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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Abs. 5 des Gesetzes zur Weiterentwicklung und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein sind die Jugendämter gehalten, alle 2 Jahren einen Kinderschutzbericht vorzulegen. Seit 2009 hat das Jugendamt in den Jugendhilfeausschusssitzungen regelmäßig die Kinderschutzberichte für den Kreis Segeberg vorgestellt.

In der Anlage befinden sich der vierte Kinderschutzbericht sowie die Kooperationsver-einbarung der Lokalen Netzwerke. In der Sitzung wird der Bericht kurz dargestellt.

 

 

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Anlagen

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