Drucksache - DrS/2016/227
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Gesundheitsplanung für den Kreis Segeberg - Konzept und Aufnahme einer 1,0 VZS Gesundheitsplanung im Fachdienst Gesundheit für den Stellenplan 2017 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Friege, Dr. Boris
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
|
Entscheidung
|
|
|
14.11.2016
| |||
|
20.02.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der OVG-Ausschuss stimmt dem in der Anlage beigefügten Konzept zur Einrichtung einer Gesundheitsplanung beim Kreis Segeberg zu, und
- empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme einer 1,0 VZS Gesundheitsplanung im Fachdienst Gesundheit für den Stellenplan 2017 ff.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages:
Der OVG-Ausschuss hatte in seiner Sitzung am 26.09.2016 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Einrichtung einer Gesundheitsplanung beim Kreis Segeberg zu erstellen. Diesem Auftrag kommt die Verwaltung mit dem in der Anlage beigefügten Exposé nach.
Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages:
Teilplan 4141 Gesundheitspflege
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung |
0.4141. XXX | Gesundheitsplaner | 1,0 | E 11 | 75.000 - 81.000 € |
|
Aus Sicht der Verwaltung ist die Einführung und der Aufbau einer Gesundheitsplanung – als solche pflichtige Aufgabe nach dem Gesundheitsdienstgesetz Schleswig-Holstein – notwendig. die Gesundheitsberichtserstattung (Teil der Gesundheitsplanung) wird seit 2002 nicht mehr wahrgenommen (mit Ausnahme der Psychiatrieplanung). Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention (der andere Teil der Gesundheitsplanung) werden nur sporadisch durchgeführt.
Die gesetzliche Aufgabe der Gesundheitsplanung kann mit den derzeitigen Personalressourcen nicht erfüllt werden. Darüber hinaus haben die Ärzte/innen und anderen Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes nicht die erforderliche Qualifikation, die zur Ausübung der Gesundheitsplanung notwendig ist. Sie kann nur durch eine/n speziell hierfür ausgebildeten Mitarbeiter/in (Magister Gesundheitswissenschaft, Master in Gesundheitsförderung und Gesundheitsprävention oder Master in Public Health) ausgeübt werden. Die Einwerbung dieser Stelle sollte noch für den Stellenplan 2017 erfolgen, da die Aufgabenerfüllung nicht mehr länger aufgeschoben werden sollte. Für den Fall, dass der OVG-Ausschuss das Konzept erst in der 1. Sitzung 2017 behandeln kann, könnte die Beschlussfassung zu Ziffer 2 unter einen entsprechenden Vorbehalt gestellt werden.
Es wird um Zustimmung zum Vorliegenden Konzept sowie zur Aufnahme der Stelle in den Stellenplan gebeten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 75.000 – 81.000,00 € p. a.; entsprechend reduziert für 2017 (im aktuellen Haushaltsplan für 2017 noch nicht enthalten) |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 4141 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziffer 5.2 (Demografische Entwicklung) 5.9 (Präventionsarbeit) 5.10 (Integrations- und Migrationsarbeit, Betreuung und Pflege für Menschen mit Handicap) | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
467,6 kB
|
