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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/260

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Anhörungsverfahren mit den Gemeinden gemäß § 19 Absatz 3 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) unverzüglich einzuleiten. Die Anhörung erfolgt als Voraussetzung für eine mögliche Anhebung des Hebesatzes für die Kreisumlage im Haushaltsjahr 2016 in einer Bandbreite von 1,0 bis 3,0 Prozentpunkten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie aus dem am 09.10.2015 versandten Haushaltsentwurf des Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2016 hervorgeht, schließt der Ergebnisplanentwurf mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 11.995.400 EUR ab.

Für die Kalkulation der Erträge wurde von einem unveränderten Umlagesatz für die Kreisumlage von 36,25 v.H. ausgegangen. Ein Prozentpunkt Kreisumlage macht derzeit 2.703.500 EUR aus.

Um für den Kreistag die Möglichkeit offen zu halten (Haushaltsbeschluss im Rahmen der Kreistagssitzung am 10.12.2015), den Kreisumlagehebesatz zwecks Reduzierung des Jahresfehlbetrages im Ergebnisplan anzuheben, ist gemäß § 19 Absatz 3 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) im Vorwege ein Anhörungsverfahren mit den Kommunen zwingend durchzuführen. Eingehende Stellungnahmen sind den Kreistagsabgeordneten vor der entscheidenden Sitzung zur Verfügung zu stellen.

Die Auswirkungen einer eventuellen Kreisumlageerhöhung auf die einzelnen Gemeinden des Kreises sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Sollte der Hauptausschuss der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgen, würden die Anhörungsschreiben am 04.11.2015 verschickt und die Kommunen erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 03.12.2015.

Am 11. November 2015 wird ergänzend eine Gesprächsrunde zwischen den hauptamtlichen Bürgermeistern, Vertretern des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, Kreisverband Segeberg sowie den Mitgliedern des Ältestenrates stattfinden, um die jeweiligen Standpunkte auszutauschen und über die Auswirkungen einer eventuellen Kreisumlageanhebung bzw. Nichtanhebung zu informieren. Ein solches Gespräch ersetzt nicht das Anhörungsverfahren.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

Eine Anhebung des Kreisumlagehebesatzes darf nur erfolgen, wenn im Vorwege das Anhörungsverfahren durchgeführt wird. Ein Prozentpunkt Kreisumlage entspricht rd. 2,7 Mio. EUR an Erträgen im Kreishaushalt.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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