09.11.2017 - 4.1 Antrag der Fraktion DIE LINKE-Sozialstaffel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 09.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Blechschmidt stellt den Antrag seiner Fraktion vor. (Der Antrag liegt den Ausschussmitgliedern schriftlich vor)
Im Kreis seien gegenwärtig 4.000 Kinder von Armut betroffen, es solle allen Kindern möglich sein, an einer Betreuung teilzunehmen, auch wenn die Kinder aus einkommensschwachen Familien kämen.
Herr Stankat erklärt, dass die Verwaltung sich intensiv mit diesem
Thema befasst habe. Grundsätzlich sei es aber schwierig, für das Haushaltsjahr die konkreten Folgen aus dem Antrag für das Jahr 2018 zu errechnen. Das Kindergartenjahr beginne jeweils zum 1.8.eines Jahres, nur dies sein ein geeigneter Zeitpinkt für die Umstellung der Soziastaffel.
Auf Antrag wende der Kreis Bundesrecht bei der Berechnung der Zumutbarkeitsgrenze bei der Erhebung von Kita-Beiträgen an. Dieses Verfahren stehe neben der Anwendung der Sozialstaffelrichtlinie und fürhre grundsätzlich zu höheren Ermäßigungen.
Gegenwärtig plane das Land zwar die Neugestaltung der Kita-Finanzierung; es sei aber nicht zu erwarten, dass dies die Entlastung der Elternbeiträge betreffe, hier werde wohl eine Entlastung bei den Betriebskosten erfolgen. Herr Stankat schlägt vor, die Ermäßigungstatbestände für die Eltern anzupassen, eine neue Sozialstaffel bzw. Ermäßigungsgrundlage bundesrechtskonform zu erarbeiten und diese dann dem Ausschuss vorzulegen. Dafür sei allerdings mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von 2,5 Mio. Euro und mehr zu rechnen. Gegenwärtig betrügen die Kosten für den Kreis im Rahmen der Beitragsermäßigung 6,6 Mio. Euro jährlich.
Herr Kittler sagt, seine Fraktion werde den Antrag aufrechterhalten.
Frau Schultz sagt, der Antrag sei heute nicht übereilt zu entscheiden, die Folgen seien weitreichend.
Sie beantragt, die Verwaltung und der Ausschuss mögen sich 2018 mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen und eine neue Regelung erarbeiten.
Frau Hunger sagt, heute solle keine Entscheidung getroffen werden. 2018 solle für die Erarbeitung eines Konzeptes genutzt werden mit dem Ziel, dieses dann 2019 einzuführen.
Der Vorsitzende regt an, ein Konzept zur Neuordnung der Finanzierung durch die Verwaltung bis zur Sitzung im Februar erarbeiten zu lassen und dem Ausschuss vorzulegen.
Der Zeitraum zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes sei viel zu gering, es seien gründliche Studien und Berechnungsbeispiele notwendig. Es solle heute dazu der Auftrag erteilt werden mit dem Ziel, die Einführung des neuen Konzeptes zum 1.1.2019 vorzusehen.
Der Landrat fasst zusammen. Ein an die Verwaltung gegebener entsprechender Prüfauftrag werde unabhängig von der Wahl eines neuen Kreistages abgearbeitet. Die Ergebnisse würden dann dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Alle Informationen würden auch neuen Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Verfügung gestellt. Er wisse aus einem anderen Verfahren , dass eine Änderung der Sozialstaffel zum 1.1.nicht zulässig sei.
Die Fraktion der SPD bittet um Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten. Frau Schultz gibt bekannt, die Fraktion werde sich bei der Beschlussfassung enthalten. Das Thema sei zu wichtig, es gebiete eine intensive Diskussion und Bearbeitung durch die Verwaltung.
Abstimmung zum Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1.8.2018: einstimmig
Abstimmung zur Erteilung eines Prüfauftrages an die Verwaltung: einstimmig
Antrag Sozialstaffel
Antrag Sozialstaffel
DIE LINKE Kreistagsfraktion beantragt, die Ausschüsse empfehlen, der Kreistag beschließt:
Die Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen wird zum 01.01.2018 wie folgt geändert:
§1:
0 - 100 90%
101 - 200 80 %.
201 - 300 60 %
301 - 400 40 %
401 - 500 20 %
§2:
50 % für das 2. beitragspflichtige Kind
100 % für das 3. und jedes weitere beitragspflichtige Kind
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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357,6 kB
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