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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2016/219

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Anhörungsverfahren mit den Gemeinden gemäß § 19 Absatz 3 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) unverzüglich einzuleiten. Die Anhörung erfolgt als Voraussetzung für eine mögliche Absenkung des Hebesatzes für die Kreisumlage im Haushaltsjahr 2017 in einer Bandbreite von ___ bis ___ Prozentpunkten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie aus dem am 13.10.2016 versandten Haushaltsentwurf des Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2017 hervorgeht, schließt der Ergebnisplanentwurf mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 11.317.000 EUR ab.

Für die Kalkulation der Erträge wurde von einem unveränderten Umlagesatz für die Kreisumlage von 36,25 v.H. ausgegangen. Ein Prozentpunkt Kreisumlage macht derzeit 2.946.000 EUR aus.

Um für den Kreistag die Möglichkeit offen zu halten (Haushaltsbeschluss im Rahmen der Kreistagssitzung am 08.12.2016), den Kreisumlagehebesatz abzusenken, ist gemäß § 19 Absatz 3 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) im Vorwege ein Anhörungsverfahren mit den Kommunen zwingend durchzuführen. Eingehende Stellungnahmen sind den Kreistagsabgeordneten vor der entscheidenden Sitzung zur Verfügung zu stellen.

Sollte der Hauptausschuss die Einleitung des Anhörungsverfahrens beschließen, würden die Anhörungsschreiben am 09.11.2016 verschickt und die Kommunen erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.11.2016.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

Eine Absenkung des Kreisumlagehebesatzes darf nur erfolgen, wenn im Vorwege das Anhörungsverfahren durchgeführt wird. Ein Prozentpunkt Kreisumlage entspricht rd. 2,9 Mio. EUR an Erträgen im Kreishaushalt.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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