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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/242

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Förderung des Projektes wird für die Jahre 2020 bis 2024 befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Pflegestützpunkt - vertreten durch den Verein Altern und Familie e.V. - eine entsprechende Zuwendungsvereinbarung über 49.500 € jährlich zu treffen. Der Pflegestützpunkt berichtet jeweils in einer Sitzung des Sozialausschusses über den Zwischenstand des Projektes und weist die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendungen nach. 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Der Pflegestützpunkt beantragt die finanzielle Förderung des Projektes „Ehrenamtliche in der Seniorenbetreuung: Rinkieker, Nachbarschaftshelfer und Demenzbegleiter“. Aufgrund der demografischen Entwicklung haben Akquise, Qualifizierung und fachliche Begleitung ehrenamtlich Tätiger eine hohe Priorität. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 49.500 €.

 

 

Begründung:

Am 27.09.2019 beantragt der Pflegestützpunkt die Förderung des Projektes „Ehrenamtliche in der Seniorenbetreuung: Rinkieker, Nachbarschaftshelfer und Demenzbegleiter“. Zur weiteren Begründung wird auf den anliegenden ausführlichen Antrag des Pflegestützpunktes verwiesen.

 

Als ein Ergebnis im Leitprojekt Demografie und Daseinsvorsorge – Kreis Segeberg 2030 wurde und wird der Pflegestützpunkt bis Ende 2019 für den Ausbau ehrenamtlicher Netzwerke im ländlichen Raum (Rinkieker/Kümmerer) gefördert. Hierzu wurde in den Sitzungen des Sozialausschusses am 08.06.2017, 15.08.2018 und zuletzt am 22.08.2019 berichtet. Zur Vollständigkeit wird auf die Vorlagen DrS/2017/128 und DrS/2018/126 Bezug genommen.

 

Bereits auf der Sondersitzung des Sozialausschusses zum Thema Pflege hat Herr Mildenberger vom Pflegestützpunkt einen Ausblick gegeben. Er berichtete, dass für die Weiterführung eine inhaltlich erweiterte Neuausrichtung erforderlich sei.

 

Die Verwaltung sieht ebenfalls aus der demografischen Entwicklung weiterhin den offenkundigen Bedarf. Auch angesichts des Personalnotstands in der Pflege sollen und können ehrenamtlich Tätige keine pflegerischen Aufgaben übernehmen. Entsprechend qualifizierte Nachbarschaftshelfer können aber Unterstützung im Alltag leisten. So können auch pflegende Angehörige unterstützt und entlastet werden.

 

Es müssen alle Aktivitäten genutzt werden, um ehrenamtliche Tätigkeiten zu fördern. Hierfür ist die Akquise potenziell interessierter Menschen, die sich ehrenamtlich und/oder nachbarschaftlich engagieren möchten über Qualifizierung bis hin zur fachlichen Begleitung hilfreich und erforderlich. Insofern ist Ehrenamt unbedingt auch in Bezug auf Koordinierung auf hauptamtliche Unterstützung angewiesen.

 

In Abgrenzung zum bisherigen Bewilligungszeitraum sollen die Aktivitäten nicht räumlich beschränkt sein, sondern sich auf das gesamte Kreisgebiet beziehen. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 49.500 €. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um zusätzliche freiwillige Leistungen des Kreises, die über die Leistungen des Landesrahmenvertrages hinausgehen. Die gesetzlichen Aufgaben der Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI, die im Wege der bekannten Drittelfinanzierung getragen werden, sind hiervon somit nicht berührt.

Die Vergabestelle im Fachdienst 30.00  hat am 11.03.2019 festgestellt, dass die finanzielle Unterstützung des Projektes als Gewährung einer Zuwendung einzuordnen ist und somit eine Ausschreibungspflicht nach dem Vergaberecht nicht vorliegt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

49.500 € jährlich

 

X

Mittelbereitstellung

Im Haushaltsentwurf sind bisher 30.000 € jährlich vorgesehen. Somit sind 19.500 € jährlich zusätzlich bereitzustellen (Änderungsliste)

 

Teilplan: 315

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 3152400.5317140000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

           Ziel 3: Wir verfolgen und schützen ein gesundes und soziales

                      Aufwachsen, Leben, Arbeiten, Wohnen und Älterwerden von

                      Menschen in einer intakten Umwelt: Versorgung und Betreuung

                      sicherstellen

           Ziel 5: Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das

                      Zusammenleben aller Menschen: Ausbau des ehrenamtlichen

                      Engagements

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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