Drucksache - DrS/2021/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg Projekt "Landkunststück macht Schule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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09.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.03.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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18.03.2021
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06.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das von der Fachberaterin für Kulturelle Bildung im Kreis Segeberg initiierte Projekt „Landkunststück macht Schule“ wird im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 5.000 EUR gefördert. Zuwendungsempfänger ist das Kulturwerk Schleswig-Holstein e.V. mit Sitz in Rellingen.
Da das Projekt für Schüler*innen der Schulen im Kreis Segeberg angeboten und mit beteiligten Landwirten und Kulturschaffenden aus dem Kreis Segeberg im Kreis Segeberg umgesetzt wird, wird ein Dispens zu den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg für die Antragsstellung und Durchführung mit dem Kulturwerk Schleswig-Holstein e.V. erteilt.
Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes durch entsprechende Förderzusagen.
Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rückforderung der Zuwendung nach den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg. Die Regelförderquote beträgt 20 v.H. der letztendlich als förderfähig anerkannten Kosten.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Seit dem 01.01.2018 gelten die Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg. Seit 2019 stehen jährlich 20.000 EUR bereit. Für das Jahr 2021 wurden zusätzlich 80.000 EUR zur Verfügung gestellt. Nach den o.g. Grundsätzen erfolgt eine Einzelfallentscheidung über jeden Antrag durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.
Sachverhalt:
Für das Jahr 2021 liegt bisher nur ein Antrag vor. Das Projekt „Landkunststück macht Schule“, das von der Fachberaterin für Kulturelle Bildung im Kreis Segeberg initiiert wurde soll nach dem Vorbild des Vereins „Landkunststück e.V.“ und mit Unterstützung des Kulturwerks Schleswig-Holstein e.V. im Kreis Segeberg umgesetzt werden. Zusammengebracht und beteiligt werden Landwirte und Kulturschaffende mit Schüler*innen.
Das Gesamtprojekt ist in drei Einzelprojekte untergliedert, um an verschiedenen Standorten im Kreis eine größtmögliche Außenwirkung zu erzielen. Für zwei Projekte sind bereits die Kulturschaffenden, Landwirte und Schulen gefunden. Die Klärung der Kooperation der Beteiligten für das dritte Projekt läuft noch und sollte kurzfristig abgeschlossen sein.
Die Gesamtkosten für Vorbereitung und Organisation, Honorare, Fahrt- und Transportkosten, Bodenarbeiten, Werkzeuge und Material wurden mit 24.750 EUR kalkuliert.
Die Mittel dafür kommen aus der Projektförderung „Schule trifft Kultur- Kultur trifft Schule“, Anträgen an die AktivRegionen und die Stiftung Sparkasse Südholstein. Aufgrund des Jahreswechsels ist mit endgültigen Förderzusagen erst in den nächsten Wochen zu rechnen. Dieses wurde im Beschlussvorschlag berücksichtigt. Die Details und die Finanzierung sind dem beigefügten Antrag zu entnehmen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dieses Projekt auf besondere Weise Kultur, Landwirtschaft und Schule zusammenbringt und das Kulturangebot im Kreis Segeberg mit den entstehenden, bleibenden „Landkunststücken“ auch über den Projektzeitraum hinaus bereichern. Die überregionale Bedeutung ist belegt.
Antragstellung/Dispens
Nach der allg. Richtlinie sind Zuwendungen (1.1) im Sinne dieser Richtlinien einmalige oder laufende Geldleistungen an außerhalb der Kreisverwaltung stehende Stellen oder Personen zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Zuwendungen dürfen (2.2) nur solchen Zuwendungsempfänger*innen bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Nach den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg können gemeinnützige juristische Personen, Gebietskörperschaften und natürliche Personen Zuwendungsempfänger*innen sein.
Zwar ist unter Nr. 2 der Richtlinie ganz allgemein von „Projektförderung“ die Rede, aber aus dem Kontext der Richtlinie, insbesondere aus der Regelung gemäß Nr. 3, ergeben sich mehrmals Angaben, die ausschließlich die Gemeinden des Kreises Segeberg oder dort ansässige Vereine, Organisationen usw. als förderfähig angeben Zwar sind nach Nr. 3.7 Ausnahmen zulässig, das sind aber nur Ausnahmen hinsichtlich der Finanzkraftdarstellung, nicht hinsichtlich der außerhalb des Kreisgebietes liegender Einrichtungen / Antragstellenden.
Aufgrund der Förderungswürdigkeit des Projektes und der Tatsache, dass dieses ausschließlich mit Beteiligten Schüler*innen, Landwirten und Kulturschaffenden aus dem Kreis Segeberg durchgeführt wird, empfiehlt die Verwaltung, einen Dispens zu den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg für die Antragsstellung und Durchführung mit dem Kulturwerk Schleswig-Holstein e.V. (Kreis Pinneberg) zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Förderbetrag des Kreises in Höhe von einmalig maximal 5.000 EUR. |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 252 „Nichtwissenschaftliche Museen / Sammlungen“ | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 252 10 00 „Kunst- u. Kulturförderung |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen.
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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546,9 kB
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