14.09.2017 - 3.3 Bereitstellung von investiven Mitteln für die E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 14.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wenzel informiert den Ausschuss zunächst anhand Vorlage DrS/2017/138 zu ursprünglich TOP 4.3 über die aktuellen Zahlen im Krippen- und Elementarbereich. Gegenwärtig gebe es täglich Anfragen von Eltern nach Möglichkeiten der Kinderbetreuung im Kreis Segeberg. Die Mitarbeiter des Kreises seien sehr bestrebt, für jedes Kind einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Zu beachten sei auch, dass es bei Nichtgewährung eines Betreuungsplatzes zu Schadensersatzforderungen der Eltern kommen könne. Die inhaltliche Qualität der Betreuung stehe jedoch jederzeit im Vordergrund. Sodann wird TOP 3.3 beraten.
Herr Wulf bittet um eine Aufschlüsselung der Beträge im Beschlussvorschlag und bittet um eine genaue Aufstellung bis zu den Haushaltsplanungen. Ebenfalls sollen dann reale Zahlen und keine Schätzungen vorliegen.
Herr Wenzel erläutert ausführlich die Beschlussvorlage, die Aufstellung werde zu den Haushaltsberatungen vorliegen.
Frau Schultz merkt an, dass die Politik bislang immer gut und vertrauensvoll mit den Zahlen der Verwaltung als Grundlage für Diskussionen arbeiten konnte.
Herr Stankat erklärt, dass im Kita-Bau von der Planung bis zur Realisierung immer ein langer Zeitraum vergeht, daher werde in den Planungen auch mit Schätzungen gerechnet. Der Mittelabfluss könne schwer geplant werden und erstrecke sich über einen größeren Zeitraum. Die Mittel der Investitionsförderung werden immer über einen langen Zeitraum abgerufen, das sei normal. Es wurden als Bedarfsplätze 1500 Plätze ermittelt, dies sei ein Schätzwert und biete Handlungssicherheit.
Kommunen, die jetzt bauen wollen, können die Maßnahme auch unter der Möglichkeit einer kommenden neu gefassten Richtlinie per sofort beginnen. Kommunen, die den Bau abgeschlossen haben, können rückwirkend nicht bei der Verteilung der Mittel bedacht werden.
Herr Wulf fragt, wie das Verfahren haushalterisch möglichst realistisch darzustellen sei.
Diese Frage nimmt Herr Stankat zum Anlass, in einem 3 Jahresplan die für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel aufzuschlüsseln und dies bis zu den Haushaltsberatungen vorzulegen.
Frau Schulz kündigt im Namen der SPD Fratkion einen Antrag an, in welchen nicht nur die investiven Mittel, sondern auch die Betriebskosten gefördert werden sollen.
Gegenwärtig ist das Land dabei Änderungen diesbezüglich in den Richtlinien vorzunehmen. Die Verwaltung befindet sich in einem Abstimmungsgremium des Landkreistages und begleitet diese Umsetzung aktiv.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfe- und der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt, die von der Verwaltung vorgelegten zusätzlichen Mittel für die Schaffung von 1000 Kitaplätzen im Zeitraum 2017 bis 2020 in Höhe von 1x 2.500.000 EUR für 2018 und 1x 2.500.000 EUR für 2019 (mit Verpflichtungsermächtigung, insgesamt 5.000.000 EUR für 2018/19) und 3.500.000 EUR für 2020 (mit Sperrvermerk) im Rahmen des Zukunftsinvestitions-programmes des Kreises Segeberg bereitzustellen und den Ausbau von Krippen- und Elementarplätzen voranzutreiben.
Die Verwaltung wird beauftragt die Richtlinie für die investive Förderung zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren neu zu fassen und auch die Förderung der Schaffung von Elementarplätzen zu ermöglichen.
Dabei ist die zu erwartende neue Landesförderrichtlinie (bezüglich der in Aussicht gestellten Bundesmittel) zu berücksichtigen.