30.11.2017 - 16 Antrag der Fraktion DIE LINKE Sozialstaffel für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 30.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kittler erläutert den Antrag der Fraktion „Die Linke“. Er habe hinsichtlich die Gebührenhöhe Segeberg mit den Umlandkreisen verglichen. In Segeberg gebe es vergleichsweise geringe Ermäßigungen für die Eltern.
Der Landrat informiert über die Diskussion zum Antrag im Jugendhilfeausschuss. Es müssen für die Erarbeitung eine Richtlinie durch den Kreis alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, dafür brauche die Verwaltung auch einen zeitlichen Rahmen.
Herr Stankat informiert über die 2 Wege, die Förderung von Eltern zu berechnen. Gegenwärtig werden alle Anträge auf Ermäßigung durch die Verwaltung auf Einkommensbasis errechnet. Würde die Sozialstaffel herangezogen werden, welche sich an die Harz4-Sätze anlehne, seien Familien mit mittleren Einkommen gar nicht in einen Ermäßigungstatbestand einbezogen. Ein Ermäßigungstatbestand solle möglichst auf alle Eltern, deren Kinder in Kitas betreut werden, angewendet werden können.
Der heute hier vorliegende Antrag würde Kosten in Höhe von ca. 550.000,- Euro zur Folge haben. Auch beginne ein Kindergartenjahr am 01.08., die Antragstellung müsse dahingehend geändert werden.
Frau Lessing sagt, dass im Land Schleswig-Holstein seit Jahren an einer einheitlichen gesetzlichen Regelung für alle Kommunen gearbeitet werde. Diese Regelung solle dann auf alle Kommunen übertragen werden können. Daher bittet Frau Lessing die Fraktion „Die Linke“, den Antrag heute nicht beschließen zu lassen, sondern auf die Tagesordnung der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung zu setzen.
Frau Jahn stimmt den Ausführungen von Frau Lessing zu und regt ebenfalls an, die Diskussion im Jugenhilfeausschuss zu führen und bis dahin weitere Zuarbeiten durch die Verwaltung leisten zu lassen.
Die Fraktion der CDU bittet um eine kurze Beratungszeit – dann empfiehlt Herr Barkowsky im Namen seiner Fraktion die Diskussion und die Beschlussfassung in den Jugendhilfeausschuss zu verlegen.
Herr Schnabel empfiehlt, durch die Verwaltung bis zum nächsten Jugendhilfeausschuss eine Vorlage für eine neue Gebührenregelung ab 1.8.2018 erarbeiten zu lassen. Dann könne der Beschluss noch durch den jetzigen Kreistag gefasst werden.
Der Landrat erklärt, es werden vorsorglich 550.000 Euro über die Änderungsliste in den Haushalt aufgenommen.
Antrag Sozialstaffel
Der Hauptausschuss beschließt, eine Vorlage zur Diskussion im Jugendhilfeausschuss im Frühjahr 2018 durch die Verwaltung erarbeiten zu lassen, die zu einer Neuregelung in der Erhebung der Teilnehmerbeiträge für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2018 führt. Für das Haushaltsjahr 2018 und einen Beginn der Umsetzung der neuen Regelungen sind 550 T€ im Haushalt eingeplant.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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357,6 kB
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