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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/292

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Verkehr; Ordnung und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt den Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Segeberg über die Kostenerhebung im Gesundheitswesen mit der in der Anlage 1 beigefügten Gebührentabelle.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die letzte Neufassung der Gebührentabelle erfolgte im Jahre 2012. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen tariflichen Veränderungen erfolgte zunächst die Anpassung der Beträge bei allen Gebührenziffern. Die Berechnung erfolgte anhand der von der KGST herausgegebenen Stundensätze zur Berechnung von Verwaltungsgebühren vom 26.10.2018.

 

Des Weiteren wurde eine Veränderung der Tarifstellen hinsichtlich des Heilpraktiker*innen-Zulassungsverfahrens erforderlich. Die schriftliche und mündliche Kenntnisprüfung werden beim Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland durchgeführt.

 

Hierzu gab es bisher keine schriftliche Vereinbarung. Der Kreis Nordfriesland hat für die Durchführung des Verfahrens bisher keine Kosten erhoben. Die Gebühren werden von den Prüflingen durch den Kreis Nordfriesland vor Ort in bar erhoben. Die Möglichkeit der Barzahlung wird zum 01.01.2019 durch den Kreis Nordfriesland aus Sicherheitsgründen für die dortigen Mitarbeiter*innen eingestellt.

 

Zukünftig wird für die zur Prüfung angemeldeten Prüflinge eine entsprechende Rechnungslegung an die Entscheidungsbehörde (Kreis Segeberg) erfolgen. Diese Kosten sind in den Gebührensätzen zur Gebührenziffer 3.2 berücksichtigt und werden zunächst durch den Kreis Segeberg verauslagt werden. Hinsichtlich des Heilpraktiker*innen-Wesens handelt es sich somit um eine Konkretisierung und Ergänzung der bisher vorhandenen Tarifstelle.

 

Der entsprechende Vertrag wird dem Kreis nach Beschlussfassung der politischen Gremien im Kreis Nordfriesland im Jahr 2018 zwecks Unterschrift durch den Landrat zugeleitet werden.

 

Weiter konnte die bisherige Tarifstelle 7.3 / Laboruntersuchungen entfallen, da das Labor des Gesundheitsamtes zwischenzeitlich aufgegeben wurde. Die entsprechenden Untersuchungen sind an Dritte vergeben und die Kosten werden als Auslagen erhoben.

 

Details können den Anlagen 1 - 5 entnommen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Es wird eine leichte Erhöhung des Gebührenvolumens erwartet.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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