24.09.2019 - 3.2 Jahresabschluss 2018 des Kreises Segeberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
14. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 24.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rüge und Herr Schössow stellen ausführlich den Jahresbericht vor. Herr Schössow betont, dass der Jahresabschluss fristgemäß zum 01.04.2019 vorgelegt worden sei und die Prüfung keine wesentlichen Einwendungen ergeben habe.
Auf Nachfrage von Herrn Malassa erklärt der Landrat, dass die Werthaltigkeit der privatrechtlichen Forderungen des Jobcenters schwer zu beziffern seien. Durch Überzahlungen aus unterschiedlichen Gründen komme es zu stetig schwankenden Zahlen. Ob ein Ausgleich realisiert werden könne, hänge von mehreren Faktoren ab. Die Einziehung der Forderungen sei an die Bundesagentur für Arbeit übertragen worden, die Werthaltigkeit müsse von dort beurteilt werden, sei jedoch sehr mühselig. Deshalb erfolge lediglich eine Pauschalwertberichtigung. Herr Schuchardt erkundigt sich, wie es möglich sei, die Überschüsse in der mittelfristigen Ergebnisplanung bis auf 1.000 € zu ermitteln. Der Landrat erläutert, dass es sich lediglich um Planzahlen handele und die Entwicklungen nicht absehbar seien. Anpassungen seien sicher nötig.
Herr Thedens fragt nach einer Aufstellung der unbebauten Grundstücke, deren Wert mit 5,5 Mio Euro beziffert sei. Der Landrat sagt die Aufstellung zu.
Herr Wulf stellt dar, dass die Jahresabschlüsse der letzten Jahre sich positiv entwickelt haben, obwohl die Personalkosten um 20 Mio Euro gestiegen seien. Er erkundigt sich, wie die Rücklagen verwendet werden könnten. Herr Schössow macht deutlich, dass es sich nicht um Bargeldbestände handele. Die Ergebnisrücklage sei für künftige Ausgleiche bestimmt, die allgemeine Rücklage für die Finanzierung von Investitionen. So sei ggf. keine Kreditaufnahme nötig. Der Landrat ergänzt, dass für den Haushalt 2020 vereinbart worden sei, einen pauschalen Abschlag von 40% bei den Investitionen vorzunehmen, um die Soll- und Ist-Zahlen näher zusammenzuführen. Der Erfolg sei abzuwarten und sollten Mittel nicht auskömmlich sein, müssten diese nachfinanziert werden.
Der Landrat erklärt weiter, dass viele Zahlungen erst im 4. Quartal fließen würden, da viele Abrechnungen (z. B. Landesmittel) erst zum Ende eines Jahres erstellt werden. Die Verfahrensrückstellung von 6,8 Mio Euro sei zum größten Teil dem Rechtsstreit bezüglich der Fleischbeschaugebühren geschuldet. Sobald eine Entscheidung vorliege, werde dieser Posten aufgelöst.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Aufstellung der unbebauten Grundstücke ist dem Tagesordnungspunkt angehängt.
Beschlussvorschlag:
a) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2018 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2018 mit der am 29.03.2019 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 243.729.363,29 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 68.952.143,20 EUR sowie den Lagebericht.
c) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt folgende Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 16.132.694,17 EUR:
Zuführung zur Allgemeine Rücklage 12.129.845,24 EUR
Zuführung zur Ergebnisrücklage 4.002.848,93 EUR
Daraus ergeben sich folgende neuen Rücklagenbestände:
Allgemeine Rücklage 51.843.716,69 EUR
Ergebnisrücklage 17.108.426,51 EUR
Anlagen zur Vorlage
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5,5 MB
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Anlagen
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