird für die Vorbetreuung ein Umfang von 150 Fachleistungsstunden à 70,00 € pro Jahr geschätzt. Die Kosten belaufen sich somit auf maximal 10.500 € pro Jahr.

 

Die entsprechenden Unterlagen der Diakonie und ein Bericht des Jobcenters sind als Anlagen beigefügt. Vertreter*innen der Diakonie und des Jobcenters werden an der Sitzung teilnehmen und stehen bei Fragen zur Verfügung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

maximal 51.480 € pro Jahr

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 3115

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5331000000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben aller Menschen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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