Drucksache - DrS/2017/190
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2016 des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Lensch, Inger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.10.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2016 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2016 mit der am 28.03.2017 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 166.575.564,97 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 20.422.925,79 EUR sowie den Lagebericht.
c) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Ausgleich des Fehlbetrages in Höhe von 5.375.878,79 EUR aus der Ergebnisrücklage.
Daraus ergeben sich folgende Rücklagenbestände:
Allgemeine Rücklage19.397.597,43 EUR
Ergebnisrücklage1.025.328,36 EUR
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 95 m Abs. 1 GO i. V. m. § 57 KrO hat der Kreis Segeberg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Gemäß § 95 n Abs. 3 GO i.V. m. § 57 KrO legt der Landrat nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Kreistag beschließt bis zum 31.12. des Folgejahres über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt vor und wird zeitgleich mit den Sitzungseinladungen zugesandt. Dieser enthält u. a. auch die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2016 sowie den Lagebericht.
Unter Ziffer 4.5 des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2016 des Kreises Segeberg kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgender Gesamtaussage:
„Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kreises und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind unter Tz. 3 im Anhang zum Jahresabschluss des Kreises (Anlage 4 zum Erläuterungsteil) dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber der Eröffnungsbilanz unverändert angewandt.“
Verwendung des Jahresüberschusses
Nach der Ergebnisrechnung 2016 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 5.375.878,79 EUR.
Gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Nur soweit dieser Ausgleich nach Absatz 3 nicht möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag gemäß § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik vorgetragen und kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.
Die Ergebnisrücklage weist einen Bestand von 6.401.207,15 EUR aus, daher kann der Jahresfehlbetrag 2016 voll ausgeglichen werden.
Die Rücklagenstände würden hiernach wie folgt aussehen:
Allgemeine Rücklage19.397.597,43 EUR
Ergebnisrücklage 1.025.328,36 EUR
Eigenkapital gesamt 20.422.925,79 EUR
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
