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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für die nachfolgenden Verträge über die Erbringung von Beratungsleistungen wird von der vertraglichen Option Gebrauch gemacht und die Laufzeit der Verträge bis zum 31.12.2020 verlängert:

 

Region Nord:

ErziehungsberatungTherapiehilfe e. V.

SchuldnerberatungVerbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. Suchtberatung                                          Therapiehilfe e. V.

Betrieb des Front OfficeTherapiehilfe e. V.

 

Region Ost:

ErziehungsberatungDiakonie Plön-Segeberg

SchuldnerberatungVerbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.

SuchtberatungLandesverein Innere Mission

 

Region West:

ErziehungsberatungTherapiehilfe e. V.

SchuldnerberatungVerbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.

SuchtberatungLandesverein Innere Mission

Betrieb des Front Office:

KaltenkirchenLandesverein Innere Mission

Henstedt-UlzburgTherapiehilfe e. V.

 

Norderstedt:

SchuldnerberatungAWO Schleswig-Holstein gGmbH

SuchtberatungSozialwerk Norderstedt e. V./

Landesverein Innere Mission

 

Kreisgebiet:

Fachberatung gegen sexuelle GewaltDt. Kinderschutzbund

 

Kreisgebiet:

SchwangerschaftskonfliktberatungPro Familia Landesverband SH

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausschreibung für die Vergabe der unter Punkt 1 genannten Beratungsleistungen ab dem 01.01.2021 vorzubereiten.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, für die Leistungen „Beratung in Wohnungsnotlagen“ sowie „Prävention von Wohnungsnotlagen“ vorzubereiten. Diese Leistungen sollen zum 01.01.2020 vergeben werden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 22.05.2014 wurden die im Beschlussvorschlag genannten Beratungsleistungen für die Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019 vergeben. In den einzelnen Verträgen ist die Option enthalten, die Laufzeit bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Sofern diese Option gewählt werden soll, ist dies dem jeweiligen Träger bis zum 31.12.2018 mitzuteilen.

 

Für die genannten Leistungen sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, um den Träger frühzeitig Sicherheit zu geben hinsichtlich der Personalplanung. Im Rahmen der Kuratoriumssitzungen haben sich die Träger für die Verlängerung der Verträge ausgesprochen.

 

Die Leistungen müssen dann zum 01.01.2021 vergeben werden. Um ausreichend Zeit für das erforderliche Ausschreibungsverfahren zu haben, sollte das Verfahren schon jetzt vorbereitet werden.

 

Hinsichtlich der „Beratung in Wohnungsnotlagen“ (derzeitiger Träger in den Regionen Nord, Ost und West: Diakonie Altholstein; im Bereich der Stadt Norderstedt erbringt die Stadt diese Leistung selbst) soll der Vertrag nicht verlängert und die Leistung bereits zum 01.01.2020 vergeben werden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass angesichts der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt Angebote zur Prävention in diesem Segment dringend erforderlich sind, die durch den bestehenden Vertrag nicht abgedeckt sind. Es ist aufgrund des sachlichen Zusammenhangs aber nicht sinnvoll, zunächst diese Leistungen zu vergeben, um dann ein Jahr später die Leistung für die Wohnungsnotlagenberatung auszuschreiben. Daher sollten diese Leistungen zeitgleich ausgeschrieben werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Mittel in Höhe von jeweils 2.351.583 € müssen in den Haushalten 2019/2020 zur Verfügung gestellt werden

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

       5.7 setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und

             Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein

       5.9 verstärkt seine Präventionsarbeit

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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