12.10.2017 - 12 Bereitstellung von investiven Mitteln für die E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 12.10.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu dieser Drucksache stellt die Fraktion Die Linke den nachstehenden Ergänzungs-Antrag.
In der Diskussion wird herausgestellt, dass die Kirchen ein eigenes Arbeitsrecht haben, welches gültig sei. Die Regelungen seien durch den Kreis nicht beinflussbar.
Es wird vorgeschlagen, den Antrag bei Bedarf nochmal in den Fachausschüssen zu beraten, aber heute den vorliegenden Beschlussvorlagen zuzustimmen.
Antrag der Fraktion „Die Linke“
Der Beschlussvorschlag möge um folgende Erweiterung ergänzt werden:
Um auch diejenigen Gemeinden von der Förderung nicht auszuschließen, die ihre Kitas von konfessionellen Trägern betreiben lassen, weisen die Gemeinden ihre Träger an, den Art. 3 (3) GG 1:1 umzusetzen und nicht nur Mitglieder von bestimmten Religionsgemeinschaften zu beschäftigen.
Abstimmung
Mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 37 Enthaltungen: 7
Antrag der Fraktion „Die Linke“
Der Beschlussvorschlag möge um folgende Erweiterung ergänzt werden:
Um auch diejenigen Gemeinden von der Förderung nicht auszuschließen, die ihre Kitas von konfessionellen Trägern betreiben lassen, weisen die Gemeinden ihre Träger an, den Art. 3 (3) GG 1:1 umzusetzen und nicht nur Mitglieder von bestimmten Religionsgemeinschaften zu beschäftigen.
Abstimmung
Mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 37 Enthaltungen: 7
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die von der Verwaltung vorgelegten zusätzlichen Mittel für die Schaffung von 1000 Kitaplätzen im Zeitraum 2017 bis 2020 in Höhe von 1x 2.500.000 EUR für 2018 und 1x 2.500.000 EUR für 2019 (mit Verpflichtungsermächtigung, insgesamt 5.000.000 EUR für 2018/19) und 3.500.000 EUR für 2020 (mit Sperrvermerk) im Rahmen des Zukunftsinvestitions-programmes des Kreises Segeberg bereitzustellen und den Ausbau von Krippen- und Elementarplätzen voranzutreiben.
Die Verwaltung wird beauftragt die Richtlinie für die investive Förderung zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren neu zu fassen und auch die Förderung der Schaffung von Elementarplätzen zu ermöglichen.
Dabei ist die zu erwartende neue Landesförderrichtlinie (bezüglich der in Aussicht gestellten Bundesmittel) zu berücksichtigen.