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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Entwürfe zur Teilaufstellung des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung werden zur Kenntnis genommen. 

 

Auf die Stellungnahme der Verwaltung des Kreises Segeberg als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Regionalplans III sowie auf die Stellungnahmen der Gemeinden wird verwiesen.

 

Darüber hinaus werden folgende/keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Landesregierung hat im Jahr 2015 die Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP) und zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) eingeleitet. Nach Auswertung des in der Zeit vom 27. Dezember 2016 bis 30. Juni 2017 durchgeführten förmlichen Beteiligungsverfahrens zum ersten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP und den Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III hat die Landesregierung am 21. August 2018 den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP sowie der Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens zum zweiten Entwurf beschlossen. Mit Runderlass der Landesplanungsbehörde vom 21. August 2018 (Amtsbl. Schl-H. S. 741) wurde das Beteiligungsverfahren eingeleitet.

 

Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens werden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Kreise, kreisfreien Städte und die weiteren Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit erneut an der Aufstellung der Teilfortschreibung des LEP und der Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III beteiligt. Der Kreis Segeberg ist dem Planungsraum III zugeordnet. Innerhalb des Kreisgebietes sind im aktuellen Entwurf 28 Vorranggebiete (Entwurf 2016: 27) für die Windenergienutzung ausgewiesen mit einer Gesamtfläche von ca. 1.713 ha (Entwurf 2016: ca. 1.854 ha). Dies entspricht einem Anteil von ca. 1,27 % der Kreisfläche (Entwurf 2016: ca. 1,38 %).

 

Die Beteiligungsfrist läuft noch bis zum 3.1.2019. Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden liegen bislang noch nicht vor. Sie werden nachgereicht, sobald und soweit sie der Verwaltung vorliegen.

 

Seitens der Kreisverwaltung als Träger öffentlicher Belange werden die in der Anlage dokumentierten fachlichen Anregungen zur Teilaufstellung des Regionalplans III zum Sachthema Windenergie vorgebracht. Bis zum Ende der Beteiligungsfrist können sich aufgrund aktueller Erkenntnisse noch Änderungen oder Ergänzungen ergeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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