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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/214-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der WRI-, BKS-, OVG-, Sozial-, Werk- und Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag, die Verabschiedung des „Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ zu beschließen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit Beschluss des Sozialausschusses vom 06.03.2014 der gebildete Unterausschuss intensiv an der Erstellung eines „Handlungskonzepts Inklusion“ gearbeitet. In Umsetzung des Beschlusses war das „Netzwerk Inklusion“ bei der Erarbeitung beteiligt. Das Arbeitsergebnis des Unterausschusses wird hiermit vorgelegt.

 

Der Aktionsplan gliedert sich dabei in vier Abschnitte.

 

Im ersten Abschnitt wird beschrieben, was wir im Kreis Segeberg unter Inklusion verstehen wollen. Diese Präambel wurde bereits in der Sozialausschusssitzung am 20.11.2014 vorgestellt.

 

Im zweiten Abschnitt wird das Vorgehen beschrieben. Hervorzuheben ist dabei die Großveranstaltung am 21.01.2015. Unter einer breiten Beteiligung von über 200 Personen wurden vielfältige Wünsche und Ziele formuliert. Soweit erkennbar wurden auch Schritte zur Zielerreichung benannt. Diese Ergebnisse wurden wesentliche Grundlage der weiteren Arbeit des Unterausschusses.

 

Im dritten Abschnitt werden zu jedem der neun Handlungsfelde Leitgedanken beschrieben, Wünsche und Anmerkungen der Teilnehmenden der Veranstaltung vom 21.01.2015 benannt, daraus Visionen abgeleitet und Maßnahmen für die erste Laufzeit des Aktionsplanes benannt.

 

Im vierten Abschnitt wird beschrieben, wie der Aktionsplan im Kreis Segeberg umgesetzt werden soll.

 

Die Umsetzung wird u. a. durch Unterstützung Projekt „Büro für Inklusion Kreis Segeberg“ erfolgen. Ein Projektantrag für eine Förderung durch die AktivRegion Holsteins Herz ist gestellt und bereits positiv beschieden.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen wird im Jahr 2016 in den Fachbereichen im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze gewährleistet. Für die Jahre 2017 bis 2019 könnten auf der Basis des Entwicklungsstandes der Maßnahmen und der erforderlichen Ressourcen ggf. erforderliche Haushaltsmittel jeweils durch separate Beschlüsse der jeweilig zuständigen Ausschüsse eingeworben werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme: siehe Strategische Ziele des Kreises insbesondere im Bereich Demografie und Soziale Sicherheit Nr. 5.3, 5.4, 5.5, 5.8, 5.10 und 5.11, aber auch in anderen Bereichen, z. B. Bürgerbeteiligung (1.8), Wirtschaft–Regionales–Infrastruktur (3.2) sowie Bildung, Kultur, Sport (6.4, 6.7, 6.10)

 

 

 

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Anlagen

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