Drucksache - DrS/2017/259
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion DIE LINKE
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.11.2017
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.11.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.12.2017
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Beschlussvorschlag
An den
Jugendhilfeausschuss 09.11.2017
Sozialausschuss........ 23.11.2017
Hauptausschuss........ 30.11.2017
Kreistag..................... 07.12.2017
Antrag Sozialstaffel
DIE LINKE Kreistagsfraktion beantragt, die Ausschüsse empfehlen, der Kreistag beschließt:
Die Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen wird zum 01.01.2018 wie folgt geändert:
§1: §2:
0 - 100 90% 50 % für das 2. beitragspflichtige Kind
101 - 200 80 % 100 % für das 3. und jedes weitere beitragspflichtige Kind.
201 - 300 60 %
301 - 400 40 %
401 - 500 20 %
Begründung
Während für Ü 3 Kinder bereits theoretisch eine hohe Betreuungsquote knapp unter 100% besteht, muss der Kreis wegen vieler U 3 Anmeldungen die Quote in 2018 auf 43% erhöhen. Dabei geht das Jugendamt von 2957 U 3 Kindern aus. Warum die Eltern der restlichen 57% bzw. 3920 U 3 Kinder diese nicht anmelden, ist uns nicht bekannt. Einige wollen das sicher noch nicht, andere werden sich finanziell dazu nicht in der Lage sehen.
Wir begrüßen die geplante Förderung des Kitaausbaues, dürfen aber nicht die Sozialstaffel aus den Augen verlieren. Im Gegensatz zur Vergrößerung des Haushaltsvolumens sieht der Haushaltsplan 2018 beim Teilplan 361 eine Stagnation vor. Außerdem ist in der 2018 dann 3 Jahre alten Sozialstaffel eine kalte Progression eingebaut, da die Einkommensgrenzen in € angegeben sind. Deshalb ist der Teilplan 361 entsprechend unserem Antrag zu aktualisieren.
Während Tariflöhne aktuell perspektivisch auf dem richtigen Weg zu sein scheinen, gilt das leider nicht für den prekären unteren Lohnbereich. 5000 Kinder im Kreis Segeberg müssen in Armut aufwachsen. Darüber, welche Lebensperspektive ihnen droht, bestehen wenig Zweifel. Deshalb ist es geboten, gerade für armutsgefährdete Kinder den Einstieg in frühkindliche Bildung so weit zu öffnen wie es geht.
Mit freundlichen Grüßen
Danny Blechschmidt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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357,6 kB
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