10.10.2017 - 5.2 Jahresabschluss 2016 des Kreises Segeberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 10.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rüge erläutert den Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses.
Für den Kreis Segeberg ergebe sich ein Jahresfehlbetrag von 5,4 Mio Euro. Geplant war ein um 3,2 Mio Euro höherer Fehlbetrag. Die Ergebnisrücklage des Kreises reicht aus, um den Jahresfehlbetrag zu decken.
Insgesamt stelle sich ein positiver Ausblick auf die kommenden Jahre dar.
Es gebe keine wesentlichen Einwände gegen die Haushaltsführung des Kreises.
Frau Hauschildt erläutert noch einige minimale Feststellungen zum Jahresabschluss. Der Lagebericht vermittele ein zutreffendes Bild des Kreises. Es sei eine positive Entwicklung zu verzeichnen, die Verwaltung habe alle Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes umgesetzt.
Der Vorsitzende dankt für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Erläuterungen.
Herr Schnabel fragt zum Personalkostenbudget, ob die 1.3 Mio Euro Überschuss aus den 2016 nicht besetzten Planstellen resultieren. Wieviel Stellen seien 2016/2017 tatsächlich von den geplanten besetzt worden? Was könne zu den Mitarbeiterstellen im JobCenter gesagt werden, sei diese Reserve vom Kreis schon genutzt worden? Können die Mitarbeiterstellen im JobCenter für die Personalgewinnung des Kreises genutzt werden?
Der Landrat antwortet, die Mitarbeiterzahlen seien ständig in Bewegung, eine gewisse Quote von offenen Stellen gebe es immer. Die Zeitspanne von der Ausschreibung bis zur Stellenbesetzung sei ebenfalls relativ groß.
Zu den Stellen im JobCenter informiert der Landrat, dass die Wiederbesetzung von BA-Stellen wesentlich schwieriger sei, als die Besetzung der Stellen im kommunalen Bereich. Künftig frei werdende Stellen sollen dem Kreis zugeordnet werden.
Zwangsweise werden keine Mitarbeiter aus dem JobCenter in den Kreis übernommen. Der Kreis behalte sich aber das Mitspracherecht bei der Stellenbesetzung im JobCenter hinsichtlich der Stellen, die jetzt schon dem Kreis zugeordnet sind, vor.
Frau Löhmann teilt mit, dass seit 01.01.2005 12 Mitarbeiter in einem normalen Bewerbungsverfahren aus dem JobCenter in den Kreis gewechselt haben.
Aufgrund der Aussage im Lagebericht Seite 6, dass Erträge aus dem Bereich Ausländer & Asyl in Höhe von 4,7 Mio € erst in 2017 verbucht wurden, bittet Herr Dieck um
- Darstellung der Nettoaufwendungen (Aufwendungen/Erträge/Auszahlungen/Einnahmen) für die Leistungen aus dem Asylbewerber-Leistungsgesetz bzw. dem Bereich Ausländer und Asyl für die Jahre 2015, 2016 und 2017
- buchungstechnisch (also auf Grundlage der Buchführung)
- periodengerecht (also mit der Zuordnung zu den entsprechenden verursachenden HH-Jahren)
Ebenfalls fragt Herr Dieck, ob und wann die Liquiditätshilfen dem DRK fällig gestellt werden?
Im Jahresabschluss seien zweifelhafte Forderungen in Höhe von 2.0 Mio Euro dargestellt, wie werthaltig seien diese und befinden sie sich in der Vollstreckung? Auch bittet er um Auskunft, was mit den Forderungen gegen das JobCenter werde.
Herr Rüge antwortet, dass der Stand der Bearbeitung der Forderungen gegenüber dem JobCenter nicht zufriedenstellend sei, die Zahlen der BA seien nicht ausreichend belastbar. Hier gebe es die Empfehlung diese Zahlen mit Nachdruck vom JobCenter einzufordern.
Der Vorsitzende fragt, ob dies denn nicht ein Thema auf der Trägerversammlung des JobCenters sein müsse.
Der Landrat stimmt dem zu, dies sei schon in Planung.
Vom DRK gebe es bislang noch keine Zahlungen an den Kreis, so der Landrat. Der Betrag sei unstrittig, gegenwärtig sei dieser Vorgang in der anwaltlichen Klärung mit dem Ziel, eine für beide Seiten tragbare Vereinbarung zu treffen. Bis Mitte 2018 solle ein Rückfluss der Mittel erfolgen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2016 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2016 mit der am 28.03.2017 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 166.575.564,97 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 20.422.925,79 EUR sowie den Lagebericht.
c) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Ausgleich des Fehlbetrages in Höhe von 5.375.878,79 EUR aus der Ergebnisrücklage.
Daraus ergeben sich folgende Rücklagenbestände:
Allgemeine Rücklage19.397.597,43 EUR
Ergebnisrücklage1.025.328,36 EUR