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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/326

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung fristwahrend mit der Verlängerung der Leistungsvereinbarung vom 12.12.2014 bis zum 30.06.2020.

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit der Kreisjägerschaft über die Verlängerung der Leistungsvereinbarung über den 30.06.2020 hinaus und die Ausgestaltung der Leistungsvereinbarung zu verhandeln. Das Ergebnis ist dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die oben genannte Leistungsvereinbarung verliert zum 31.12.2019 ihre Gültigkeit. Im Sinne erforderlicher Gespräche mit der Kreisjägerschaft und der Vermeidung von Nachteilen aus einer ungeregelten Situation wird bis zum 30.06.2020 die befristete Verlängerung empfohlen.

 

Sachverhalt:

Die Leistungsvereinbarung vom 12.12.2014 ist bis 31.12.2019 befristet. Sie ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Aufgrund einer Nachfrage zum Umsetzungsstand der Leistungsvereinbarung im Hauptausschuss am 29.08.2019 wurde von der Verwaltung zugesagt, dass nach Vereinfachungsmöglichkeiten gesucht und im UNK dazu berichtet wird. Die Fachbereichsleitung IV hat erst in diesem Zusammenhang erkannt, dass die Leistungsvereinbarung am Ende des Jahres Ihre Gültigkeit verliert.

 

Dem Vorstand der Kreisjägerschaft wurde daraufhin vorgeschlagen, dass es nach fünf Jahren der Praxis eines Austausches bedarf, welche Anpassungsbedarfe seitens des Kreises und der Kreisjägerschaft gesehen werden. Der Dialog soll noch in diesem Jahr beginnen und vor der Jahreshauptversammlung der Kreisjägerschaft im April 2020 und der Sitzung des Kreistages am 25. Juni 2020 abgeschlossen werden.

 

Um zu gewährleisten, dass eine inhaltliche Diskussion stattfinden kann, ohne dass dem Kreis oder der Kreisjägerschaft zwischenzeitlich Nachteile aus dem Auslaufen der Leistungsvereinbarung entstehen, soll die Leistungsvereinbarung für den Zeitraum verlängert werden, der voraussichtlich notwendig ist, um den Gremien von Kreis und Kreisjägerschaft einen Vorschlag zu unterbreiten.

 

Gemäß § 3 Dauer und Fortschreibung der Leistungsvereinbarung kann diese einvernehmlich verändert oder verlängert werden. Die Verlängerung bedarf der Schriftform. Das Präsidium der Kreisjägerschaft wird aufgrund der Eilbedürftigkeit hierzu am 21.11.2019 beschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Im Jahr 2020: 40.000 Euro im TP 554 sowie 40.000 Euro in TP 561, gedeckt jeweils aus den Einnahmen der Jagdsteuer. Aufgrund der empfohlenen Befristung bis zum 30.06.2019 wird bei der Bewilligung neuer Vorhaben von einer Deckungsfähigkeit in der Höhe von insgesamt 40.000 Euro (für die 1. Hälfte des Jahres) ausgegangen.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Ziel 7 Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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