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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 gem. § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die/den Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg Herrn/Frau …………………………………… zum/zur Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg ausgewählt.

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Bestellung von Herrn/Frau …………………………………… zum/zur Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg gem. § 5 Abs. 4 der Geschäftsordnung für die/den Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

 

Eine neue Bestellung der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung steht nach 4 Jahren gem. § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die/den Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg zum 01.06.2020 an. Nach § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung wurde das Wahlverfahren eingeleitet. Die Auswahl der/des Beauftragten erfolgt durch den Sozialausschuss. Die Bestellung durch den Kreistag erfolgt gem. § 5 Abs. 4 der Geschäftsordnung durch den Kreistag. Um einen/eine Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung auszuwählen, soll eine Vorstellung der 4 Bewerber*innen in der Sitzung des Sozialausschusses erfolgen.

 

Sachverhalt:

 

Seit 11.12.2003 besteht im Kreis Segeberg der Beschluss des Kreistages, eine/n

Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung zu bestellen. Die Empfehlung an den Kreistag, Frau Jutta Altenhöner zur neuen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten ab dem 01.06.2016 zu bestellen, erfolgte durch den Sozialausschuss am 28.04.2016. Die Bestellung von Frau Altenhöner erfolgte durch den Beschluss im Kreistag am 30.06.2016.

Nach § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die/den Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg wird diese Stelle spätestens nach vier Jahren neu besetzt. Eine Wiederwahl ist möglich. Somit steht eine neue Bestellung zum 01.06.2020 an.
 

Die Ausgestaltung der Aufgaben und Rechte der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgt durch die Geschäftsordnung für die/den Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg vom 30.11.2017.


Gem. § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung hat der Sozialausschuss per Beschluss vom 06.02.2020 ein Gremium gebildet, das das Wahlverfahren einleitet (DrS/2020/025). Das Gremium setzt sich aus je einem Sozialausschussmitglied der Fraktionen, einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Verwaltung sowie der Gleichstellungsbeauftragten zusammen.

Das Gremium hat in seiner Sitzung am 02.03.2020 einvernehmlich beschlossen, das Amt der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg durch eine redaktionelle Darstellung bekannt zu machen und in dem Zusammenhang für eine Bewerbung aufzurufen.

 

Veröffentlichungen in den Printmedien erfolgten in der 14. und 15. KW 2020.

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sind fristgerecht 4 Bewerbungen eingegangen. Die Unterlagen sind am 20.04.2020 den Mitgliedern des Gremiums via Mail verschlüsselt zur Verfügung gestellt worden. Auf Grund der überschaubaren Anzahl der Bewerbungen wurde per Mailumfrage bei den Mitgliedern vom Gremium vorgeschlagen, dass die sich die Bewerber*innen in der Sitzung des Sozialausschusses am 14.05.2020 vorstellen mögen.

In der gleichen Sitzung soll dann die Auswahl der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgen mit einem Vorschlag für die Bestellung durch den Kreistag am 28.05.2020.

 

Die Bewerbungen sind aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes im nichtöffentlichen Bereich von Allris abgelegt und dort einsehbar.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

295,-- €/Monat Aufwandsentschädigung gem. Geschäftsordnung

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

      Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben

      aller Menschen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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