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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2018 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
 

b) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2018 mit der am 29.03.2019 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 243.729.363,29 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 68.952.143,20 EUR sowie den Lagebericht.
 

c) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt folgende Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von               16.132.694,17 EUR:

 

Zuführung zur Allgemeine Rücklage12.129.845,24 EUR

Zuführung zur Ergebnisrücklage 4.002.848,93 EUR

 

Daraus ergeben sich folgende neuen Rücklagenbestände:

Allgemeine Rücklage51.843.716,69 EUR

Ergebnisrücklage 17.108.426,51 EUR

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Gemäß § 95 m Abs. 1 GO i. V. m. § 57 KrO hat der Kreis Segeberg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Gemäß § 95 n Abs. 3 GO i.V. m. § 57 KrO legt der Landrat nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Kreistag beschließt bis zum 31.12. des Folgejahres über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. 

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt vor und ist in der Anlage beigefügt. Dieser enthält u. a. auch die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2018 sowie den Lagebericht.

 

 

Unter Ziffer 4.5 des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2018 des Kreises Segeberg kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgender Gesamtaussage:

 

„Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreises. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kreises und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind unter Tz. 3 im Anhang zum Jahresabschluss des Kreises (Anlage 4 zum Erläuterungsteil) dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber der Eröffnungsbilanz unverändert angewandt.“

 

 

Verwendung des Jahresüberschusses

 

Laut Ergebnisrechnung 2018 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 16.132.694,17 EUR.

 

Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage  zuzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen soll.

 

Die Verwaltung einschließlich Rechnungsprüfungsamt (siehe hierzu S. 27 Erläuterungsteil zum Schlussbericht) empfiehlt, die Ergebnisrücklage auf den höchstmöglichen Betrag anzuheben. Die Rücklagenbestände würden hiernach wie folgt aussehen:

 

 

Allgemeine Rücklage51.843.716,69 EUR

Ergebnisrücklage17.108.426,51 EUR

Eigenkapital gesamt68.952.143,20 EUR

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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