Drucksache - DrS/2017/144
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von investiven Mitteln für die Erstellung von Krippen- und Elementarplätzen durch das Zukunftsinvestitions-programm des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Wenzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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14.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.10.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfe- und der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt, die von der Verwaltung vorgelegten zusätzlichen Mittel für die Schaffung von 1000 Kitaplätzen im Zeitraum 2017 bis 2020 in Höhe von 1x 2.500.000 EUR für 2018 und 1x 2.500.000 EUR für 2019 (mit Verpflichtungsermächtigung, insgesamt 5.000.000 EUR für 2018/19) und 3.500.000 EUR für 2020 (mit Sperrvermerk) im Rahmen des Zukunftsinvestitions-programmes des Kreises Segeberg bereitzustellen und den Ausbau von Krippen- und Elementarplätzen voranzutreiben.
Die Verwaltung wird beauftragt die Richtlinie für die investive Förderung zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren neu zu fassen und auch die Förderung der Schaffung von Elementarplätzen zu ermöglichen.
Dabei ist die zu erwartende neue Landesförderrichtlinie (bezüglich der in Aussicht gestellten Bundesmittel) zu berücksichtigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Kreis Segeberg wurden in den letzten zehn Jahren erhebliche Betreuungsangebote im Krippenbereich geschaffen. Der Rechtsanspruch von Personensorgeberechtigten auf eine Betreuung ab dem ersten Lebensjahr ist durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe (Kreis Segeberg) sicherzustellen. Seit August 2013 besteht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gemäß Sozialgesetzbuch SGB VIII ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Obgleich die Kommunen erhebliche Platzzahlen im Elementar- sowie im Krippenbereich geschaffen haben, sind die momentanen Platzzahlen im Krippen- sowie im Elementarbereich nicht auskömmlich.
Entgegen aller vorherigen Prognosen ist zwischen 2013 und 2015 ein Bevölkerungswachstum von Kindern unter drei Jahren von 4,4 % kreisweit festzustellen. Dies entspricht beispielsweise in diesem kurzen Zeitraum einem Mehr von 304 Kindern kreisweit in zwei Jahren.
Der Kreis Segeberg erfreut sich größerer Zuzüge, ebenfalls sind Familien im Asylverfahren (157, Stand: 01.03.2016) verantwortlich für diesen deutlichen Anstieg.
Die Kommunen haben in den letzten und werden in den nächsten Jahren eine erhebliche Anzahl von Neubaugebieten ausweisen, die ebenfalls zu einem weiteren Anstieg von benötigten Betreuungsplätzen führt.
Der Kreis Segeberg hat steigende Geburtenzahlen und positivere Wanderungsbilanzen, ebenfalls ist die steigende Nachfrage der Betreuung in einer Krippe/ Kita seitens der Eltern ein wichtiges Kriterium.
Insbesondere im Bereich der Betreuung unter Dreijähriger werden sich in den nächsten Jahren der seit 2013 neu geltende Rechtsanspruch sowie die positiven Bedingungen am Arbeitsmarkt auf die Lebensplanung von jungen Familien auswirken.
Es ist davon auszugehen, dass sich im Kreis Segeberg der kontinuierliche Anstieg des Betreuungsbedarfs und der Inanspruchnahme in den letzten Jahren auch künftig fortsetzen wird. Dies ist nicht allein auf den Anstieg der Kinderzahlen aufgrund des demografischen Wandels zurückzuführen, sondern auch einer sich verändernden Inanspruchnahme der Eltern geschuldet.
Positive Arbeitsmarktbedingungen mit einhergehendem Fachkräftemangel tragen dazu bei, dass die Frauenerwerbsquote vielerorts weiter steigen wird und somit aufgrund gleichbleibender Männererwerbsquote mehr Kleinkinder betreut werden müssen.
Der neue Rechtsanspruch und die sich daraus ergebenden neuen Betreuungsmöglichkeiten beeinflussen zudem zunehmend die Lebensplanung von Familien. Weil mit dem voranschreitenden Ausbau auch mehr Sicherheit der Verfügbarkeit der Betreuungsangebote für Eltern existiert, entscheiden sich (wahrscheinlich) immer mehr Lebenspartner/innen für Kinder. Und die bisherigen Erfahrungen beim Ausbau haben auch gezeigt, dass positiv erfahrene Angebote im Umfeld bisher unentschlossene Eltern dazu motivierten, Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Die momentane Betreuungsquote bei unter Dreijährigen liegt kreisweit bei 35,7 % (Stand: 01.03.2016). Dabei sind die verschiedenen U3-Betreuungsquoten in den einzelnen Städten bzw. Ämtern recht unterschiedlich (vgl. Kindertagesstättenbedarfsplan 2016/17).
Im Bundesschnitt wünschen sich mittlerweile 43 % der Eltern eine Betreuung für ihr Kind unter drei Jahren. Nahezu alle Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt besuchen einen Kindergarten, und immer mehr Eltern benötigen für ihre Kinder im Grundschulalter eine ganztägige Betreuung.
Im U3-Bereich ist mit den Städten, Ämtern und Gemeinden jeweils eine eigene Bedarfsquote ermittelt bzw. ausgehandelt worden, die zusammen als Mittelwert ebenfalls einen Wert von 43 %, also genau der Wert wie der Bundesdurchschnitt, haben.
In der Ü3-Betreuung existiert kreisweit eine Betreuungsquote von 97,3 %.
Durch die erhöhten Betreuungswerte in dem U3-Bereich wird eine Betreuungsquote weit über 100 % im Bereich des Elementarbereiches notwendig.
Der Anteil der Tagespflege an U3-Betreuung hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen von 2012 mit einem Betreuungsanteil von 34,8 % auf nunmehr 2016 von lediglich 24,4 %.
Auf diesen Trend wird die Verwaltung mit einer weiteren Vorlage zur Attraktivitätssteigerung der Betreuung in der Kindertagespflege die Politik befassen.
Klar ist, dass die Tagespflege als eine wichtige Alternative zur Kindertagesbetreuung im Kindergartenbereich anzusehen ist, so wird ein Betreuungsverhältnis von 30 % Tagespflege zu 70 % Kindergartenbereich für den Kreis Segeberg angestrebt.
Vor dem Hintergrund der geltenden Rechtsansprüche auf einen Kitaplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung stehen die örtlichen Jugendämter gemäß § 80 SGB VIII in der Planungs- und Gewährleistungspflicht, ein ausreichendes Angebot vorzuhalten.
Planungsstand 03.04.2017:
Mit Stand 03.04.2017 wurden im U3-Bereich 454 benötigte Plätze angezeigt, die ein Förderungskostenvolumen von 9,08 Mio. Euro veranschlagten, ebenfalls waren 270 gemeldete Plätze mit einem Förderungsvolumen von 5,51 Mio. Euro im Rahmen der Investitionskostenzuschüsse beim Kreis Segeberg im Ü3-Bereich gemeldet.
Zum Stand 03.04.2017 wurden insgesamt 724 Plätze durch die Kommunen angezeigt, die in den nächsten Jahren errichtet werden sollen.
Bei einer Investitionsförderung von 75 % ergibt sich zwischen Einnahmen und Ausgaben eine Differenz von ca. 4.000.000 EUR:
Kosten U3-Bereich 2018/19: 9.080.000 EUR
Kosten Ü3-Bereich 2018/19: 5.510.000 EUR
Kosten insgesamt 14.590.000 EUR
(zu erwartende) Gesamteinnahmen:
Landes- und Bundesmittel 2018/19: 6.628.000 EUR (U6)
Nachrangige Kreismittel 2018/19: 4.000.000 EUR (U3)
Differenz 3.962.000 EUR
Diese Differenz wurde der Lenkungsgruppe des Investitionsprogramms des Kreises Segeberg vorgestellt. Die finanzielle Hilfe soll zu einer Entlastung der Kommunen führen und würde den weiteren Ausbau von Kita/ Krippenplätzen vorantreiben.
Stellt man die zu erwartenden Gesamteinnahmen gegenüber (Landes- und Bundesmittel 2018/2019: 6,628 Mio. Euro – U6) und nachrangige Kreismittel von 2 Mio. Euro für 2018/2019 für den Ü3-Bereich ergibt dies eine Differenz von 3,962 Mio. Euro.
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe sprich der Kreis Segeberg ist als Adressat bei möglichen Schadenersatzklagen durch Personensorgeberechtigte, falls sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind zwischen 1 und 6 Jahren erhalten, der korrekt Beklagte.
Aktueller Sachstand/Ergebnisse der Bedarfsabfrage bei den Kommunen
(Stand: 24.07.2017):
Der Kreis hat im Zusammenschluss mit dem Gemeindetag sowie dem Städteverband eine Abfrage durchgeführt, wie viele Kinder zum Stichtag 01.09.2017 unversorgt sind und auch im kommenden Kita-Jahr unversorgt sein werden und wie die Städte, Ämter und Gemeinden in den Folgejahren mögliche Zuzüge, Wanderungsbilanzen und ähnliches deutlich machen, um besser erkennen und planen zu können, wie viele Plätze als örtlicher Träger der Jugendhilfe benötigt werden.
im Kreis Segeberg fehlen zum Stichtag 01.09.2017 ca. 300 Krippenplätze (U3) und ca. 250 Elementarplätze (Ü3), also ca. 550 unversorgte Kinder, wobei die Abfrage einige Unwägbarkeiten beinhaltet (Frage der Datenqualität, Doppelanmeldungen von Eltern, etc.).
Im Gegensatz zum Planungsstand zum 03.04.2017 sollen und müssen nunmehr durch die Kommunen insgesamt 1358 Plätze (445 U3 und 913 Ü3-Plätze) in den Jahren 2017 bis 2020 errichtet werden.
Prospektiv ist mit weiteren Bedarfen und einem weiteren Anstieg der Geburtenraten/ Zuzügen zu rechnen.
Es steht ansonsten zu befürchten, dass etliche Schadenersatzklagen durch den Kreis Segeberg zu befriedigen sind, hierfür stehen jedoch kein Personal und auch keine finanzielle Ausstattung zur Verfügung.
Dazu gehört auch die hohe Zahl von geplanten Plätzen im Ü3-Bereich, da insgesamt über 138 Gruppen mit mehr als 20 Kindern betreut werden (20 - 22, in Ausnahmen bis 25). Diese Zahl wollen (und müssen) die Kommunen deutlich reduzieren.
Die nachrangigen Kreismittel und Landes- sowie Bundesmittel für 2018/2019 ergeben Mittel in Höhe von zurzeit 9.000.000 EUR (zu erwartende Bundesmittel in Höhe von 3.500.000 EUR, noch nicht verbrauchte Landesmittel in Höhe von 1.500.000 EUR und 4.000.000 EUR nachrangige Kreismittel für den Krippenausbau).
Die Verwaltung schlägt daher ein „1000 Plätze für Investitionen in Krippen- und Kindergartenplätzen im Kreis Segeberg bis 2020“ vor, bei dem U3 und Ü3-Plätze in Summe in gleicher Höhe gefördert werden, sowie qualitätsverbessernde Maßnahmen.
Dafür sind insgesamt 17.500.000 EUR notwendig, bei einer Förderungsquote von 75% im U3-Bereich, sowie 37,5 % im Ü3-Bereich (eine Gruppe Ü3 hat doppelt so viele Kinder, sodass die Förderquote auch bei 75% faktisch liegen würde).
17.500.000 EUR ergibt sich für die Förderung
von 500 U3-Plätzen (500x22.000 EUR =11.000.000 EUR) und
von 500 Ü3-Plätzen (500x11.000 EUR= 5.500.000 EUR) und
von qualitätsverbessernden Maßnahmen in Höhe von 1.000.000 EUR.
Sollte wider Erwarten in 2020 eine weitere Förderungssumme nicht notwendig werden, ist diese mit einem Sperrvermerk in 2020 zu versehen.
Sollten weitere Landes oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt, sind diese ebenfalls vorrangig zu verwenden.
Der o. g. Differenzbetrag vom Stand 04.03.2017 von insgesamt 4.000.000 EUR wird aktuell nicht ausreichen, eine Summe von insgesamt 8.500.000 EUR für die Jahre 2017 bis 2020 durch das Investitionsprogramm des Kreises Segeberg erscheint notwendig, neben den weiterhin notwendigen nachrangigen Kreisgeldern für Krippenplätze in 2018 und 2019 in Höhe von ebenfalls 4.000.000 EUR.
Man muss aber bedenken, dass eine Zahl von 17.500.000 EUR für drei Jahre auch „verbaut“ werden muss; Handwerksfirmen zeitnah zu finden, ist momentan schwierig.
Diese Bauvorhaben stellen einen noch nie dagewesenen Kraftakt dar, wobei die oben genannten Zahlen den aktuellsten Stand im Kita-/Krippenbereich berücksichtigt.
Der Kreis würde landesweit eine Vorreiterrolle einnehmen und den Standort Kreis Segeberg als „familienfreundlicher Kreis“ deutlich untermauern.
Schadenersatzklagen sollen so vermieden werden.
Der Kreis Segeberg ist im Kitaausbau vorangeschritten, muss aber in den Ausbaubemühungen weiter voranschreiten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
1x 2.500.000 EUR für 2018 und 1x 2.500.000 EUR für 2019 (mit Verpflichtungs-
ermächtigung, insgesamt 5.000.000 EUR für 2018/19) und 3.500.000 EUR für 2020
(mit Sperrvermerk)
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 3612100 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Hauptziele des Kreises:
5. Demografie und Soziale Sicherheit Der Kreis Segeberg 5.1 stärkt sein Image als „familienfreundlicher Kreis“, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen. Er wird deshalb u. a. - ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln und - den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
