Drucksache - DrS/2019/348
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan für den Haushalt 2020 inkl. Stellenmehrbedarf für 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Rimbach, Christiane
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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05.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplan 2020 inklusive der in der Anlage 2 angefügten tabellarischen Übersicht enthaltenen Stellenmehrbedarfs 2020 zu beschließen. Darüber hinaus wird die aktuelle Veränderungsliste für das Haushaltsjahr 2020 als Teil B des Stellenplans beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Personaleinzel- und Personalentwicklungsmaßnahmen im Rahmen des vom Kreistag zur Verfügung gestellten Personalkostenansatzes in Höhe von 53.176.500 € inklusive einer Reduzierung von 2% der Personalkosten (= 1.063.530 €) zuzüglich der aus der Änderungsliste zum Stellenplanentwurf entstehenden Personalkosten (vgl. Teil C der Anlage 2) umzusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem vorgelegten Stellenplanentwurf inkl. Stellenmehrbedarf 2020 werden alle notwendigen und unabweisbaren Stellenbedarfe der Kreisverwaltung vorgelegt.
Der vorgelegte Stellenplan inkl. Stellenmehrbedarf weist mit Stand vom 08.11.2019 einen Ist-Personalmehrbedarf von insgesamt 60,46 VZÄ aus.
Weiterhin sollen 1,90 Stellen entfristet und für 3,00 Stellen die Befristung verlängert werden. Stellenstreichungen erfolgen im Umfang von 5,75 Stellen.
In der Anlage 1 „Erläuterungen und Stellenplan“ werden die wesentlichen Änderungen zum Stellenplan ausführlicher und transparenter dargestellt. Ebenso ist hier der Stellenplanentwurf mit abgebildet.
Die Änderungen im Stellenplan werden in der tabellarischen Übersicht (Anlage 2) im Detail unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlagen in der Anlage zu dieser Vorlage erläutert.
Damit hat sich zum Stand 08.11.2019 die Gesamtstellenzahl von 685,29 Stellen in 2019 auf 740,00 Stellen erhöht. Inklusive des nachrichtlichen Teils ist ein Anstieg von 938,19 Stellen in 2019 auf 990,90 Stellen in 2020 zu verzeichnen.
Für den Stellenplanentwurf wurden Personalkosten in Höhe von insgesamt 53.176.500 € eingeworben. Hiervon ist bereits ein Personalkostendeckel von 2% (= 1.063.530 €) in Abzug gebracht. Der Betrag für die Stellen auf der Änderungsliste in Höhe von 674.344 € kommt noch hinzu. Somit haben wir eine Steigerung der Personalkosten von insgesamt 5.500.244 € zu 2019.
Insgesamt zeichnet sich aber ab, dass die Konsolidierung der Personalkosten zu einer Daueraufgabe nicht nur für den Kreis Segeberg wird. Hierbei sind wir auch an Rahmenbedingungen der Tarifverhandlungen von +3,12 % und der Besoldungserhöhung von +2,5 % gebunden. Eine der wesentlichen Hintergründe neben den neuen Stellen für 2020 sind auch die notwendigen Personalkosten für die Stellenmehrbedarfe des Stellenplans 2019. Diese wurden für das Jahr 2019 nur zu 50 % geplant. Für das Jahr 2020 sind diese Stellen zu 100 % in der Personalkostenplanung zu berücksichtigen.
Im Schleswig-Holstein weiten Vergleich liegen wir als Kreis in der Kennzahl „Personalaufwand je Einwohner“ dennoch weiterhin im unteren Drittel in Schleswig-Holstein.
Auch in diesem Jahr erfolgte die vergleichende Abfrage zur Entwicklung der Stellenpläne 2020 in den anderen Kreisen in Schleswig-Holstein.
Im Mittel liegen die Anmeldungen zwischen 10 und 39 Stellen, wobei in zwei Kreisen schon im Laufe des Jahres 2019 Nachtragsstellenplänen im Umfang von jeweils 21,25 Stellen beschlossen wurden. Hierbei ist auch zu beachten, dass wir weiterhin der einzige Kreis sind, der einen Stellensockel von 2 Stellen aus dem Stellenplankompromiss 2017 und von 3 Stellen aus der Stellenplanvorlage 2019.
Hintergründe zu den Stellenmehrbedarfen
Die Stellenmehrbedarfe resultieren auf folgenden wesentlichen Ursachen:
- Kompromissvorschlag aus 2017 und Stellenplanvorlage 2019
neue gesetzliche Aufgaben
der Umsetzung der politischen Beschlüsse und Empfehlungen
Ergebnis aus den Organisationsuntersuchungen intern und extern
der Weiterentwicklung der Kreisverwaltung, Führungsentlastung
Durchführung und Weiterentwicklung von Personalentwicklungsmaßnahmen
Besonders hervorzuheben sind auf Grund der neuen gesetzlichen Aufgaben der Block der Stellenanmeldungen von 21,20 VZÄ.
Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um folgende Themen:
Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Jugendamt
Reform der Kita-Finanzierung
Zensus 2021
Führerscheinumtausch
Reform des Umsatzsteuergesetzes
Vollzug der Gewerbeabfallverordnung sowie der Kläranlagenüberwachung
Hinzu kommen auf Grund organisatorischer Betrachtungen und Bemessungen sowie politischer Beschlussfassungen weitere 28,00 (Stellenplanentwurf) + 11,26 (Änderungsliste) neue Stellen für folgende Inhalte:
Kompromissvorschlag 2017 Teamleitungen | 2,00 VZS
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Gesetzliche Aufgaben Zensus, Umsatzsteuergesetz, Führerscheinumtausch, BTHG, Kita-Reform, Abfall und Abwasser | 21,20 VZS |
Organisationsuntersuchungen extern Finanzbuchhaltung (SP 2019)Infektionsschutz, Gesundheit und Sozialpsychiatrie | 4,96 VZS |
Organisationsuntersuchung intern Informations- und Kommunikationsmanagement und Soziale Sicherung | 1,50 VZS |
Verwaltung Vergabestelle, Teamleitung, IT-Fachkoordination MACH, Allg. Ordnungswidrigkeiten, Tiergesundheit u.-haltung, pädagogische Hilfskräfte (Förderzentren), wirtschaftliche Jugendhilfe, Jugendhilfe im Strafverfahren, Fachcontrolling Bau-u. Umweltverwaltung, FaSi/Brandschutz, Hochbautechnik, Transpondertechnik, OZG, Katastrophen-/Bevölkerungsschutz, Ausbildungsanteile Soz.Päd., Springer Soz.Päd., hauptamtl. allg. Bereitschaftsdienst, Gebiets-, Biotop- u. Artenschutz, Personalsachbearbeitung | 26,05 VZS |
Politik Bildungsmonitoring u.-management, Bewegungsprojekt KOMBINE, planungsrechtl. Prüfung, Heimaufsicht, Projekt „Verrückt – na und?“ | 4,75 VZS
|
Neben den großen Themenblöcken entfallen mit insgesamt 27,25 Stellen über 45% der zum Stellenplan 2020 neu eingerichteten Stellen auf den Fachbereich III, welches im Vergleich zum Haushaltsvolumen rechnerisch auch schlüssig ist.
Auf die einzelnen Fachbereiche entfallen folgende Stellenmehrbedarfsanmeldungen:
Fachbereich | Stellenmehrbedarf 2020 inkl. Änderungsliste |
FB L | 3,30 VZS |
FB I | 15,10 VZS (Inkl. Teamleitungen) |
FB II | 8,01 VZS |
FB III | 27,25 VZS |
FB IV | 4,25 VZS |
FB V | 2,55 VZS |
insgesamt | 60,46 VZS |
Die Stellenmehrbedarfe werden in gesonderten Beschlussvorlagen auf der Grundlage von erfolgten Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsberechnungen umfassend erläutert (siehe Anlagen 8 bis 46).
Die einzelnen Stellenanmeldungen sind in den jeweiligen Fachausschüssen behandelt und diskutiert worden. Der Status der Beratungen/Empfehlungen in den Fachausschüssen ist – soweit bekannt – in der tabellarischen Übersicht dargestellt. Die Empfehlungen der übrigen Ausschüsse sowie des Hauptausschusses als Fachausschuss am 28.11.2019 stehen noch aus.
Auch für die Stellenanmeldungen zum Haushalt 2020 wurden in Folge der internen organisatorischen Prüfung gegenüber der ursprünglichen Stellenplananmeldungen der Fachdienste 8,30 VZÄ gestrichen und nicht zur politischen Beschlussfassung vorgelegt. Das Vorgehen bei der Stellenanmeldung wurde damit bewusst so gestaltet, so dass zum jetzigen Zeitpunkt der Stellenplan lediglich den bestehenden unabdingbaren Mindestpersonalbedarf abbildet.
Der Stellenanmeldungsprozess läuft nach hausintern fest definierten Prozessschritten ab. Der Grundsatz „Ohne Orga – Keine Stelle“ gilt weiterhin als strenger interner Maßstab für Anmeldungen von Stellen. Folglich wird lediglich der unabweisbare Personalmehrbedarf im Stellenplan ausgewiesen.
Zur Veranschaulichung der internen organisatorischen Arbeit sind der Vorlage drei Abschlussberichte zu Organisationsuntersuchungen im FD 11.80 zu den Hausmeistern, im FD 50.00 zur Pflegesatzvereinbarung, im FD 53.10/53.55 zum Gesundheitsamt sowie ein Zwischenbericht zur Untersuchung im FD 51.30 angehangen. Hieraus gehen die Abwägungsprozesse sowie Prüfungen einer möglichen Kompensation hervor (siehe Anlagen 3 bis 7). Weiterhin sind der Anlage 1a das Organisationshandbuch, die internen Standards und Prozesse der Organisationsarbeit beigefügt. Im Hauptausschuss im Mai 2019 (DrS/2019/090) haben wir im Rahmen des Personal- und Organisationsberichtes über diese Arbeit informiert.
Strategische Einbettung
Durch den Beschluss der personalstrategischen Ausrichtung des HA am 27.06.17 (DrS 2017/069-1) und KT am 29.06.2017 gilt es nun, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu erhalten und weiterzuentwickeln und dabei die Konsolidierung des Haushalts als wichtigen Fokus im Blick zu haben. Für alle Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung ist es dabei keine leichte Aufgabe, in diesem schwierigen Spannungsfeld die Verwaltung zukunftsfähig und modern im Sinne von Digitalisierung aufzustellen, gleichzeitig eine Personalpolitik weiterzuentwickeln sowie wichtige Zukunftsaufgaben auf den Weg zu bringen.
Dies dürfte sich auf den relevanten Zusammenhang von Stellenplanaktivitäten, Bezahlung, Gesunderhaltung, Motivation und Leistungsfähigkeit, aber auch auf die Entwicklung wie die des demografischen Wandels und der daraus folgenden sich ergebenden Perspektiven auch durch altersbedingte Fluktuation sowie der zunehmenden Digitalisierung von Prozessen beziehen. Dies lässt sich ganz praktisch daran erkennen, dass es uns weiterhin schwer fällt, für bestimmte Funktionen und Aufgaben geeignetes Personal zu finden. Der Wettbewerb um qualifiziertes Personal z. B. im Bereich der Sachbearbeitung im Verwaltungsbereich, der Sozialhilfeleistungen, der Sozialpädagogik, Bauingenieure und -technik oder besonders qualifizierter Verwaltungsfunktionen hat unglaublich zugenommen. Hier scheint es uns in der Kreisverwaltung gelungen zu sein, uns als attraktiven Arbeitgeber am Markt platziert zu haben. Mehrfache Ausschreibungen von Stellen haben im Jahr 2019 zwar zugenommen, jedoch ist bislang eine Besetzung im spätestens dritten Anlauf gelungen. Anderen Kreisen scheint es hier schlechter zu gehen. Unsere neue Karriereseite sowie das schnelle und rechtssichere Bewerbungsverfahren wird seitens der Bewerber*innen ausdrücklich gelobt. Auch die Verstärkung im Bereich der eigenen Ausbildung auch außerhalb des Verwaltungsbereiches und hier eine stärkere Zusammenarbeit mit den Fachhochschulen bzw. Hochschulen werden weiter forciert, um geeigneten Nachwuchs zu bekommen.
Perspektivisch könnten sich sowohl aus der demografischen Entwicklung als auch mit zunehmender Digitalisierung der Prozesse in der Kreisverwaltung mögliche Kompensationsmöglichkeiten ergeben, die in den folgenden Haushalten zukünftig immer abgebildet werden sollen. Die Digitalisierung ist dabei der Motor, Prozesse zu beleuchten und zu optimieren. Befeuert wird dies durch die gesetzliche Verpflichtung, Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden alle Verwaltungsleistungen beleuchtet werden müssen. Hier ist die Selbstverpflichtung der Kreisverwaltung, immer im Sinne der Geschäftsprozessoptimierung zu handeln.
Die Digitalisierung wird dazu wahrscheinlich nicht zu einem Stellenabbau führen, jedoch dazu, das steigende und ändernde Aufgabenportfolio überhaupt bewältigen sowie Abläufe - digital unterstützt - effektiver gestalten zu können. Weitere Auswirkungen werden sein, dass andere Berufsgruppen benötigt und Arbeitsabläufe sich ändern werden.
Fazit:
Die digitale Transformation in unserer Kreisverwaltung ist eine enorme Herausforderung, die wir nur gemeinsam mit gutem, ausreichendem und qualifiziertem Personal stemmen können und werden.
Mit dieser Zielrichtung sollte dem Zwang zur Stabilisierung der Personalkosten Folge geleistet werden, ohne dass dies dazu führt, andere strategische Ziele und Vorstellungen von Politik und Verwaltung und auch der Einwohnerinnen und Einwohner aus den Augen zu verlieren. Denn auf der anderen Seite der Einsparung von Personal stehen Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger und eben auch der ehrenamtlichen Selbstverwaltung selbst, die transparente Strukturen und eine berechenbare und durchschaubare Organisation der Kreisverwaltung Segeberg brauchen und schätzen.
Entsprechend der strategischen Ausrichtung des Kreistages gilt es, den Kreis als modernen öffentlichen Dienstleister gemeinsam für die Menschen, Kommunen und allen Partnerinnen und Partnern zukunftsorientiert zu gestalten. Diese Zielrichtung dürfte nach wie vor ohne eine leistungsfähige und stabile Belegschaft schwer erreichbar sein. Daher ist eine gezielte und konsequente Personalbewirtschaftung mit allen Facetten der Personalentwicklung, Personalbindung und Personalgewinnung zwingend notwendig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Personalkosten in Höhe von insgesamt 53.176.500 € für das Jahr 2020 + Kosten aus der Änderungsliste
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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