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ALLRIS - Auszug

05.11.2018 - 3.1 Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hartmann führt in die Vorlage ein und erläutert die Bewertung der betroffenen Flächen durch die Fachdienste der Verwaltung.

 

Frau Fellmer erklärt, dass die Gemeinde Nehms Ende Oktober beschlossen habe, dass der Gemeinderat eine Stellungnahme abgibt, dass keine Windkraftanlagen gewünscht seien. Sie möchte wissen, ob im Gebiet SEG_012 Vögel betroffen seien. Herr Hartmann teilt mit, dass Schutzzonenr Vögel nur außerhalb des Vorranggebietes gelegen seien. Laut Frau Fellmer gebe es Dokumentationen, dass vermehrt Kraniche, Schwäne, Gänse, Milane usw im Vorranggebiet gesichtet worden seien.

 

Frau Marcussen erkundigt sich, welche Gewichtung Stellungnahmen der Gemeinden bei der Auswahl der Gebiete haben und ob diese auch ans Land geschickt werden. Herr Hartmann erläutert, dass es bei allen Stellungnahmen allein auf die Sachinhalte ankomme. Die Gemeinden geben ihre Stellungnahmen direkt ans Land.

 

Herr Wulf fragt nach dem Zeitplan, da laut Vorlage bis 03.01.19 eine Beteiligung möglich sei. Weiter möchte er wissen, ob die vorliegenden Änderungsvorschläge mit der Gemeinde Damsdorf abgestimmt seien.

Laut Herrn Hartmann werden die gemeindlichen Voten bei der Stellungnahme einbezogen, soweit sie dem Kreis vorliegen. Die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 03.01.19 betreffe das Verfahren zur Teilaufstellung des Regionalplans III zum Thema Wind. Parallel habe auch des Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans III begonnen.

 

Herr Holowaty trägt vor, dass der Bereich Bissenmoor in Bad Bramstedt betroffen sei. Er möchte wissen, ob die Einwände berücksichtigt wurden. Weiter seien die Abstände zum Wohngebiet in der Karte nicht erkennbar. Herr Hartmann teilt mit, dass bisher keine abschließe Stellungnahme der Stadt Bad Bramstedt vorliege. Der Abstand zum Wohngebiet von 1.000 m sei eingehalten. Herr Holowaty weist darauf hin, dass hier bereits ein Genehmigungsantrag vorliege und bittet darum, die Stadt Bad Bramstedt auf die unterschiedlichen Stellungnahmefristen hinzuweisen. Herr Hartmann erläutert, dass die Standortgemeinde auch zu den Genehmigungsanträgen nach dem BImSchG angehört würden. Herr Holowaty gibt bekannt, dass die zuständige Gemeinde Lentföhrden eine positive Stellungnahme abgegeben habe, betroffen seien aber die Anwohner aus Bad Bramstedt.

Herr Wulf regt an, für das Gebiet SE_012 aufgrund der vorliegenden Kriterien eine negative Stellungnahme abzugeben, da aus seiner Sicht das Gebiet freigehalten werden müsse, da von einer Gefährdung von diversen großen Vögeln auszugehen sei.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Entwürfe zur Teilaufstellung des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung werden zur Kenntnis genommen. 

 

Auf die Stellungnahme der Verwaltung des Kreises Segeberg als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Regionalplans III sowie auf die Stellungnahmen der Gemeinden wird verwiesen.

 

Darüber hinaus werden folgende Anregungen und Bedenken vorgebracht:

Die Ausweisung des Vorranggebietes SEG_012 wird aus den in der Stellungnahme der Verwaltung genannten Gründen abgelehnt.

 

Der Stadt Bad Bramstedt wird empfohlen, Ihre Anregungen zum Vorranggebiet SEG_043 auch im laufenden Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG einzubringen.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen